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Probelme mit Heiratsvisum (Gelesen: 4.518 mal)
Tongkun
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07.09.2007 um 10:57:33
 
Ich selbst bin schon seit 15 Jahren mit einer Thai verheiratet. Mein guter Freund will nun auch eine Thai heiraten. Er kennt Sie schon seit 10 Jahren und seit ca. 8 Jahren ist sie jährlich einmal für 3 Monate hier in Detuschland mit einem normalen Besuchervisum und er ist auch jährlich 2 mal in Thailand bei Ihr. Nun habejn sie bechlossen zu heiraten. Der Antrag auf ein Heiratsvisum wurde am 01.06.2007 gestellt. Hier in Deutschland wurden im vom zuständigen Standesamt viele Knüppel in den Weg geworfen, aber nun hat er es endlich geschafft und alle Papier und die genehmigung vom Regierungspräsidium waren da und die Ausländerbehörde hat Ihre Zustimmung für die Einreise seiner Verlobten gegeben.
Heute erhielt nun seine Verlobte von der deutschen Botschaft einern Anruf, in der Ihr mitgeteilt wurde, daß Sie sich erst einem Sprachtest unterziehen müsse. Das hat heute mein bekannter5 und auch seine Verlobte zum ersten mal gehört. Ausser ein paar Brocken Deutsch ist seine Verlobte der deutschen Sprache niocht mächtig. Sie sollte erst nach der Heirat einen Deutschkurs besuchen. Nun meine Frage, was kann er machen ? Wenn er sie jetzt auf das Goetheinstitut schickt, um die Grundbegriffe der deutschen Sprache zu lernen und um den test zu bestehen, sind die Papiere welche auf der Botschaft liegen nicht mehr gültig, aber ohne Sprachtest soll es angeblich keine Visum geben. Wie weit gerieft eigendlich der deutsche Staat noch in die Persönlichkeit eines jeden einzelnen ein. Kann mir jemand sagen, was man hier machen kann bzw. was die beste Möglichkeit ist ?
Zu Info möchte ich noch mittelen, daß eine Bekannter meines Freundes aus hamburg ebenfalls ein Heiratsvisum am selben Tag beantragt hat und diese Frau schon seit 8 Wocehn in hamburg ist, obwohl der bekannte 63 Jahre alt ist und die "Verlobte 26 Jahre. Wir leben in der Nähe von Stuttgart und der Altersunterscheid von meinem Bekannten und seiner Verlobten sind nur 5 Jahre.
Danke für Eure Hilfe
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Eduard
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Antwort #1 - 07.09.2007 um 11:24:41
 
Vor einigen Tagen ist eine Gesetzesänderung wirksam geworden, nach der Grundkenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung für die Familienzusammenführung sind. Wurde hier im Forum bereits ausgiebig diskutiert.

Wann genau hat die ABH ihre Einwilligung erteilt? Eventuell könnte Dein Bekannter mit Vertrauensschutz argumentieren (insbesondere, wenn Ihn und seine Verlobte bis jetzt niemand auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen hat). Allerdings gibt es keine Übergangsregelungen im Gesetz, sie sind also auf den Goodwill der Botschaft angewiesen ...

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Noahpapa
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Antwort #2 - 07.09.2007 um 11:26:00
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
wurde am 01.06.2007 gestellt. ......Zu Info möchte ich noch mittelen, daß eine Bekannter meines Freundes aus hamburg ebenfalls ein Heiratsvisum am selben Tag beantragt hat und diese Frau schon seit 8 Wocehn in hamburg ist

Heute 07.09.07 minus 8 Wochen also Einreise etwa in der 28 Woche also 5 Wochen nach Antrag Cool Das war schnell.
Aber für deinen Fall hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen (seit längerem
ihr hättet also genug Zeit gehabt) und verabschiedet.
Diskussionen darüber findest Du genug im Board.

Zur Frage wie weit der Dt Staat in deine Persönlichkeit eingreift  Lippen versiegelt
Kannst froh sein kein Össi (Austria) zu sein
Es gibt schlimmeres, und alles hat zwei Seiten.
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trixie
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Antwort #3 - 07.09.2007 um 11:45:58
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Wenn er sie jetzt auf das Goetheinstitut schickt, um die Grundbegriffe der deutschen Sprache zu lernen und um den test zu bestehen, sind die Papiere welche auf der Botschaft liegen nicht mehr gültig, aber ohne Sprachtest soll es angeblich keine Visum geben.

Das sollte dein Bekannter mit der Deutschen Botschaft klären, wie lange die Thai Zeit hat, den Sprachkurs mit dem entsprechenden Nachweis zu machen.

Dein anderer Bekannter ist eben noch unter in die alte Gesetzeslage gefallen und damals waren keine Sprachkenntnisse erforderlich.  Zwinkernd

Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Wie weit gerieft eigendlich der deutsche Staat noch in die Persönlichkeit eines jeden einzelnen ein.

Da sind andere Länder - wie Noahpapa sagt - wesentlich strenger als der deutsche Staat.

Der Fall deines Bekannten zeigt sehr wohl, dass diese Gesetzesänderung wichtig ist. Wenn ich das lese:
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
seit ca. 8 Jahren ist sie jährlich einmal für 3 Monate hier in Detuschland ....Ausser ein paar Brocken Deutsch ist seine Verlobte der deutschen Sprache niocht mächtig.

dann klingt das eher unglaubwürdig:
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Sie sollte erst nach der Heirat einen Deutschkurs besuchen.  


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Antwort #4 - 07.09.2007 um 11:50:21
 
Eduard schrieb am 07.09.2007 um 11:24:41:
Wann genau hat die ABH ihre Einwilligung erteilt? Eventuell könnte Dein Bekannter mit Vertrauensschutz argumentieren (insbesondere, wenn Ihn und seine Verlobte bis jetzt niemand auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen hat).
Laut AA, sollten die Botschaften ein Visum erteilen, wenn die ABH ihre Zustimmung zum Nachzug, vor dem 28.8 gegeben hat. Das Wort "sollten" stört mich natürlich in diesem Zusammenhang.  Wenn die Zustimmung vor dem 28.8 erteilt wurde, würde ich auf jeden Fall mal die Botschaft befragen, unter Hinweis auf die Aussagen vom AA.

Aber um es nochmal ganz klar zu sagen : Entscheiden tut aber nur die Botschaft.
Wenn die nein sagen, nutz dir die Aussage vom AA nichts.

trixie schrieb am 07.09.2007 um 11:45:58:
Da sind andere Länder - wie Noahpapa sagt - wesentlich strenger als der deutsche Staat.

Und andere, sind viel liberaler als der Deutsche Staat. So what ?? Als Begründung etwas schwach !

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Antwort #5 - 07.09.2007 um 11:51:42
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Ausser ein paar Brocken Deutsch ist seine Verlobte der deutschen Sprache niocht mächtig. Sie sollte erst nach der Heirat einen Deutschkurs besuchen. Nun meine Frage, was kann er machen ? Wenn er sie jetzt auf das Goetheinstitut schickt, um die Grundbegriffe der deutschen Sprache zu lernen und um den test zu bestehen, sind die Papiere welche auf der Botschaft liegen nicht mehr gültig, aber ohne Sprachtest soll es angeblich keine Visum geben. Wie weit gerieft eigendlich der deutsche Staat noch in die Persönlichkeit eines jeden einzelnen ein. Kann mir jemand sagen, was man hier machen kann bzw. was die beste Möglichkeit ist ? 


Ganz einfach:
Deutsch lernen und dann den Antrag bei der Botschaft stellen !
An was hattest Du denn gedacht ?


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Antwort #6 - 07.09.2007 um 11:53:45
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 11:50:21:

Wenn die Zustimmung vor dem 28.8 erteilt wurde, würde ich auf jeden Fall mal die Botschaft befragen, unter Hinweis auf die Aussagen vom AA. 


Finde ich unnötig, denn entscheidend ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung und nicht die Antragstellung.


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Antwort #7 - 07.09.2007 um 12:10:36
 
Zitat:
Finde ich unnötig, denn entscheidend ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung und nicht die Antragstellung.
Nur der Versuch macht klug. Und kostet nichts.

Um es dann auch nochmal rechtlich festzumachen : Wenn der Vorgang bei der ABH vor dem 28.8 abgeschlossen ist, hätte sie, wenn sie in Deutschland gewesen wäre, sofort eine AE nach altem Recht bekommen. Wenn sich zwischen der Erteilung der AE in Deutschland, und dem Ausstellen des Visum durch die Übermittlung und Bearbeitung der Daten ein Zeitfenster entsteht, kann sich IMHO die Botschaft nicht darauf zurückziehen (kann sie natürlich doch), das jetzt anderes Recht gilt. Das hat der Antragsteller wohl nicht zu verantworten . Der Antrag auf eine AE ist ja schon bewilligt, nach dem alten Recht. Die Botschaft erteilt ja nur noch das Visum, damit das Recht in Deutschland wahrgenommen werden kann.



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Antwort #8 - 07.09.2007 um 12:13:12
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 12:10:36:

Der Antrag auf eine AE ist ja schon bewilligt, nach dem alten Recht. Die Botschaft erteilt ja nur noch das Visum, damit das Recht in Deutschland wahrgenommen werden kann. 


NEIN,

die ABH wird um Zustimmung gebeten und entscheidet nicht über die Erteilung (bewilligt) eines Visums sondern allein die Botschaft !


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Antwort #9 - 07.09.2007 um 12:24:39
 
Ich muss noch dazusagen, meinem Bekannten wurde hier in Deutschland nichts gesagt, daß deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, daß selbe gilt auch für seine Verlobte, beide haben erst heute morgen davon erfahren, als die Boschaft bei seiner Verlobten angerufen hat.
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Antwort #10 - 07.09.2007 um 12:39:02
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 12:24:39:
Ich muss noch dazusagen, meinem Bekannten wurde hier in Deutschland nichts gesagt, daß deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, daß selbe gilt auch für seine Verlobte, beide haben erst heute morgen davon erfahren, als die Boschaft bei seiner Verlobten angerufen hat.

Lieber TS es gibt so etwas wie INFORMATIONSPFLICHT seitens der Antragsteller.
Du kannst ja nicht wirklich erwarten dass man dir und anderen alles vorkaut.
Eventuell noch die Anträge ausfüllt damit keine Fehler passieren. Cool
Hast ja auch schliesslich diese Board gefunden.
Ich denke auch weiters, dass grad dieses Thema in der Presse und anderen zugänglichen Medien nicht erst seit gestern aktuell ist. Also a bisserl muss man auch selber tun.
Und schau mal hier http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/Startseite.html

ist sogar auf der Startseite erwähnt.
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Antwort #11 - 07.09.2007 um 13:11:18
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 12:24:39:
meinem Bekannten wurde hier in Deutschland nichts gesagt, daß deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, daß selbe gilt auch für seine Verlobte, beide haben erst heute morgen davon erfahren

Das mag durchaus denkbar sein, denn das Antragsdatum war laut deinen Aussagen der 01.06.2007. Zu diesem Zeitpunkt war auch noch unklar, ob und wann das neue Gesetz kommt. Wie wäre man mit Kenntnis der eventuellen Gesetzesänderung umgegangen? Sofort den nächsten Deutschkurs belegt, oder gehofft, dass der Antrag schneller bearbeitet wird, bzw. die Gesetzesänderung vielleicht doch nicht kommt?

In Sachen der eigenverantwortlichen Informationpflicht schließe ich mich den Aussagen meines Vorposters an.

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Antwort #12 - 07.09.2007 um 13:25:32
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 11:50:21:
Laut AA, sollten die Botschaften ein Visum erteilen, wenn die ABH ihre Zustimmung zum Nachzug, vor dem 28.8 gegeben hat.


auch das wird anscheinend von verschiedenen Botschaften unterschiedlich gehandhabt. In einigen Fällen gibt es auch einen Stichtag zum mai2007. Alle Anträge davor, müssen dann keine deutschprüfung ablegen. Da gibt es anscheinend schon auf der seite irgendeiner Botschaft diese konkrete information.

Finde ich aber nur fair. Leute die schon fast n halbes Jahr auf das Visum warten, sollten jetzt nicht kurz vor beendigung des Verfahrens nochmal herangezogen werden. ein bisschen kulanz schadet ja nicht, und alle jetzt beantragten ehepaare müssen sich ja sowieso an das neue gesetz halten.

das neue gesetz sieht ja vor, das bei ANTRAGSTELLUNG alle unterlagen da sein müssen. wenn jetzt die Antragstellung schon vor einem halben jahr war, und damals alle Unterlagen nach dem gültigen Gestez komplett waren, wäre es schon hart wenn plötzlich der Antrag nicht mehr "valide" ist und zurückgstellt wird.

unvollständige Anträge werden ja nicht angenommen/bearbeitet, aber diese früheren Anträge waren zu dem Zeitpunkt ja vollständig und wurden angenommen.
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Aguinaldo
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Antwort #13 - 07.09.2007 um 13:36:27
 
Zitat:
Antragsteller, die ab dem 28.05.2007 Anträge auf Ehegattennachzug gestellt haben, über die noch nicht entschieden worden ist, haben Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 6 Monaten (bis zum 20. März 2008) der Botschaft mitzuteilen, wann und wie sie den Sprachnachweis erbringen wollen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag mangels Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt werden.


http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Merkblatt/visabestimmungen_...

Werden alle Botschaften die "Altfälle" generell so handhaben?
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Antwort #14 - 07.09.2007 um 13:46:09
 
Zitat:
NEIN, die ABH wird um Zustimmung gebeten und entscheidet nicht über die Erteilung (bewilligt) eines Visums sondern allein die Botschaft !
Das ist aber kein Argument gegen meine Einlassung. Die Botschaft kann immer ablehnen. Auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Und sie kann das Visum auch geben, selbst wenn die ABH abgelehnt hat. Da sind die ja ganz frei in Ihren Entscheidungen. Trotzdem ist es so, das einige Botschaften sich so verhalten, wie ich geschrieben habe. Zustimmung vor 28.8 Anwendung des alten Gesetzes. Antrag vor Mai gestellt, Anwendung des alten Gesetzes. Einfacher und mit viel weniger Ärger verbunden , wäre es gewesen, die Antragsabgabe als Zeitpunkt für das Gesetzliche Entscheidung zu wählen (in vielen Bereichen wird es auch so gehandhabt) , als das jetzt so zu machen, und dann von Fall zu Fall auch noch unterschiedlich zu handhaben . Sowas riecht dann immer ein wenig nach Willkühr.

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Antwort #15 - 07.09.2007 um 13:46:22
 
Noahpapa schrieb am 07.09.2007 um 12:39:02:
Lieber TS es gibt so etwas wie INFORMATIONSPFLICHT seitens der Antragsteller.


Moment mal. Die Antragsteller haben sich an die zuständigen Stellen (ABH, Botschaft) gewandt und umfassende Informationen erhalten. Damit haben sie doch ihrer Informationspflicht Genüge getan, oder?

Will man ihnen jetzt allen Ernstes sagen, sie hätten lieber der Zeitung als den Behörden glauben sollen? Zumal es in der Zeitung immer nur um die Probleme der Türken mit der neuen Regelung ging ...

Und was das Forum betrifft ... man erhält hier zwar gute Antworten, aber es lohnt sich dennoch, auch noch einmal beim zuständigen Amt nachzufragen. Wir hatten bis jetzt Glück und die pessimistischen Vorhersagen hier im Forum haben sich nicht bewahrheitet Smiley

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Antwort #16 - 07.09.2007 um 13:47:37
 
Aguinaldo schrieb am 07.09.2007 um 13:36:27:
Werden alle Botschaften die "Altfälle" generell so handhaben?

Hi,
ja, werden sie. Ist einheitlich. Fraglich ist höchstens,
was passiert, wenn die ABH'en da keine ähnliche Regelung
bekommen. Aber ich denke, auch da kommt noch was.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #17 - 07.09.2007 um 13:48:11
 
Aguinaldo schrieb am 07.09.2007 um 13:36:27:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Merkblatt/visabestimmungen_...

Werden alle Botschaften die "Altfälle" generell so handhaben?


ah genau, danke. das meinte ich.

so wie es aussieht, hängt das von der betroffenen botschaft ab, was wiederum nicht wirklich fair wäre.
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Antwort #18 - 07.09.2007 um 13:49:24
 
Mick schrieb am 07.09.2007 um 13:47:37:

Hi,
ja, werden sie. Ist einheitlich. Fraglich ist höchstens,
was passiert, wenn die ABH'en da keine ähnliche Regelung
bekommen. Aber ich denke, auch da kommt noch was.


gibt es da schon irgendeine info dazu? wie gesagt, mir wurde das auch in der abh genau so mitgeteilt. aber im forum sieht man ja das gewissen botschaften das anders machen...wenn es endlich mal eine klare aussage für alle botschaften geben sollte wäre das super.

edit: @ mick: ich gehe dann also recht in der annahme, wenn in der regelung steht "alle anträge ab dem 28.05.07 haben 6 monate zeit..." dann heißt das alle anträge VOR dem 28.05.07 müssen KEINE deutschnachweise mehr liefern oder?

mittlerweile bin ich so paranoid bei solchen texten, daß ich auch bei den rudimentärsten schlussfolgerungen lieber nochmal nachfragen will...Zwinkernd
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Antwort #19 - 07.09.2007 um 13:49:37
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 13:46:09:
Das ist aber kein Argument gegen meine Einlassung. Die Botschaft kann immer ablehnen. Auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Und sie kann das Visum auch geben, selbst wenn die ABH abgelehnt hat. Da sind die ja ganz frei in Ihren Entscheidungen. 

Hi,
nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelungen
magst Du ja richtig liegen. Aber ob es auch der
Weisungslage und Verfahrenslage entspricht, steht
auf einem anderen Blatt.

Aus älteren Zeiten ist mir ein Erlass des Auswärtigen
bekannt, in dem es hieß: Kein Visum ohne Zustimmung
der ABH, keine Ablehnung entgegen der Zustimmung, es
sei denn, die Zustimmung wäre rechtswidrig.
Dieser Erlass wurde sicherlich zwischenzeitlich abgelöst,
entspricht aber sicherlich heute noch der Praxis. Aber
macht Euch keine Sorgen, die beteiligten Behörden werden
sich schon einig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #20 - 07.09.2007 um 13:54:37
 
Shahpur schrieb am 07.09.2007 um 13:49:24:
gibt es da schon irgendeine info dazu? wie gesagt, mir wurde das auch in der abh genau so mitgeteilt. aber im forum sieht man ja das gewissen botschaften das anders machen...wenn es endlich mal eine klare aussage für alle botschaften geben sollte wäre das super.

Hi,
so eine Info muss auch erstmal geschrieben, verteilt und
gelesen werden. Und so lange ist der 28.08. ja noch nicht
her.

Zitat:
edit: @ mick: ich gehe dann also recht in der annahme, wenn in der regelung steht "alle anträge ab dem 28.05.07 haben 6 monate zeit..." dann heißt das alle anträge VOR dem 28.05.07 müssen KEINE deutschnachweise mehr liefern oder?

Richtig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #21 - 07.09.2007 um 13:58:30
 
Mick schrieb am 07.09.2007 um 13:49:37:
nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelungen magst Du ja richtig liegen. Aber ob es auch der
Weisungslage und Verfahrenslage entspricht, steht auf einem anderen Blatt.

Mir sind zumindest vom Afrikanischen Kontinent und Ex Jugo., einige (zahlreiche) Fälle bekannt, wo die Botschaft ein Visum verweigert hat, obwohl die ABH zugestimmt hat . Und zumindest kenne ich einen Fall, wo die ABH abgelehnt hat, und die Botschaft doch das Visum erteilt hat. (Ich denke aber, das dies ein Fehler der Botschaft war)

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Antwort #22 - 07.09.2007 um 14:05:30
 
Was mir aber nicht so recht einleuchtet, Die gute Frau war in den letzten acht jahren imme 3 Monate hier. Summarisch somit 2.4 jahre. Ein Deutscher war auch mit ihr dort und trotzdem würde sie die Prüfung für einfaches Deutsch nicht schaffen???

Denn es ist ja nur die Prüfung nötig.

Vielleicht findet sie ja einen Psychiater der bestätigt, dass sie die dt. Sprache nicht erlernen kann. Das wäre ja dann eine Ausnahmeregelung.

war ein bisschen ironisch gemeint.

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Antwort #23 - 07.09.2007 um 14:53:28
 
Eduard schrieb am 07.09.2007 um 13:46:22:
Moment mal. Die Antragsteller haben sich an die zuständigen Stellen (ABH, Botschaft) gewandt und umfassende Informationen erhalten. Damit haben sie doch ihrer Informationspflicht Genüge getan, oder?

Wo findest Du es? Ist vom TS konkret nicht erwähnt. Weil zum Antragszeitpunkt 01.06 dieses noch nicht abgefordert war.  Zwinkernd

Der Informationsstand war der vom 01.06.07 über die Änderung wurde er (ich finde sehr schnell und dann noch per Telefon) informiert. siehe

Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Heute erhielt nun seine Verlobte von der deutschen Botschaft einern Anruf, in der Ihr mitgeteilt wurde, daß Sie sich erst einem Sprachtest unterziehen müsse.

Somit alles paletti.

Über die (hätten schon vorhanden sein müssen) Deutschkenntnisse möchte ich nicht philosophieren. Lag bislang an jedem selbst (wird jetzt verordnet) was er /sie sonst noch alles anstellt in D. und wie und wo ich meinen Aufenthalt verbringe. (Für Achterbahn fahren im Heidepark und im Bett rumgammeln brauche ich sicherlich keine Kenntnisse der Sprache.) Wäre mir persönlich aber zu langweilig.  Durchgedreht



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Antwort #24 - 07.09.2007 um 15:27:55
 
Mick schrieb am 07.09.2007 um 13:54:37:
Richtig.


super, danke!

mein wochenende ist gerettet, unseren Antrag haben wir zum glück schon im März 07 angegeben! Zwinkernd
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Antwort #25 - 07.09.2007 um 15:58:17
 
Also nach den ganzen Ausführungen müsste er nun wiefolgt vorgehen: Da der Antrag am 01.06.07 also nach dem 28.05.07 erfolgt ist, muss er der Botschaft nachwiesen, wie seine Verlobte Deutsch lernen soll. Hierzu müsste doch dann eine Bescheinigung über einen Deutschkurs wie in die Volkshochschule Stuttgart anbietet (Integrationskurs 8 Wochen täglich 5 Stunden) reichen. Mit Beginn 24.09.07. Dann dürfte doch einer Visumerteilung nichts mehr im Wege stehen. Sehe ich das so richtig ???
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Antwort #26 - 07.09.2007 um 16:09:32
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 15:58:17:
Also nach den ganzen Ausführungen müsste er nun wiefolgt vorgehen: Da der Antrag am 01.06.07 also nach dem 28.05.07 erfolgt ist, muss er der Botschaft nachwiesen, wie seine Verlobte Deutsch lernen soll. Hierzu müsste doch dann eine Bescheinigung über einen Deutschkurs wie in die Volkshochschule Stuttgart anbietet (Integrationskurs 8 Wochen täglich 5 Stunden) reichen. Mit Beginn 24.09.07. Dann dürfte doch einer Visumerteilung nichts mehr im Wege stehen. Sehe ich das so richtig ???


klingt für mich auch so, als ob man da eine "alternative" anbieten kann/darf.
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Antwort #27 - 07.09.2007 um 16:22:02
 
Shahpur schrieb am 07.09.2007 um 16:09:32:
klingt für mich auch so, als ob man da eine "alternative" anbieten kann/darf.

Nein, denn dadurch würde ja das Visum erteilt, obwohl die einfachen Deutschkenntnisse contra legem erst nach der Einreise nachgewiesen werden sollen.

Laut Gesetz sollen die einfachen Deutschkenntnisse aber vor der Einreise nachgewiesen werden.

Eine Botschaft und das AA muß sich doch an Gesetz und Recht halten. Mich wundert insoweit sowieso schon, daß die bei dem von mir verlinkten Merkblatt der Deutschen Botschaft Bangkok nicht rechtliche "Magenschmerzen" bekommen.
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Antwort #28 - 07.09.2007 um 16:26:50
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 15:58:17:
Dann dürfte doch einer Visumerteilung nichts mehr im Wege stehen. Sehe ich das so richtig ???


Ich denke eher nicht, weil ja durch den Deutschkurs in D die eigentliche Entscheidung schon vorweg genommen würde. Oder?
Es steht im Text der Dt. Botschaft "innerhalb einer Frist von 6 Monaten (bis zum 20. März 2008) der Botschaft mitzuteilen, wann und wie sie den Sprachnachweis erbringen wollen" aber nicht wo.
Ich lese daraus Deutschkurs in Bangkok und nicht im Schwabenland. 
Zitat: Ich bin mir nicht sicher aber dass 100%
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