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Probelme mit Heiratsvisum (Gelesen: 4.522 mal)
Eduard
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Antwort #15 - 07.09.2007 um 13:46:22
 
Noahpapa schrieb am 07.09.2007 um 12:39:02:
Lieber TS es gibt so etwas wie INFORMATIONSPFLICHT seitens der Antragsteller.


Moment mal. Die Antragsteller haben sich an die zuständigen Stellen (ABH, Botschaft) gewandt und umfassende Informationen erhalten. Damit haben sie doch ihrer Informationspflicht Genüge getan, oder?

Will man ihnen jetzt allen Ernstes sagen, sie hätten lieber der Zeitung als den Behörden glauben sollen? Zumal es in der Zeitung immer nur um die Probleme der Türken mit der neuen Regelung ging ...

Und was das Forum betrifft ... man erhält hier zwar gute Antworten, aber es lohnt sich dennoch, auch noch einmal beim zuständigen Amt nachzufragen. Wir hatten bis jetzt Glück und die pessimistischen Vorhersagen hier im Forum haben sich nicht bewahrheitet Smiley

Eduard
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Mick
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Antwort #16 - 07.09.2007 um 13:47:37
 
Aguinaldo schrieb am 07.09.2007 um 13:36:27:
Werden alle Botschaften die "Altfälle" generell so handhaben?

Hi,
ja, werden sie. Ist einheitlich. Fraglich ist höchstens,
was passiert, wenn die ABH'en da keine ähnliche Regelung
bekommen. Aber ich denke, auch da kommt noch was.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #17 - 07.09.2007 um 13:48:11
 
Aguinaldo schrieb am 07.09.2007 um 13:36:27:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Merkblatt/visabestimmungen_...

Werden alle Botschaften die "Altfälle" generell so handhaben?


ah genau, danke. das meinte ich.

so wie es aussieht, hängt das von der betroffenen botschaft ab, was wiederum nicht wirklich fair wäre.
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Antwort #18 - 07.09.2007 um 13:49:24
 
Mick schrieb am 07.09.2007 um 13:47:37:

Hi,
ja, werden sie. Ist einheitlich. Fraglich ist höchstens,
was passiert, wenn die ABH'en da keine ähnliche Regelung
bekommen. Aber ich denke, auch da kommt noch was.


gibt es da schon irgendeine info dazu? wie gesagt, mir wurde das auch in der abh genau so mitgeteilt. aber im forum sieht man ja das gewissen botschaften das anders machen...wenn es endlich mal eine klare aussage für alle botschaften geben sollte wäre das super.

edit: @ mick: ich gehe dann also recht in der annahme, wenn in der regelung steht "alle anträge ab dem 28.05.07 haben 6 monate zeit..." dann heißt das alle anträge VOR dem 28.05.07 müssen KEINE deutschnachweise mehr liefern oder?

mittlerweile bin ich so paranoid bei solchen texten, daß ich auch bei den rudimentärsten schlussfolgerungen lieber nochmal nachfragen will...Zwinkernd
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Mick
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Antwort #19 - 07.09.2007 um 13:49:37
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 13:46:09:
Das ist aber kein Argument gegen meine Einlassung. Die Botschaft kann immer ablehnen. Auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Und sie kann das Visum auch geben, selbst wenn die ABH abgelehnt hat. Da sind die ja ganz frei in Ihren Entscheidungen. 

Hi,
nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelungen
magst Du ja richtig liegen. Aber ob es auch der
Weisungslage und Verfahrenslage entspricht, steht
auf einem anderen Blatt.

Aus älteren Zeiten ist mir ein Erlass des Auswärtigen
bekannt, in dem es hieß: Kein Visum ohne Zustimmung
der ABH, keine Ablehnung entgegen der Zustimmung, es
sei denn, die Zustimmung wäre rechtswidrig.
Dieser Erlass wurde sicherlich zwischenzeitlich abgelöst,
entspricht aber sicherlich heute noch der Praxis. Aber
macht Euch keine Sorgen, die beteiligten Behörden werden
sich schon einig.
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Antwort #20 - 07.09.2007 um 13:54:37
 
Shahpur schrieb am 07.09.2007 um 13:49:24:
gibt es da schon irgendeine info dazu? wie gesagt, mir wurde das auch in der abh genau so mitgeteilt. aber im forum sieht man ja das gewissen botschaften das anders machen...wenn es endlich mal eine klare aussage für alle botschaften geben sollte wäre das super.

Hi,
so eine Info muss auch erstmal geschrieben, verteilt und
gelesen werden. Und so lange ist der 28.08. ja noch nicht
her.

Zitat:
edit: @ mick: ich gehe dann also recht in der annahme, wenn in der regelung steht "alle anträge ab dem 28.05.07 haben 6 monate zeit..." dann heißt das alle anträge VOR dem 28.05.07 müssen KEINE deutschnachweise mehr liefern oder?

Richtig.
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Antwort #21 - 07.09.2007 um 13:58:30
 
Mick schrieb am 07.09.2007 um 13:49:37:
nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelungen magst Du ja richtig liegen. Aber ob es auch der
Weisungslage und Verfahrenslage entspricht, steht auf einem anderen Blatt.

Mir sind zumindest vom Afrikanischen Kontinent und Ex Jugo., einige (zahlreiche) Fälle bekannt, wo die Botschaft ein Visum verweigert hat, obwohl die ABH zugestimmt hat . Und zumindest kenne ich einen Fall, wo die ABH abgelehnt hat, und die Botschaft doch das Visum erteilt hat. (Ich denke aber, das dies ein Fehler der Botschaft war)

Michael
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Antwort #22 - 07.09.2007 um 14:05:30
 
Was mir aber nicht so recht einleuchtet, Die gute Frau war in den letzten acht jahren imme 3 Monate hier. Summarisch somit 2.4 jahre. Ein Deutscher war auch mit ihr dort und trotzdem würde sie die Prüfung für einfaches Deutsch nicht schaffen???

Denn es ist ja nur die Prüfung nötig.

Vielleicht findet sie ja einen Psychiater der bestätigt, dass sie die dt. Sprache nicht erlernen kann. Das wäre ja dann eine Ausnahmeregelung.

war ein bisschen ironisch gemeint.

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Antwort #23 - 07.09.2007 um 14:53:28
 
Eduard schrieb am 07.09.2007 um 13:46:22:
Moment mal. Die Antragsteller haben sich an die zuständigen Stellen (ABH, Botschaft) gewandt und umfassende Informationen erhalten. Damit haben sie doch ihrer Informationspflicht Genüge getan, oder?

Wo findest Du es? Ist vom TS konkret nicht erwähnt. Weil zum Antragszeitpunkt 01.06 dieses noch nicht abgefordert war.  Zwinkernd

Der Informationsstand war der vom 01.06.07 über die Änderung wurde er (ich finde sehr schnell und dann noch per Telefon) informiert. siehe

Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Heute erhielt nun seine Verlobte von der deutschen Botschaft einern Anruf, in der Ihr mitgeteilt wurde, daß Sie sich erst einem Sprachtest unterziehen müsse.

Somit alles paletti.

Über die (hätten schon vorhanden sein müssen) Deutschkenntnisse möchte ich nicht philosophieren. Lag bislang an jedem selbst (wird jetzt verordnet) was er /sie sonst noch alles anstellt in D. und wie und wo ich meinen Aufenthalt verbringe. (Für Achterbahn fahren im Heidepark und im Bett rumgammeln brauche ich sicherlich keine Kenntnisse der Sprache.) Wäre mir persönlich aber zu langweilig.  Durchgedreht



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Antwort #24 - 07.09.2007 um 15:27:55
 
Mick schrieb am 07.09.2007 um 13:54:37:
Richtig.


super, danke!

mein wochenende ist gerettet, unseren Antrag haben wir zum glück schon im März 07 angegeben! Zwinkernd
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Antwort #25 - 07.09.2007 um 15:58:17
 
Also nach den ganzen Ausführungen müsste er nun wiefolgt vorgehen: Da der Antrag am 01.06.07 also nach dem 28.05.07 erfolgt ist, muss er der Botschaft nachwiesen, wie seine Verlobte Deutsch lernen soll. Hierzu müsste doch dann eine Bescheinigung über einen Deutschkurs wie in die Volkshochschule Stuttgart anbietet (Integrationskurs 8 Wochen täglich 5 Stunden) reichen. Mit Beginn 24.09.07. Dann dürfte doch einer Visumerteilung nichts mehr im Wege stehen. Sehe ich das so richtig ???
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Antwort #26 - 07.09.2007 um 16:09:32
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 15:58:17:
Also nach den ganzen Ausführungen müsste er nun wiefolgt vorgehen: Da der Antrag am 01.06.07 also nach dem 28.05.07 erfolgt ist, muss er der Botschaft nachwiesen, wie seine Verlobte Deutsch lernen soll. Hierzu müsste doch dann eine Bescheinigung über einen Deutschkurs wie in die Volkshochschule Stuttgart anbietet (Integrationskurs 8 Wochen täglich 5 Stunden) reichen. Mit Beginn 24.09.07. Dann dürfte doch einer Visumerteilung nichts mehr im Wege stehen. Sehe ich das so richtig ???


klingt für mich auch so, als ob man da eine "alternative" anbieten kann/darf.
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Antwort #27 - 07.09.2007 um 16:22:02
 
Shahpur schrieb am 07.09.2007 um 16:09:32:
klingt für mich auch so, als ob man da eine "alternative" anbieten kann/darf.

Nein, denn dadurch würde ja das Visum erteilt, obwohl die einfachen Deutschkenntnisse contra legem erst nach der Einreise nachgewiesen werden sollen.

Laut Gesetz sollen die einfachen Deutschkenntnisse aber vor der Einreise nachgewiesen werden.

Eine Botschaft und das AA muß sich doch an Gesetz und Recht halten. Mich wundert insoweit sowieso schon, daß die bei dem von mir verlinkten Merkblatt der Deutschen Botschaft Bangkok nicht rechtliche "Magenschmerzen" bekommen.
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Antwort #28 - 07.09.2007 um 16:26:50
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 15:58:17:
Dann dürfte doch einer Visumerteilung nichts mehr im Wege stehen. Sehe ich das so richtig ???


Ich denke eher nicht, weil ja durch den Deutschkurs in D die eigentliche Entscheidung schon vorweg genommen würde. Oder?
Es steht im Text der Dt. Botschaft "innerhalb einer Frist von 6 Monaten (bis zum 20. März 2008) der Botschaft mitzuteilen, wann und wie sie den Sprachnachweis erbringen wollen" aber nicht wo.
Ich lese daraus Deutschkurs in Bangkok und nicht im Schwabenland. 
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