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Probelme mit Heiratsvisum (Gelesen: 4.521 mal)
Tongkun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.09.2007 um 10:57:33
 
Ich selbst bin schon seit 15 Jahren mit einer Thai verheiratet. Mein guter Freund will nun auch eine Thai heiraten. Er kennt Sie schon seit 10 Jahren und seit ca. 8 Jahren ist sie jährlich einmal für 3 Monate hier in Detuschland mit einem normalen Besuchervisum und er ist auch jährlich 2 mal in Thailand bei Ihr. Nun habejn sie bechlossen zu heiraten. Der Antrag auf ein Heiratsvisum wurde am 01.06.2007 gestellt. Hier in Deutschland wurden im vom zuständigen Standesamt viele Knüppel in den Weg geworfen, aber nun hat er es endlich geschafft und alle Papier und die genehmigung vom Regierungspräsidium waren da und die Ausländerbehörde hat Ihre Zustimmung für die Einreise seiner Verlobten gegeben.
Heute erhielt nun seine Verlobte von der deutschen Botschaft einern Anruf, in der Ihr mitgeteilt wurde, daß Sie sich erst einem Sprachtest unterziehen müsse. Das hat heute mein bekannter5 und auch seine Verlobte zum ersten mal gehört. Ausser ein paar Brocken Deutsch ist seine Verlobte der deutschen Sprache niocht mächtig. Sie sollte erst nach der Heirat einen Deutschkurs besuchen. Nun meine Frage, was kann er machen ? Wenn er sie jetzt auf das Goetheinstitut schickt, um die Grundbegriffe der deutschen Sprache zu lernen und um den test zu bestehen, sind die Papiere welche auf der Botschaft liegen nicht mehr gültig, aber ohne Sprachtest soll es angeblich keine Visum geben. Wie weit gerieft eigendlich der deutsche Staat noch in die Persönlichkeit eines jeden einzelnen ein. Kann mir jemand sagen, was man hier machen kann bzw. was die beste Möglichkeit ist ?
Zu Info möchte ich noch mittelen, daß eine Bekannter meines Freundes aus hamburg ebenfalls ein Heiratsvisum am selben Tag beantragt hat und diese Frau schon seit 8 Wocehn in hamburg ist, obwohl der bekannte 63 Jahre alt ist und die "Verlobte 26 Jahre. Wir leben in der Nähe von Stuttgart und der Altersunterscheid von meinem Bekannten und seiner Verlobten sind nur 5 Jahre.
Danke für Eure Hilfe
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.09.2007 um 11:24:41
 
Vor einigen Tagen ist eine Gesetzesänderung wirksam geworden, nach der Grundkenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung für die Familienzusammenführung sind. Wurde hier im Forum bereits ausgiebig diskutiert.

Wann genau hat die ABH ihre Einwilligung erteilt? Eventuell könnte Dein Bekannter mit Vertrauensschutz argumentieren (insbesondere, wenn Ihn und seine Verlobte bis jetzt niemand auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen hat). Allerdings gibt es keine Übergangsregelungen im Gesetz, sie sind also auf den Goodwill der Botschaft angewiesen ...

Eduard
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Noahpapa
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Antwort #2 - 07.09.2007 um 11:26:00
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
wurde am 01.06.2007 gestellt. ......Zu Info möchte ich noch mittelen, daß eine Bekannter meines Freundes aus hamburg ebenfalls ein Heiratsvisum am selben Tag beantragt hat und diese Frau schon seit 8 Wocehn in hamburg ist

Heute 07.09.07 minus 8 Wochen also Einreise etwa in der 28 Woche also 5 Wochen nach Antrag Cool Das war schnell.
Aber für deinen Fall hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen (seit längerem
ihr hättet also genug Zeit gehabt) und verabschiedet.
Diskussionen darüber findest Du genug im Board.

Zur Frage wie weit der Dt Staat in deine Persönlichkeit eingreift  Lippen versiegelt
Kannst froh sein kein Össi (Austria) zu sein
Es gibt schlimmeres, und alles hat zwei Seiten.
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trixie
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Antwort #3 - 07.09.2007 um 11:45:58
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Wenn er sie jetzt auf das Goetheinstitut schickt, um die Grundbegriffe der deutschen Sprache zu lernen und um den test zu bestehen, sind die Papiere welche auf der Botschaft liegen nicht mehr gültig, aber ohne Sprachtest soll es angeblich keine Visum geben.

Das sollte dein Bekannter mit der Deutschen Botschaft klären, wie lange die Thai Zeit hat, den Sprachkurs mit dem entsprechenden Nachweis zu machen.

Dein anderer Bekannter ist eben noch unter in die alte Gesetzeslage gefallen und damals waren keine Sprachkenntnisse erforderlich.  Zwinkernd

Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Wie weit gerieft eigendlich der deutsche Staat noch in die Persönlichkeit eines jeden einzelnen ein.

Da sind andere Länder - wie Noahpapa sagt - wesentlich strenger als der deutsche Staat.

Der Fall deines Bekannten zeigt sehr wohl, dass diese Gesetzesänderung wichtig ist. Wenn ich das lese:
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
seit ca. 8 Jahren ist sie jährlich einmal für 3 Monate hier in Detuschland ....Ausser ein paar Brocken Deutsch ist seine Verlobte der deutschen Sprache niocht mächtig.

dann klingt das eher unglaubwürdig:
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Sie sollte erst nach der Heirat einen Deutschkurs besuchen.  


trixie
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Mikael321
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Antwort #4 - 07.09.2007 um 11:50:21
 
Eduard schrieb am 07.09.2007 um 11:24:41:
Wann genau hat die ABH ihre Einwilligung erteilt? Eventuell könnte Dein Bekannter mit Vertrauensschutz argumentieren (insbesondere, wenn Ihn und seine Verlobte bis jetzt niemand auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen hat).
Laut AA, sollten die Botschaften ein Visum erteilen, wenn die ABH ihre Zustimmung zum Nachzug, vor dem 28.8 gegeben hat. Das Wort "sollten" stört mich natürlich in diesem Zusammenhang.  Wenn die Zustimmung vor dem 28.8 erteilt wurde, würde ich auf jeden Fall mal die Botschaft befragen, unter Hinweis auf die Aussagen vom AA.

Aber um es nochmal ganz klar zu sagen : Entscheiden tut aber nur die Botschaft.
Wenn die nein sagen, nutz dir die Aussage vom AA nichts.

trixie schrieb am 07.09.2007 um 11:45:58:
Da sind andere Länder - wie Noahpapa sagt - wesentlich strenger als der deutsche Staat.

Und andere, sind viel liberaler als der Deutsche Staat. So what ?? Als Begründung etwas schwach !

Michael
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DonCamillo
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Antwort #5 - 07.09.2007 um 11:51:42
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 10:57:33:
Ausser ein paar Brocken Deutsch ist seine Verlobte der deutschen Sprache niocht mächtig. Sie sollte erst nach der Heirat einen Deutschkurs besuchen. Nun meine Frage, was kann er machen ? Wenn er sie jetzt auf das Goetheinstitut schickt, um die Grundbegriffe der deutschen Sprache zu lernen und um den test zu bestehen, sind die Papiere welche auf der Botschaft liegen nicht mehr gültig, aber ohne Sprachtest soll es angeblich keine Visum geben. Wie weit gerieft eigendlich der deutsche Staat noch in die Persönlichkeit eines jeden einzelnen ein. Kann mir jemand sagen, was man hier machen kann bzw. was die beste Möglichkeit ist ? 


Ganz einfach:
Deutsch lernen und dann den Antrag bei der Botschaft stellen !
An was hattest Du denn gedacht ?


DC
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Antwort #6 - 07.09.2007 um 11:53:45
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 11:50:21:

Wenn die Zustimmung vor dem 28.8 erteilt wurde, würde ich auf jeden Fall mal die Botschaft befragen, unter Hinweis auf die Aussagen vom AA. 


Finde ich unnötig, denn entscheidend ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung und nicht die Antragstellung.


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Mikael321
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Antwort #7 - 07.09.2007 um 12:10:36
 
Zitat:
Finde ich unnötig, denn entscheidend ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung und nicht die Antragstellung.
Nur der Versuch macht klug. Und kostet nichts.

Um es dann auch nochmal rechtlich festzumachen : Wenn der Vorgang bei der ABH vor dem 28.8 abgeschlossen ist, hätte sie, wenn sie in Deutschland gewesen wäre, sofort eine AE nach altem Recht bekommen. Wenn sich zwischen der Erteilung der AE in Deutschland, und dem Ausstellen des Visum durch die Übermittlung und Bearbeitung der Daten ein Zeitfenster entsteht, kann sich IMHO die Botschaft nicht darauf zurückziehen (kann sie natürlich doch), das jetzt anderes Recht gilt. Das hat der Antragsteller wohl nicht zu verantworten . Der Antrag auf eine AE ist ja schon bewilligt, nach dem alten Recht. Die Botschaft erteilt ja nur noch das Visum, damit das Recht in Deutschland wahrgenommen werden kann.



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Antwort #8 - 07.09.2007 um 12:13:12
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 12:10:36:

Der Antrag auf eine AE ist ja schon bewilligt, nach dem alten Recht. Die Botschaft erteilt ja nur noch das Visum, damit das Recht in Deutschland wahrgenommen werden kann. 


NEIN,

die ABH wird um Zustimmung gebeten und entscheidet nicht über die Erteilung (bewilligt) eines Visums sondern allein die Botschaft !


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Tongkun
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Antwort #9 - 07.09.2007 um 12:24:39
 
Ich muss noch dazusagen, meinem Bekannten wurde hier in Deutschland nichts gesagt, daß deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, daß selbe gilt auch für seine Verlobte, beide haben erst heute morgen davon erfahren, als die Boschaft bei seiner Verlobten angerufen hat.
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Noahpapa
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Antwort #10 - 07.09.2007 um 12:39:02
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 12:24:39:
Ich muss noch dazusagen, meinem Bekannten wurde hier in Deutschland nichts gesagt, daß deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, daß selbe gilt auch für seine Verlobte, beide haben erst heute morgen davon erfahren, als die Boschaft bei seiner Verlobten angerufen hat.

Lieber TS es gibt so etwas wie INFORMATIONSPFLICHT seitens der Antragsteller.
Du kannst ja nicht wirklich erwarten dass man dir und anderen alles vorkaut.
Eventuell noch die Anträge ausfüllt damit keine Fehler passieren. Cool
Hast ja auch schliesslich diese Board gefunden.
Ich denke auch weiters, dass grad dieses Thema in der Presse und anderen zugänglichen Medien nicht erst seit gestern aktuell ist. Also a bisserl muss man auch selber tun.
Und schau mal hier http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/Startseite.html

ist sogar auf der Startseite erwähnt.
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Antwort #11 - 07.09.2007 um 13:11:18
 
Tongkun schrieb am 07.09.2007 um 12:24:39:
meinem Bekannten wurde hier in Deutschland nichts gesagt, daß deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, daß selbe gilt auch für seine Verlobte, beide haben erst heute morgen davon erfahren

Das mag durchaus denkbar sein, denn das Antragsdatum war laut deinen Aussagen der 01.06.2007. Zu diesem Zeitpunkt war auch noch unklar, ob und wann das neue Gesetz kommt. Wie wäre man mit Kenntnis der eventuellen Gesetzesänderung umgegangen? Sofort den nächsten Deutschkurs belegt, oder gehofft, dass der Antrag schneller bearbeitet wird, bzw. die Gesetzesänderung vielleicht doch nicht kommt?

In Sachen der eigenverantwortlichen Informationpflicht schließe ich mich den Aussagen meines Vorposters an.

trixie
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Antwort #12 - 07.09.2007 um 13:25:32
 
Mikael321 schrieb am 07.09.2007 um 11:50:21:
Laut AA, sollten die Botschaften ein Visum erteilen, wenn die ABH ihre Zustimmung zum Nachzug, vor dem 28.8 gegeben hat.


auch das wird anscheinend von verschiedenen Botschaften unterschiedlich gehandhabt. In einigen Fällen gibt es auch einen Stichtag zum mai2007. Alle Anträge davor, müssen dann keine deutschprüfung ablegen. Da gibt es anscheinend schon auf der seite irgendeiner Botschaft diese konkrete information.

Finde ich aber nur fair. Leute die schon fast n halbes Jahr auf das Visum warten, sollten jetzt nicht kurz vor beendigung des Verfahrens nochmal herangezogen werden. ein bisschen kulanz schadet ja nicht, und alle jetzt beantragten ehepaare müssen sich ja sowieso an das neue gesetz halten.

das neue gesetz sieht ja vor, das bei ANTRAGSTELLUNG alle unterlagen da sein müssen. wenn jetzt die Antragstellung schon vor einem halben jahr war, und damals alle Unterlagen nach dem gültigen Gestez komplett waren, wäre es schon hart wenn plötzlich der Antrag nicht mehr "valide" ist und zurückgstellt wird.

unvollständige Anträge werden ja nicht angenommen/bearbeitet, aber diese früheren Anträge waren zu dem Zeitpunkt ja vollständig und wurden angenommen.
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Aguinaldo
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Antwort #13 - 07.09.2007 um 13:36:27
 
Zitat:
Antragsteller, die ab dem 28.05.2007 Anträge auf Ehegattennachzug gestellt haben, über die noch nicht entschieden worden ist, haben Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 6 Monaten (bis zum 20. März 2008) der Botschaft mitzuteilen, wann und wie sie den Sprachnachweis erbringen wollen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag mangels Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt werden.


http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Merkblatt/visabestimmungen_...

Werden alle Botschaften die "Altfälle" generell so handhaben?
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Mikael321
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Antwort #14 - 07.09.2007 um 13:46:09
 
Zitat:
NEIN, die ABH wird um Zustimmung gebeten und entscheidet nicht über die Erteilung (bewilligt) eines Visums sondern allein die Botschaft !
Das ist aber kein Argument gegen meine Einlassung. Die Botschaft kann immer ablehnen. Auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Und sie kann das Visum auch geben, selbst wenn die ABH abgelehnt hat. Da sind die ja ganz frei in Ihren Entscheidungen. Trotzdem ist es so, das einige Botschaften sich so verhalten, wie ich geschrieben habe. Zustimmung vor 28.8 Anwendung des alten Gesetzes. Antrag vor Mai gestellt, Anwendung des alten Gesetzes. Einfacher und mit viel weniger Ärger verbunden , wäre es gewesen, die Antragsabgabe als Zeitpunkt für das Gesetzliche Entscheidung zu wählen (in vielen Bereichen wird es auch so gehandhabt) , als das jetzt so zu machen, und dann von Fall zu Fall auch noch unterschiedlich zu handhaben . Sowas riecht dann immer ein wenig nach Willkühr.

Michael
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