Ich denke, Michael hatte den § 39 Nr. 3
AufenthV im Blick.
Der sagt, dass Staatsangehörige eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 genannten Staaten, die sich
rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen können, sofern die Voraussetzungen eines
Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind.
Bei
IMHO gesetzeskonformer Auslegung des neuen
AufenthG gehe ich davon aus, dass ein Anspruch auf Erteilung der hier begehrten
AE nur gegeben ist, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - eine dieser Voraussetzungen ist aber auch für Ausländer, die zu einem Kurzaufenthalt (richtig, Unterschied zu § 41
AufenthV ) visafrei einreisen dürfen, einfache Deutschkenntnisse in Zusammenhang mit einer Eheschließung nachzuweisen sind.
Zudem setzt der § 39 Nr. 3
AufenthV einen
rechtmäßigen Aufenthalt voraus - Ich mag da falsch liegen, aber der Begriff "rechtmäßig" ist mit Blick auf das Ausländerrecht m.E. an das Vorhandensein eine Aufenthaltstitels gebunden. Jemand der visafrei einreisen darf, verfügt aber über keinen Aufenthaltstitel. Ein solcher Aufenthalt ist zwar z.B. für einen Staatsangehörigen aus Malaysia erlaubt, solange es sich um einen Kurzaufenthalt handelt, begründet aber noch keinen
rechtmäßigen Aufenthalt.
Insoweit mutmaße ich, dass auch für die in der erwähnten EU-Richtlinie genannten Staatsangehörigen, dann, wenn erstmalig ein rechtmäßiger Aufenthalt begründet werden soll, grundsätzlich die Einreise mit dem entsprechenden Visum verlangt wird.
Hierin sehe ich, neben der Regelung der Visafreiheit nur für Kurzaufenthalte, auch den gravierenden Unterschied zu der Vorschrift des § 41
AufenthV, der für den hier aufgeworfenen Fall nicht einschlägig ist!
Sollte ich hier irgendetwas zu restriktiv oder gar falsch interpretiert haben, bitte ich ausdrücklich um Korrektur durch die Experten! A nsonsten wäre ich auch für eine "offizielle" Bestätigung der Richtigkeit dankbar, da das Thema hier immer wieder lang und breit und zumeist kontovers diskutiert wird.
=schweitzer=