Guten Morgen Anja,
das entsprechende Faltblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sagt, dass die Sprachkenntnisse in der Regel durch ein Zertifikat des Goetheisntitus über denn Erwerb von Sprachkenntnissen gemäß Stufe A 1 des Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden sollen.
- "In der Regel" impliziert, dass es Ausnahmen von dieser Regel geben kann. Welche das sein können, lässt sich hier nicht eindeutig beantworten, da es mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen noch keine Erfahrungen gibt und es je nach Lage im Herkunftsland unterschiedliche Ausnahmen geben kann.
- Hier wird nur eine konkrete Nachfrage bei der dt. Botschaft in Malaysia, bei der
ABH oder auch bei einem Goetheinstitut in D helfen können. - Letzteres mit Blick auf die Frage, welche Abschlüsse welcher ausländischen Sprachinsitute ggf. durch das Goetheinstitut entsprechend der Stufe A 1 des Europäischen Referenzrahmens ggf. hier in D anerkannt und zertifiziert werden können . - Dazu wäre es günstig, wenn man im Vorfeld dort schon mal vorsprechen und vorlegen könnte, was denn bei dem betreffenden Sprachträger in welcher Form, mit welchem Stundenvolumen gelehrt wird. - Am besten, Du kontaktierst mal das Goetheinstitut selbst in der Frage.
(Möglich wäre evtl. ja auch die Variante zu prüfen, ob er lediglich die Prüfung beim Goetheisntitut in seinem Heimatland absolvieren kann, nachdem er den Unterricht bei einem anderen Sprachkursträger wahrgenommen hat - auch das wäre konkret zu erfragen.)
Zu Deiner zweiten Frage:
Wenn Dein Mann alle hier schon genannten Bedingungen für eine Eheschließung und Aufenthaltserteilung erfüllt, ist er danach, da er mit Dir in familiärer Gemeinschaft leben wird und ihr somit eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des
SGB II bilden werdet, bei entsprechend anchgewiesenem Bedarf auch berechtigt, Leistungen nach dem
SGB II (Hartz IV) zu beziehen. - Ihr müsstet und könntet also, sobald er den Aufenthaltstitel (AE) erhalten hat, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen ARGE stellen.
Ich hoffe, dass ich Dir wieder ein wenig helfen konnte -
=schweitzer=