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Ehe mit Malaysier.... (Gelesen: 4.026 mal)
anja67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 06.09.2007 um 22:55:03
 
Ok noch mal eine Frage, in seinen Heimatort gibt es kein Goethe Institut, da er ja arbeiten muss kann er auch nicht einfach nach Kuala Lumpur und dort den Deutschkurs machen, ist ca 3 - 4 Stunden von Penang (dort lebt er) entfernt... Eine Schule die Deutschkurse anbietet hat er gefunden, ein Semester 200 Euro... gut damit könnte man irgendwie klarkommen...  Das Problem ist dass ich überall von dieser A-1 Prüfung lese, die man beim Goethe Institut bekommt... Kann er nach einen halben Jahr Deutschkurs in einer anderen Institution die Prüfung beim Goethe Institut ablegen, obwohl er den Kurs nicht dort gemacht hat?

Außerdem die Frage... ich bin ja derzeit Hartz IV Empfänger, wenn wir während eines Besuchs von ihm Heiraten, und er dann die AE bekommt, würde er dann ebenfalls Hartz IV bekommen bis er eine Arbeit findet, oder ich eine finde die für den Lebensunterhalt ausreicht?
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Um das rechte Verhältnis herzustellen, müßte die Todesstrafe gegen einen Verbrecher verhängt werden, der sein Opfer zunächst warnt, daß er es an einem bestimmten Tag auf schreckliche Weise ermorden wird, und es von diesem Moment an monatelang in seiner Gewalt gefangenhält. Ein solches Ungeheuer wird man im privaten Bereich nicht finden.&&&&Albert Camus&&(Reflections on the Guillotine)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #16 - 07.09.2007 um 07:31:06
 
Guten Morgen Anja,

das entsprechende Faltblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sagt, dass die Sprachkenntnisse in der Regel durch ein Zertifikat des Goetheisntitus über denn Erwerb von Sprachkenntnissen gemäß Stufe A 1 des Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden sollen.

- "In der Regel" impliziert, dass es Ausnahmen von dieser Regel geben kann. Welche das sein können, lässt sich hier nicht eindeutig beantworten, da es mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen noch keine Erfahrungen gibt und es je nach Lage im Herkunftsland unterschiedliche Ausnahmen geben kann.

- Hier wird nur eine konkrete Nachfrage bei der dt. Botschaft in Malaysia, bei der ABH oder auch bei einem Goetheinstitut in D helfen können. - Letzteres mit Blick auf die Frage, welche Abschlüsse welcher ausländischen Sprachinsitute ggf. durch das Goetheinstitut entsprechend der Stufe A 1 des Europäischen Referenzrahmens ggf. hier in D anerkannt und zertifiziert werden können . - Dazu wäre es günstig, wenn man im Vorfeld dort schon mal vorsprechen und vorlegen könnte, was denn bei dem betreffenden Sprachträger in welcher Form, mit welchem Stundenvolumen gelehrt wird. - Am besten, Du kontaktierst mal das Goetheinstitut selbst in der Frage.

(Möglich wäre evtl. ja auch die Variante zu prüfen, ob er lediglich die Prüfung beim Goetheisntitut in seinem Heimatland absolvieren kann, nachdem er den Unterricht bei einem anderen Sprachkursträger wahrgenommen hat - auch das wäre konkret zu erfragen.)

Zu Deiner zweiten Frage:

Wenn Dein Mann alle hier schon genannten Bedingungen für eine Eheschließung und Aufenthaltserteilung erfüllt, ist er danach, da er mit Dir in familiärer Gemeinschaft leben wird und ihr somit eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II bilden werdet, bei entsprechend anchgewiesenem Bedarf auch berechtigt, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) zu beziehen. - Ihr müsstet und könntet also, sobald er den Aufenthaltstitel (AE) erhalten hat, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen ARGE stellen.

Ich hoffe, dass ich Dir wieder ein wenig helfen konnte -

=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 07.09.2007 um 08:09:17
 
anja67 schrieb am 06.09.2007 um 22:55:03:
Kann er nach einen halben Jahr Deutschkurs in einer anderen Institution die Prüfung beim Goethe Institut ablegen, obwohl er den Kurs nicht dort gemacht hat?


ja, kann er. Niemand ist verpflichtet, und oft ist es ja auch gar nicht möglich, die Kurse bei Goethe zu machen. Die Prüfung ist aber in Ländern, in denen es ein GI gibt, dort zu machen. In Ländern in denen es kein GI gibt, macht das dann die Botschaft, oder es wird eine andere Regelung gefunden werden.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 07.09.2007 um 08:58:40
 
anja67 schrieb am 06.09.2007 um 22:55:03:
Ok noch mal eine Frage, in seinen Heimatort gibt es kein Goethe Institut, da er ja arbeiten muss kann er auch nicht einfach nach Kuala Lumpur und dort den Deutschkurs machen, ist ca 3 - 4 Stunden von Penang (dort lebt er) entfernt... Eine Schule die Deutschkurse anbietet hat er gefunden, ein Semester 200 Euro... gut damit könnte man irgendwie klarkommen...  Das Problem ist dass ich überall von dieser A-1 Prüfung lese, die man beim Goethe Institut bekommt... Kann er nach einen halben Jahr Deutschkurs in einer anderen Institution die Prüfung beim Goethe Institut ablegen, obwohl er den Kurs nicht dort gemacht hat?

Außerdem die Frage... ich bin ja derzeit Hartz IV Empfänger, wenn wir während eines Besuchs von ihm Heiraten, und er dann die AE bekommt, würde er dann ebenfalls Hartz IV bekommen bis er eine Arbeit findet, oder ich eine finde die für den Lebensunterhalt ausreicht?


Das Einfachste du gehst mal auf die Seite des Goethe Instituts in Malaysia. Die haben mittlerweile fast überall die notwendigen Informationen Prüfungstermie, Gebühren, ...
Es gibt bei der DW einen onlinekurs z.b. als zusätzliche Übung. Es kann auch ein Mustersatz für die Prüfung runtergeladen werden.
Normalerweise wird der Kurs im 3-ten Kurspaket gemacht.  A1.3. Mit einem halben Jahr muss er sich schon ranhalten. Weiss nciht wie oft da der Kurs in Malaysia  geht.

A1.3 bedeutet entweder Intensivkurs 15 Wochen 12 UE pro Woche oder 3 x 15 Wochen a 4 UE pro Woche. Dies sind die Modalitäten bei GI 

Soweit ich mich erinnere könnte der Kurs entfallen wenn er ein abgeschlossenes Studium nachweist.



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anja67
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Antwort #19 - 07.09.2007 um 12:57:32
 
Wieder vielen Dank für Eure Auskünfte, vor allem das mit Hartz IV war ebenfalls wichtig, wir haben zwar nicht vor auf Dauer davon zu leben... aber er wird nicht hier ankommen und gleich eine Arbeitsstelle haben, das zu erwarten wäre utopisch..


Wegen Deutschunterricht in seiner Heimatstadt werde ich mich mit dem Goethe Institut in Verbindung setzen, die können uns da sicher weiterhelfen... auch wie es aussieht mit einer Prüfung der Kenntnisse in Kuala Lumpur, wo es ja ein GI gibt...

Ich muss diesen Forum auch ein ganz großes Lob aussprechen, Ihr habt mir unheimlich weitergeholfen... ich bin froh dass es Euch gibt Smiley

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