Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schwangere Freundin in der Ukraine (Gelesen: 825 mal)
cawa1975
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwangere Freundin in der Ukraine
05.09.2007 um 12:10:11
 
Hallo, erstmal vielen Dank für die Anworten auf meinen letzten beitrag. leider wurde der geschlossen so das ich einen neuen beitrag schreibe:-)

Ich bin gestern zurück aus kiew gekommen und es hat sich alles bewahrheitet das wir uns lieben und wir hier zusammen in Deutschland leben wollen.
Sie war hier als Au- pair und dann noch als Sprachschülerin insgesamt 1,5 jahre.

Hier nochmal ein paar details zu unserem Fall:

Hat dann hier einen mann kennengelernt, wollten soviel ich weiß auch hier heiraten, als sie aber schwanger wurde von ihm, wollte er dann auf einmal keine Heirat mehr.
Sie hat dann hier "angst " bekommen. Alleine in Deutschland zu sein, ohne Geld usw. und ist wieder in die Ukraine gereist.
Wir haben und dann per Internet kennen-(lieben)gelernt
Der geburtstermin ist der 17. Dezember.

Nun zu meinen Fragen.

1. Wenn das Kind in der Ukraine geboren wird, ist ja eine Vaterschaftsanerkennung hier von dem Erzeuger notwendig das das Kind"Deutscher" wird, sodas die Mutter nach erteilung einen deutschen passes für das Kind eine FZV beantragen kann. Ist das so richtig? Wie lange dauert sowas, im Normalfall?

2. Der fall ist nun so das sie keinen Kontakt mehr zu dem eigentlichen Vater hat bzw. Möchte. Wie läuft das ganze ab? muss sie auf der Botschaft in Kiew einen antrag stellen das sie ein Kind von einem "deutschen" hat und somit auch das kind deutscher Staatsbürger wird? Was ist wenn der Vater die Zustimmung nicht unterschreibt, bzw. die Vaterschaft nicht anerkennt? Gibt es dann rechtliche mittel? Es sei noch zu erwähnen das ich zwar arbeite aber nicht gerade im Reichtum versinke, sodas die finanzielllen möglichkeiten sehr beschränkt sind.

Oder nun zur 3. Frage.
Ob es nicht besser oder sinnvoller ist das ich die Vaterschaft anerkenne auf der botschaft in Kiew, aber was ist dann? wird nachgefragt wo und wie wir uns kennengelernt haben. ich weiß das der eigentliche Vater vor der ABH in Rüsselsheim schon bestätigt hat das er der Vater ist. es wurde soviel ich weiß nichts ausgefüllt aber die mitarbiter haben sich notizen gemacht so die Aussage von meiner freundin. oder ist es denen egal wer oder wie die Vaterschaft anerkennt, ohne viele nachfragen so das ich der "neue" Vater für das Kind bin.

Ich hoffe ihr könnt mich verstehen was wir für ein problem haben und ich das auch so geschildert habe das ich verstanden werde. Vielen Dank schon im vorraus.
LG cawa1975
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin in der Ukraine
Antwort #1 - 05.09.2007 um 12:28:48
 
cawa1975 schrieb am 05.09.2007 um 12:10:11:
Ob es nicht besser oder sinnvoller ist das ich die Vaterschaft anerkenne auf der botschaft in Kiew


Was willst Du eigentlich ?
Vater werden ? Heiraten oder einfach nur jemanden nach D holen ?

Vaterschaft bedeutet auch Verpflichtung. Das sollte man bedenken !!!!

cawa1975 schrieb am 05.09.2007 um 12:10:11:
Was ist wenn der Vater die Zustimmung nicht unterschreibt, bzw. die Vaterschaft nicht anerkennt?


dann stammt das Kind nicht von der Person ab (aus amtlicher Sicht) und kann davon auch keine Staatsangehörigkeit ableiten



cawa1975 schrieb am 05.09.2007 um 12:10:11:
Gibt es dann rechtliche mittel?


jepp,  -  aber  das kostet

und Du sagst

cawa1975 schrieb am 05.09.2007 um 12:10:11:
nicht gerade im Reichtum versinke, sodas die finanzielllen möglichkeiten sehr beschränkt sind. 



DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cawa1975
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin in der Ukraine
Antwort #2 - 05.09.2007 um 12:42:13
 
@DonCamillo

natürlich weiß ich was es bedeutet Vater zu sein. Ich bin selbst Vater einer 2 jährigen Tochter.

Heiraten kann ich leider!!!! diese frau nicht weil ich selbst noch in Scheidung lebe.. das würde also erst nach einer Scheidung meinerseits gehen. Es geht mir darum was wir beide für Mittel in erwägung ziehen können sodas sie legal sich in Deutschland aufhält.
Ein besuchervisum auch nach der geburt für sie uns das kind ist fast aussichtlos da die Rückkehrbereitschaft ja fast null ist.

Nun bleibt uns leider nur dieser Strohhalm mit der vaterschaftsanerkennung an den wir uns klammern können das sie nach deutschland kommen kann und auch hier leben kann.

Nun war meine Frage, wenn z. b. Der vater nicht zustimmt der Anerkennung für das Kind was es noch für mittel gibt um eine vaterschaft anzuerkennen. das es nicht Legal ist wenn ich die vaterschaft anerkenne weiß ich auch, Aber wäre es denn nicht möglich?? oder ist das aussichtlos da ja schon so gut wie eine erklärung in der ABH in Rüsselsdheim abgegeben wurde sodas die Beamten da stutzig werden und fragen was da los ist. oder kann ich ohne viele Hürde das auch machen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin in der Ukraine
Antwort #3 - 05.09.2007 um 13:26:14
 
Hallo,

für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren bei einem deutschen Gericht, das notwendig werden würde, wenn der Vater nicht anerkennen will, käme es nicht auf Dein Einkommen an.

Das Verfahren müßte von dem Kind , gesetzlich vertreten durch seine Mutter, betrieben werden, und dem mittellosen Kind stünden dann Prozeßkostenhilfe zu. Da es schwierig werden kann, das Kind oder die Frau besuchsweise nach Deutschland zu bekommen (weil sie mglw. keinen leistungsfähigen Verpflichtungsgeber vorweisen können und/ oder die Rückkehrbereitschaft fraglich ist) wäre Euch zu empfehlen, sollte der Vaer die Anerkennung versagen, einen Anwalt in Deutschland zu bevollmächtigen, der im Namen des Kindes das Vaterschaftsfeststellungsverfahren betreibt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
cawa1975
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin in der Ukraine
Antwort #4 - 06.09.2007 um 11:52:04
 
@Ronny vielen dank für deine sehr wertvollen Beitrag. Ich wusste nicht das das Kind, vertreten durch die Mutter hier Klagen kann und ihr dazu auch noch Prozesskostenbeihilfe zusteht. Für diesen Tip bin ich sehr dankbar. Vielleicht weiß einer hier noch mit was für einer Zeit man rechnen muss bis die Anerkennung durch ist? Vielleicht hat schon jemd das hier erlebt und kann sagen mit was wir für einen zeitraum rechnen müssen.

Dazu vielen Dank

Grüße cawa1975
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema