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Schwangere Freundin im Ausland (Gelesen: 3.714 mal)
tom16771
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.09.2007 um 19:24:51
 
Hallo alles zusammen,
Ich bin deutscher(19 Jahre). Meine meikanische Freundin ist von mir schwanger. Sie hat keine Form einer Aufenthaltsberechtigung. Sie spricht sehr gut deutsch (im besitzt des Sprachdiploms II). Meine Frage ist: 
1.) Hat sie/ hab ich einen Rechtsanspruch auf Geburt des Kindes in Deutschland?
2.) Hat sie einen Rechtsanspruch in Bezug auf Aufenthalt in Deutschland?

Ich bedanke mich schon im vorraus für eure kompetente Hilfe!!! Unglaublich das es so was tolles gibt. Smiley

euer TOm
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.09.2007 um 19:32:43
 
tom16771 schrieb am 04.09.2007 um 19:24:51:
Hallo alles zusammen,
Ich bin deutscher(19 Jahre). Meine meikanische Freundin ist von mir schwanger. Sie hat keine Form einer Aufenthaltsberechtigung. Sie spricht sehr gut deutsch (im besitzt des Sprachdiploms II). Meine Frage ist: 
1.) Hat sie/ hab ich einen Rechtsanspruch auf Geburt des Kindes in Deutschland?


schwierige, aber unbedeutende Frage. Sie kann visumsfrei einreisen und hier das Kind bekommen. Wer soll die Geburt bezahlen?

Zitat:
2.) Hat sie einen Rechtsanspruch in Bezug auf Aufenthalt in Deutschland?


nach der Geburt: ja. Voraussetzung: wirksame Vaterschaftsanerkennung.

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.09.2007 um 19:38:37
 
Falls es darum geht, dass sie denkt, das Kind muss in D geboren werden um die deutsche SB zu bekommen, kann ich dich beruhigen: es reicht, wenn du die Vaterschaft anerkennst damit es den deutschen Pass bekommt, egal wo das Kind nun geboren wird. Merke: Deutschland ist nicht die USA. Zwinkernd

Zu Frage 2 bin ich mir nicht ganz sicher, aber mir scheint, sie könnte (wenn ihr partout nicht heiraten wollt, was aber in Anbetracht der Umstände das schlaueste wäre) über das Kind eine FZF erwirken, ich lasse dazu aber lieber die Spezialisten was treffenderes sagen...

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Noahpapa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #3 - 04.09.2007 um 19:38:51
 
tom16771 schrieb am 04.09.2007 um 19:24:51:
Hallo alles zusammen,
Ich bin deutscher(19 Jahre). Meine mexikanische Freundin ist von mir schwanger. Sie hat keine Form einer Aufenthaltsberechtigung. Sie spricht sehr gut deutsch (im besitzt des Sprachdiploms II). Meine Frage ist: 
1.) Hat sie/ hab ich einen Rechtsanspruch auf Geburt des Kindes in Deutschland?
2.) Hat sie einen Rechtsanspruch in Bezug auf Aufenthalt in Deutschland?


Wo ist Sie denn jetzt? Ich denke mal ohne SV nach D eingereist und bei Dir im Urlaub?
Beantwortung:
1. ) Nein. Aber Sie kann natürlich einreisen ohne SV und hier gebären. Bin mir aber nicht sicher ob die Unfall KV es übernimmt. Eher nicht
2. ) Im Sinne der Personensorge für das Kind ja, falls Du die Vaterschaft anerkennst und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in D. hast. Hier reicht es nicht nur Deutscher zu sein.
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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tom16771
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Antwort #4 - 04.09.2007 um 19:45:25
 
danke schon mal für die ersten antworten.
Sie ist in Mexiko privat Versichert. Meint ihr es bestünde eine Chance das diese auch zahlt?
Das Kind erkenne ich selbstverständlich an.
Sie hält sich grade in Mexico auf.

Wir denken in der Tat über eine Heirat nach. Abgesehen davon, das es unser Wunsch ist, ergäbe das rechtliche Vorteile?

Tom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.09.2007 um 20:06:41
 
tom16771 schrieb am 04.09.2007 um 19:45:25:
Wir denken in der Tat über eine Heirat nach. Abgesehen davon, das es unser Wunsch ist, ergäbe das rechtliche Vorteile?  


Was für eine Frage  Laut lachend Aber selbstverständlich ergäbe das rechtliche Vorteile! Du hast im übrigen eine Privatnachricht von mir...

Zum Thema Versicherung: lass sie mal ihren Vertrag checken, normalerweise steht da ein entsprechender Passus (Atención en el extranjero si/no)

Saludos
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tom16771
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Antwort #6 - 04.09.2007 um 20:20:02
 
ich danke dir für den hinweis. Ich habe dort mit meiner Suche angefangen, bin aber nicht wirklich fündig geworden. ich schau aber noch mal weiter.
gracias wey Zwinkernd
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Muleta
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Antwort #7 - 04.09.2007 um 20:29:03
 
Sphynx schrieb am 04.09.2007 um 20:06:41:
[Heirat]Was für eine Frage  Laut lachend Aber selbstverständlich ergäbe das rechtliche Vorteile!


echt? Lass uns armen Rest nicht dumm sterben: welche?

Muleta
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Antwort #8 - 04.09.2007 um 20:59:21
 
Ich gehe mal davon aus, dass diese Frage nicht ernst gemeint ist...

Falls doch: er als Deutscher hätte als Ehepartner einer Mexikanerin beispielsweise Anspruch auf einen "besseren" Aufenthaltstitel in Mexiko (wird die wenigsten jucken, aber diese wenigen wissen das dann auch zu schätzen). Sie kann, soweit ich weiss, "stante pede" nach der Eheschliessung im Wege der FZF die AE und eine Arbeitserlaubnis in D erwirken, und wenn das keine rechtlichen Vorteile sind, dann weiss ich auch nicht...

LG
Sphynx

PS @tom die meisten mex. Versicherungen haben solche Kostenschleudern wie Schwangerschaft und Geburt (selbst im Inland) fast immer explizit ausgeklammert. Lass das von ihr nochmal prüfen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin im AuslandIch gehe mal davon aus, dass diese Frage nicht
Antwort #9 - 04.09.2007 um 22:19:22
 
Sphynx schrieb am 04.09.2007 um 20:59:21:
Ich gehe mal davon aus, dass diese Frage nicht ernst gemeint ist... 


Welche Frage - von wem?

Sphynx schrieb am 04.09.2007 um 20:59:21:
er als Deutscher hätte als Ehepartner einer Mexikanerin beispielsweise Anspruch auf einen "besseren" Aufenthaltstitel in Mexiko 


Das war nicht gefragt. Bitte beschränke dich auf die
Antworten zu gestellten fragen. Die waren wohl ein-
deutig.er als Deutscher hätte als Ehepartner einer
Mexikanerin beispielsweise Anspruch auf einen "besse-
ren" Aufenthaltstitel in Mexiko

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Antwort #10 - 04.09.2007 um 22:25:35
 
Sphynx schrieb am 04.09.2007 um 20:59:21:
Sie kann, soweit ich weiss, "stante pede" nach der Eheschliessung im Wege der FZF die AE und eine Arbeitserlaubnis in D erwirken, und wenn das keine rechtlichen Vorteile sind, dann weiss ich auch nicht...


das hat sie mit einem deutschen Kind erst Recht. Und da mit 19 i.d.R. keine weltbewegenden Steuervorteile locken und ggf. doch noch mal eine neue Flamme auftaucht, wäre ich mit einer Heirat ohne Not jedenfalls sehr vorsichtig. Der einzige echte Vorteil dürfte i.d.R. die Familienversicherung sein. Aber dafür gleich heiraten?!?

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 04.09.2007 um 23:24:29
 
@fons: ich hatte mir schon überlegt, Muleta konkret zu erwähnen, da mein post aber direkt unter dem Muletas landete, dachte ich, der Adressat ergibt sich aus dem Kontext... Wenn ich hiermit gegen eine Forumsregel verstossen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung...

Des weiteren verstehe ich deine (fons) weitere Zurechtweisung nicht. Ich wurde nach "rechtlichen Vorteilen" einer Heirat befragt, daraus folgere ich nicht unbedingt schlüssig, dass nur die deutsche Seite relevant ist und betrachtet werden sollte... Es hätte ja auch sein können, dass das Ganze philosophisch / rethorisch gemeint war, dann hätte ich mir die Tipperei gespart, weil Heiraten (wie man sieht) ohnehin Ansichtssache ist, und Diskussionen darüber hier ja wohl fehl am Platz sind.

Dennoch kann ich mir nicht verkneifen anzumerken, dass selbst ein 19-jähriger wissen wird, wie er zu so einer Chose (immerhin geht es ja auch um ein Kind) steht, und falls nicht, wird ihm seine schwangere mexikanische Freundin und deren Familie mit Sicherheit auf die Sprünge helfen - die haben da nämlich noch ganz andere Ansichten, und das meine ich mit Sicherheit nicht abwertend! Wenn du (Muleta) meinst, eine Heirat in diesem Alter ist gleichbedeutend mit verbauter Zukunft, dann bedauere ich deine Einstellung und gebe nur zu bedenken, dass es in Mexiko kein unübliches Alter ist. Ob eine Ehe gut geht oder nicht ist doch nicht allein schon am Alter fest zu machen.
Ausserdem hat tom selbst gesagt, dass er einer Heirat nicht abgeneigt ist - und zwingen kann ihn ohnehin niemand (im Endeffekt selbst nicht die mexikanische Familie  Zwinkernd), aber man kann es ihm madig machen und ihm zeigen, dass man sich vor Verantwortung auch drücken kann. Nicht überall auf diesem Planeten ist man so liberal...

Ich entschuldige mich vielmals für den philosophischen Exkurs, aber manche Sachen kann man einfach nicht "wertneutral" abhandeln.

Sphynx

PS "Früher" hat man noch aus "Liebe" geheiratet, heute anscheinend nur noch bei vorgehaltener Schusswaffe - welch ein Jammer...
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Antwort #12 - 05.09.2007 um 20:14:36
 
tom16771 schrieb am 04.09.2007 um 19:45:25:
Sie ist in Mexiko privat Versichert. Meint ihr es bestünde eine Chance das diese auch zahlt?


Kommt auf die Versicherung an. sie möge einmal wg. Geburt und Geburt im Ausland nachlesen/nachfragen.
Solltest Du gesetzlich versichert sein und Ihr tatsächlich bis zur Geburt eine Eheschließung hinbekommen, dann wären Frau und Kind hier gesetzlich mitversichert.

Gruß, ULF
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