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Geheiratet in DK, und nun? Prüfung? (Gelesen: 2.728 mal)
Oban
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04.09.2007 um 12:22:01
 
Hallo zusammen!

Wir haben es endlich geschafft und am letzten Freitag in Dänemark geheiratet. *freu freu freu*

Nach 1-2 Stolperfallen mit 90 Tagen maximalem Aufenthalt und Stempel-Chaos im Pass meiner (jetzt) Frau (US-Bürgerin) hat es endlich geklappt.

Wir waren dann Gestern hier bei den Bürgerdiensten und bei der ABH. Die Mitarbeiter bei der ABH waren super freundlich und hilfsbereit (klasse!). Man hat meine Frau "angemeldet" und hat ihr eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Der Mitarbeiter erklärte uns, das meine Frau direkt eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde, allerdings stehe ich noch als ledig im System, daher können sie nur eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Klar, klingt logisch. Sehe ich ein!

ALLERDINGS:

Wir waren ja auch bei den Bürgerdiensten. Der Mitarbeiter dort scheint nicht wirklich den Durchblick gehabt zu haben. Er suchte verzweifelt den Einreisestempel von Dänemark, und wollte mir erzählen das er ohne Stempel ja nicht sehen könnte ob wir auch wirklich da gewesen wären. Als ich vorsichtig anmerkte das Dänemark keine Grenzposten mehr hat und es wie bei der Einreise nach Holland keinen Stempel mehr gibt schaute er etwas verwirrt (Willkommen in der EU guter Mann!).

Wie auch immer. Er hat den Pass meiner Frau kopiert und auch die Heiratsurkunde. Er meinte er müsse es so oder so an das Standesamt geben. Die würden das ganze prüfen und wenn das geschehen ist würde man meinen Status von "ledig" auf "verheiratet" ändern.

Wenn das passiert ist können wir auch wieder zu ABH. Wie der Mitarbeiter dort schon sagte würde meine Frau dann direkt den Aufenthaltstitel bekommen.

Meine Fragen sind jetzt aber:

- Prüfung durch das Standesamt -> normal?

- Was wird da geprüft?

- Einreisestempel von Dänemark -> schlechter Witz, oder hätten wir uns wirklich einen besorgen müssen? (wenn ja, wo?)


Ganz nebenbei wollen wir am Samstag nach San Francisco fliegen um dort auch noch eine Hochzeitsfeier abzuhalten. Normalerweise darf man mit einer Fiktionsbescheinigung ja nicht reisen, aber da meine Frau US-Bürgerin ist unterliegt sie ja keiner Visumspflicht.

Ihr jetziger Einreisestempel ist noch "gut" bis min. 26.09.07. Durch die Fiktionsbescheinigung kann sie bis Dezember bleiben. Spricht etwas gegen die Reise in die USA für eine Woche? Wird man sie in Deutschland am Flughafen abweisen?

Danke für's lesen, und vielen vielen Dank für all die Hilfe und Infos die ich durch dieses Forum erhalten konnte. Vielen lieben Dank!

Gruß
Oban
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Antwort #1 - 04.09.2007 um 12:31:50
 
eigentlich müsste ihr die ABH die AE auch ohne die Änderung von ledig auf verheiratet geben. Du bist nicht verpflichtet das zu ändern.
Der Nachweis durch die Heiratsurkunde müsste reichen.
Ich z.b habe damals in Thailand geheiratet, meine Frau bekam die AE und ich stehe immer noch als ledig in den Melderegistern.
Eine Rückfrage beim Standesamt hat mir dies bestätigt. Möglichkeit zur Änderung ja, Verpflichtung nein.

Gruss
Rainer
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Antwort #2 - 04.09.2007 um 12:44:39
 
Das ist interessant zu wissen.

Hat da jemand noch zusätzliche Erfahrung?

- Sollte ich meine ABH darauf ansprechen? Vielleicht verlassen die sich darauf, das die Ehe ersteinmal geprüft wird -> sorge das es in Deutschland vielleicht garkeine rechtsgültige Ehe ist?

- Wie verhält sich das Reisen mit der Fiktionsbescheinigung? Die Bescheinigung wurde erteilt auf Basis der "Fortgeltungsfiktion nach § 81 IV AufenthG".

- Nochmals die Frage: was prüft das Standesamt zum Geier?

Danke!
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trixie
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Antwort #3 - 04.09.2007 um 12:45:31
 
Oban schrieb am 04.09.2007 um 12:22:01:
Prüfung durch das Standesamt -> normal?  

Ja!

Oban schrieb am 04.09.2007 um 12:22:01:
Was wird da geprüft?

Ob auch die Ehevoraussetzungen auch nach deutschem Recht erfüllt sind. Theoretisch könnte deine Frau ja verheiratet sein. Die "genaue" Prüfpraxis der Dänen sind ja bekannt.

Oban schrieb am 04.09.2007 um 12:22:01:
Einreisestempel von Dänemark -> schlechter Witz,

Würde ich als Unkenntnis deklarieren.

Oban schrieb am 04.09.2007 um 12:22:01:
Spricht etwas gegen die Reise in die USA für eine Woche? Wird man sie in Deutschland am Flughafen abweisen?  

Der Reise steht nicht Negatives im Wege.  Zwinkernd
... und der ungehinderten Rückkehr nach Deutschland natürlich auch.

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Antwort #4 - 04.09.2007 um 12:55:56
 
Bzgl. Wiedereinreise / Fiktionsbescheinigung

Ich war der Meinung das es vielleicht Probleme geben könnte bei der Bundespolizei. Weil meine Frau müsste ja laut Stempel am 26.09.07 ausreisen. Wenn wir jetzt am Samstag fliegen ist dies ja eine Ausreise. Allerdings wollen wir 8 Tage später schon wieder rein.

Kann es nicht sein das der Beamte denkt "Mensch, ausgereist und acht Tage später schon wieder da? Die will bestimmt hier bleiben...".

Sollte man dem Polizeibeamten dann die Fiktionsbescheinigung vorzeigen? Oder hat diese rechtlich auf eine Wiedereinreise keinen Einfluss?

Bzgl. Eheprüfung

Das mein zuständiges Standesamt die Ehe nach deutschem Recht prüft ist in Ordnung und auch gut so. Allerdings sehe ich ein Problem:

In den USA gibt es kein "zentrales" Melderegister. Amerikaner haben auch immer Probleme eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen, da es so ein Dokument eigentlich nicht gibt. Schon garnicht auf nationaler Ebene.

Mich würde jetzt natürlich interessieren wie das Standesamt nun prüft? Das ich nicht verheiratet war ist ja einfach für das Amt zu ersehen. Aber bei meiner Frau?

Liegt die Beweislast beim Amt? Sehr undurchsichtig für mich!

Danke!

Edit:

PS: Kann es dadurch sein, das die Ehe nicht anerkannt wird?
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Antwort #5 - 04.09.2007 um 13:13:49
 
Oban schrieb am 04.09.2007 um 12:55:56:
Kann es nicht sein das der Beamte denkt "Mensch, ausgereist und acht Tage später schon wieder da? Die will bestimmt hier bleiben...".  

Was der Beamte denkt, dürfte wohl ziemlich unerheblich sein.
Wieso hier bleiben? Sie hat doch nur etwas Intimes vergessen und reist dann wieder aus.  Laut lachend

Oban schrieb am 04.09.2007 um 12:55:56:
Sollte man dem Polizeibeamten dann die Fiktionsbescheinigung vorzeigen? Oder hat diese rechtlich auf eine Wiedereinreise keinen Einfluss?  

Das ist belanglos, weil deine Frau während der rechtlichen Aufenthaltsdauer so oft ein- und ausreisen darf wie sie will.  Zwinkernd

Oban schrieb am 04.09.2007 um 12:55:56:
Aber bei meiner Frau?
Liegt die Beweislast beim Amt? Sehr undurchsichtig für mich!  

Und genau deswegen glaubt man immer, in Dänemark leichter und unbürokratischer heiraten zu können. Die Probleme der Dokumentenbesorgung wird eben nur auf den Zeitpunkt nach der Hochzeit verschoben. Einfach einmal beim Standesamt nachfragen. Du bist sicherlich nicht der erste, dessen Frau US Amerikanerin ist. Grundsätzlich muß deine Frau nachweisen, dass sie nicht verheiratet ist.

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Antwort #6 - 04.09.2007 um 13:24:41
 
trixie schrieb am 04.09.2007 um 13:13:49:

Und genau deswegen glaubt man immer, in Dänemark leichter und unbürokratischer heiraten zu können. Die Probleme der Dokumentenbesorgung wird eben nur auf den Zeitpunkt nach der Hochzeit verschoben. Einfach einmal beim Standesamt nachfragen. Du bist sicherlich nicht der erste, dessen Frau US Amerikanerin ist. Grundsätzlich muß deine Frau nachweisen, dass sie nicht verheiratet ist.

trixie



Da dürfte dann das hier ins Spiel kommen:

http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_V/vereinigt...

Richtig?

Quelle: www.datenbanken.justiz.nrw.de und www.olg-koeln.nrw.de
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Antwort #7 - 04.09.2007 um 13:30:06
 
Ich habe in einem anderen Thread das Thema Heirat in Dänemark als Tourist eröffnet.Es scheint doch in diesem Fall so zu sein,daß trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.Also ist es doch nicht so wie hier gesagt wurde,daß die Frau erst wieder ausreisen muß?Das Ganze ist echt verwirrend.Ich habe auch gelesen daß eine Dänische Heiratsurkunde eigentlich gar nicht geprüft werden muß,da sie ohnehin rechtsgültig ist.Die Frage ist doch ob dann so eine Prüfung überhaupt ok ist,ob man dass akzeptieren muss.Und:wie will man ein Ehefähigkeitszeugnis nach der Heirat beibringen?Das stellt einem doch keiner mehr aus!
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Antwort #8 - 04.09.2007 um 13:42:19
 
smarty schrieb am 04.09.2007 um 13:30:06:
Ich habe in einem anderen Thread das Thema Heirat in Dänemark als Tourist eröffnet.Es scheint doch in diesem Fall so zu sein,daß trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.Also ist es doch nicht so wie hier gesagt wurde,daß die Frau erst wieder ausreisen muß?Das Ganze ist echt verwirrend.Ich habe auch gelesen daß eine Dänische Heiratsurkunde eigentlich gar nicht geprüft werden muß,da sie ohnehin rechtsgültig ist.Die Frage ist doch ob dann so eine Prüfung überhaupt ok ist,ob man dass akzeptieren muss.Und:wie will man ein Ehefähigkeitszeugnis nach der Heirat beibringen?Das stellt einem doch keiner mehr aus!


Ja, ich bin auch verwundert.

Ich habe bei mir auf dem Schreibtisch Ausdrucke des EU-Rechts bzgl. internationalem Urkundenverkehr liegen, als auch Ausdrucke des bilateralen Abkommens zwischen der BRD und Dänemark.

Eigentlich sollte die Heiratsurkunde hier ganz klar, ohne wenn und aber, anerkannt werden. EGAL was ein Standesbeamter von der dänischen Art der Prüfung hält.

Leider entspricht das nicht der Praxis. Meist aus Mangel an Wissen. Und sich mit einem Gesetzestext vor den Beamten zu stellen und zu zitieren hat auch noch keinem Geholfen. Zumindest mir nicht.

Allerdings muss ich als Bürger auch sagen: es ist mir egal was Herr Standesbeamter von Stadt XY meint zu glauben. Sofern Landes- bzw. Bundes- bzw. EU-Recht etwas anderes sagen ist mir recht egal was der Stadtbeamte in seiner Würstchenbude veranstaltet.

Leider hilft klagen in solchen Fällen ja auch nicht. Dauert einfach zu lange!
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Antwort #9 - 04.09.2007 um 13:43:59
 
Zitat:
Ich habe in einem anderen Thread das Thema Heirat in Dänemark als Tourist eröffnet


Ja, und Du wärst auch besser in dem anderen thread geblieben  Ärgerlich - weil es in diesem thread hier um eine US-Bürgerin als Ehepartnerin eines Deutschen geht. US-Bürger unterliegen anderen visa- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen (i.d.R. Privilegierungen) als die Angehörigen der meisten anderen Staaten.

Es bringt doch nichts hier alles durcheinander zu schmeißen und dann Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen!

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Antwort #10 - 04.09.2007 um 13:47:59
 
Oban schrieb am 04.09.2007 um 13:42:19:
Ich habe bei mir auf dem Schreibtisch Ausdrucke des EU-Rechts bzgl. internationalem Urkundenverkehr liegen, als auch Ausdrucke des bilateralen Abkommens zwischen der BRD und Dänemark.

Eigentlich sollte die Heiratsurkunde hier ganz klar, ohne wenn und aber, anerkannt werden. EGAL was ein Standesbeamter von der dänischen Art der Prüfung hält.

Hallo Oban,

hast du das Abkommen auch mal gelesen?

Ich empfehle folgende Lektüre: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165575039/11#11



smarty schrieb am 04.09.2007 um 13:30:06:
ch habe in einem anderen Thread das Thema Heirat in Dänemark als Tourist eröffnet.Es scheint doch in diesem Fall so zu sein,daß trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.Also ist es doch nicht so wie hier gesagt wurde,daß die Frau erst wieder ausreisen muß?Das Ganze ist echt verwirrend.

Hallo smarty,

deine Verwirrung beruht darauf, dass du übersehen hast, dass es für bestimmte Staatsangehörige Ausnahmen gibt, US Bürger zählen zu eben diesen Ausnahmen.
Nachzulesen in §39 AufenthV.

Gruß,

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Antwort #11 - 04.09.2007 um 13:57:41
 
@Schweitzer: wäre nett wenn man hier mal was fragen kann und bei einem Laien kein Fachwissen vorausgesetzt wird!
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Oban
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Antwort #12 - 04.09.2007 um 14:06:19
 
Ja, ich habe es gelesen.

Für mich geht daraus hervor das maximal eine Überbeglaubigung notwendig ist, aber keine nachträgliche Prüfung (Ehefähigkeit, etc pp).

Eine Überbeglaubigung im Sinne von: "Diese Urkunde ist echt". Das kriegt man ja in Kopenhagen, kein Problem.

Aber nachträglich diesen ganzen "Mist" mit Zeugnissen, Eidesstattlichen Erklärungen, Übersetzungen etc? Lächerlich!

Ich meine, klar, wir haben Glück. Hast du einen US-Passport bist du etwas priviligierter als andere, aber jetzt den dicken Max zu machen und eventuell die Urkunde / Ehe in Frage zu stellen finde ich mehr als fragwürdig.

Mit nem' britischen Führerschein darf ich auch in Deutschland fahren. Da fragt auch keiner "die fahren da ja auf der linken Seite? Dürfen die das? Ist das richtig?". Wenn es danach geht: Nachschulung für alle Engländer die in Deutschland auf Besuch Autofahren wollen. Wer weiß... die gefährden vielleicht die Allgemeinheit?! (Sarkasmus ende)

Ernsthaft: nur weil Etwas etwas anderes gehandhabt wird in anderen EU-Ländern ist es noch lange nicht schlechter oder besser. Mit ein Sinn der EU ist auch einige Sache zu vereinfachen!
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Antwort #13 - 04.09.2007 um 14:11:07
 
Zitat:
wäre nett wenn man hier mal was fragen kann


Das sollst Du bei Bedarf sogar!

Zitat:
und bei einem Laien kein Fachwissen vorausgesetzt wird


Das tue ich nicht. (Im Übrigen weiß auch ich längst nicht alles  Zwinkernd)

Ich habe mit meiner Bemerkung nur sagen wollen, dass es nichts bringt, threads miteinander zu vermischen, weil das dann Verwirrung stiftet. Die meisten Anfragen hier sind sehr spezifisch, und das Ausländerrecht ist nun mal so "gestrickt", dass das Achten auf Nuancen häufig eine sehr große Rolle spielt und für den Einzelfall dann jeweils sehr unterschiedliche Ergebnisse dastehen können.

Ich wollte Dir also nicht zu nahe treten und Dich nicht verletzen.

=schweitzer=
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Antwort #14 - 04.09.2007 um 14:42:01
 
@ maki
maki schrieb am 04.09.2007 um 13:47:59:
US Bürger zählen zu eben diesen Ausnahmen.
Nachzulesen in §39 AufenthV.  


Ich schlage vor in § 41 AufenthVZwinkernd

Zitat:
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

(2) Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben wollen.

(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.


Oban schrieb am 04.09.2007 um 14:06:19:
Mit nem' britischen Führerschein darf ich auch in Deutschland fahren.

1. Ist UK ein EU-Staat; trotzdem gibt es Unterschiede bei den Verkehrsregeln. Zwinkernd
2. Hast das eine mit dem anderen nichts zu tun.
3. Gibt es nationale Gesetze, die auch einzuhalten sind.

Oban schrieb am 04.09.2007 um 14:06:19:
Aber nachträglich diesen ganzen "Mist" mit Zeugnissen, Eidesstattlichen Erklärungen, Übersetzungen etc? Lächerlich!  

Die hast den Sinn und den Inhalt dieser Prüfung nicht verstanden.  Vielleicht kommt er in dir, wenn du den Thread von smarty liest.  Zwinkernd

Oban schrieb am 04.09.2007 um 14:06:19:
Hast du einen US-Passport bist du etwas priviligierter als andere,

... aber nicht nur die US Amerikaner alleine, sondern noch andere Drittstaatenangehörige.

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Antwort #15 - 04.09.2007 um 15:15:31
 
trixie schrieb am 04.09.2007 um 14:42:01:
@ maki
 
1. Ist UK ein EU-Staat; trotzdem gibt es Unterschiede bei den Verkehrsregeln. Zwinkernd
2. Hast das eine mit dem anderen nichts zu tun.
3. Gibt es nationale Gesetze, die auch einzuhalten sind.



Zu 1.)

Jap, ist ein EU-Staat. Dänemark ist ausgetreten aus der EU? Wenn nicht sind die es auch noch. Und ja, es gibt Unterschiede im Prüfverfahren (zwischen D und DK).

Zu 2.)

Doch, hat es. Das nennt sich dann auch "bildhafter Vergleich".

Zu 3.)

Sicherlich sind Gesetze IMMER einzuhalten. Egal ob national oder nicht. Wo kommen wir hin wenn jeder machen würde was er will. Meine Kernaussage ist aber:

EU- steht über Bundes- steht über Landes- steht über Kommunalrecht.

Zitat:

Die hast den Sinn und den Inhalt dieser Prüfung nicht verstanden.  Vielleicht kommt er in dir, wenn du den Thread von smarty liest.  Zwinkernd



Ja, ich befürchte ich habe den Sinn nicht verstanden. Auch nach lesen von Smarty's thread nicht.

Das hängt aber denke ich maßgeblich damit zusammen das ich folgenden Grundsatz vertrete:

Nur weil du etwas 40 Jahre lang tust wie du es tust ist es noch lange nicht richtig oder besser als andere Methoden. Soll heißen: nur weil in der BRD etwas nach Verfahren XY geprüft wird ist es nicht umbedingt der beste oder richtige weg.

Vielmehr kann dieser Weg auch unnütz und sinnlos sein (Bürokratie!).

Zitat:

... aber nicht nur die US Amerikaner alleine, sondern noch andere Drittstaatenangehörige.

trixie



Sicher, da hast du recht. Aber nur weil ich die USA erwähnte heißt das nicht im Umkehrschluss das ich andere ausschließe. Formhalber und der Vollständigkeit halber begrüße ich aber deine Zugabe.
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Antwort #16 - 04.09.2007 um 15:27:23
 
trixie schrieb am 04.09.2007 um 14:42:01:
Die hast den Sinn und den Inhalt dieser Prüfung nicht verstanden.Vielleicht kommt er in dir, wenn du den Thread von smarty liest.

Keine Ahnung was diese Aussage bedeuten soll.Ich empfehle mal diesen Artikel unbedingt zu lesen:
http://www.zeit.de/2005/34/Heiraten?page=1
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Antwort #17 - 06.09.2007 um 11:32:50
 
rainer.w schrieb am 04.09.2007 um 12:31:50:
eigentlich müsste ihr die ABH die AE auch ohne die Änderung von ledig auf verheiratet geben. Du bist nicht verpflichtet das zu ändern.
Der Nachweis durch die Heiratsurkunde müsste reichen.
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Eine Rückfrage beim Standesamt hat mir dies bestätigt. Möglichkeit zur Änderung ja, Verpflichtung nein.

Gruss
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Hallo nochmals!

Ich hoffe es ist okay wenn ich hier in diesem Thread nochmal etwas erfrage? Denke es ist nicht sinnvoll einen neuen Thread zu eröffnen!

Ich beziehe mich auf oben genanntes Zitat!

Ich habe jetzt mal bei der Stadt angerufen und gefragt "Hey, wie schaut es aus mit der Eintragung der Ehe". Da sagte man mir plötzlich "Ja, also sowas kann 2-3 Wochen dauern"?!

Jetzt habe ich Aussagen von "Das dauert 2-3 Tage; Das dauert 1 Woche; über Das dauert 2-3 Wochen".

Ich meine okay, klar, das Prüfen dauert Zeit. So wie ich das bisher verstehe Prüfen die nach USA- als auch nach D-Recht? Richtig? Das die Ehe nach beiden Rechten materielle Gültigkeit besitzt? Ich stell mir das so vor das die in Dänemark nachfragen "hey, haben die bei euch geheiratet?", und dann wird halt noch nach Landesrecht geprüft. (wahrscheinlich liege ich mit dieser Annahme eh voll daneben!).

Anyway... bzgl. des Zitates: kann / sollte ich meine ABH darauf hinweisen? Erfragen wieso die ABH das "Urteil" des Standesamtes abwartet -> "Eintrag als verheiratet". So wie ich es verstehe sollte den die Kopie der Heiratsurkunde doch reichen (und die haben Sie).

Könnte ich direkt auf eine AE anstelle der Fiktionsbescheinigung drängen?

Wie verhält sich die Rechtslage, was ist korrekt? Wie würdet IHR vorgehen?

Danke nochmal!
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