rainer.w schrieb am 04.09.2007 um 12:31:50:eigentlich müsste ihr die
ABH die
AE auch ohne die Änderung von ledig auf verheiratet geben. Du bist nicht verpflichtet das zu ändern.
Der Nachweis durch die Heiratsurkunde müsste reichen.
Ich z.b habe damals in Thailand geheiratet, meine Frau bekam die
AE und ich stehe immer noch als ledig in den Melderegistern.
Eine Rückfrage beim Standesamt hat mir dies bestätigt. Möglichkeit zur Änderung ja, Verpflichtung nein.
Gruss
Rainer
Hallo nochmals!
Ich hoffe es ist okay wenn ich hier in diesem Thread nochmal etwas erfrage? Denke es ist nicht sinnvoll einen neuen Thread zu eröffnen!
Ich beziehe mich auf oben genanntes Zitat!
Ich habe jetzt mal bei der Stadt angerufen und gefragt "Hey, wie schaut es aus mit der Eintragung der Ehe". Da sagte man mir plötzlich "Ja, also sowas kann 2-3 Wochen dauern"?!
Jetzt habe ich Aussagen von "Das dauert 2-3 Tage; Das dauert 1 Woche; über Das dauert 2-3 Wochen".
Ich meine okay, klar, das Prüfen dauert Zeit.
So wie ich das bisher verstehe Prüfen die nach USA- als auch nach D-Recht? Richtig? Das die Ehe nach beiden Rechten materielle Gültigkeit besitzt? Ich stell mir das so vor das die in Dänemark nachfragen "hey, haben die bei euch geheiratet?", und dann wird halt noch nach Landesrecht geprüft. (wahrscheinlich liege ich mit dieser Annahme eh voll daneben!).
Anyway... bzgl. des Zitates: kann / sollte ich meine
ABH darauf hinweisen? Erfragen wieso die
ABH das "Urteil" des Standesamtes abwartet -> "Eintrag als verheiratet". So wie ich es verstehe sollte den die Kopie der Heiratsurkunde doch reichen (und die haben Sie).
Könnte ich direkt auf eine
AE anstelle der Fiktionsbescheinigung drängen?
Wie verhält sich die Rechtslage, was ist korrekt? Wie würdet IHR vorgehen?
Danke nochmal!