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Geheiratet in DK, und nun? Prüfung? (Gelesen: 2.729 mal)
Oban
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Antwort #15 - 04.09.2007 um 15:15:31
 
trixie schrieb am 04.09.2007 um 14:42:01:
@ maki
 
1. Ist UK ein EU-Staat; trotzdem gibt es Unterschiede bei den Verkehrsregeln. Zwinkernd
2. Hast das eine mit dem anderen nichts zu tun.
3. Gibt es nationale Gesetze, die auch einzuhalten sind.



Zu 1.)

Jap, ist ein EU-Staat. Dänemark ist ausgetreten aus der EU? Wenn nicht sind die es auch noch. Und ja, es gibt Unterschiede im Prüfverfahren (zwischen D und DK).

Zu 2.)

Doch, hat es. Das nennt sich dann auch "bildhafter Vergleich".

Zu 3.)

Sicherlich sind Gesetze IMMER einzuhalten. Egal ob national oder nicht. Wo kommen wir hin wenn jeder machen würde was er will. Meine Kernaussage ist aber:

EU- steht über Bundes- steht über Landes- steht über Kommunalrecht.

Zitat:

Die hast den Sinn und den Inhalt dieser Prüfung nicht verstanden.  Vielleicht kommt er in dir, wenn du den Thread von smarty liest.  Zwinkernd



Ja, ich befürchte ich habe den Sinn nicht verstanden. Auch nach lesen von Smarty's thread nicht.

Das hängt aber denke ich maßgeblich damit zusammen das ich folgenden Grundsatz vertrete:

Nur weil du etwas 40 Jahre lang tust wie du es tust ist es noch lange nicht richtig oder besser als andere Methoden. Soll heißen: nur weil in der BRD etwas nach Verfahren XY geprüft wird ist es nicht umbedingt der beste oder richtige weg.

Vielmehr kann dieser Weg auch unnütz und sinnlos sein (Bürokratie!).

Zitat:

... aber nicht nur die US Amerikaner alleine, sondern noch andere Drittstaatenangehörige.

trixie



Sicher, da hast du recht. Aber nur weil ich die USA erwähnte heißt das nicht im Umkehrschluss das ich andere ausschließe. Formhalber und der Vollständigkeit halber begrüße ich aber deine Zugabe.
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Antwort #16 - 04.09.2007 um 15:27:23
 
trixie schrieb am 04.09.2007 um 14:42:01:
Die hast den Sinn und den Inhalt dieser Prüfung nicht verstanden.Vielleicht kommt er in dir, wenn du den Thread von smarty liest.

Keine Ahnung was diese Aussage bedeuten soll.Ich empfehle mal diesen Artikel unbedingt zu lesen:
http://www.zeit.de/2005/34/Heiraten?page=1
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Antwort #17 - 06.09.2007 um 11:32:50
 
rainer.w schrieb am 04.09.2007 um 12:31:50:
eigentlich müsste ihr die ABH die AE auch ohne die Änderung von ledig auf verheiratet geben. Du bist nicht verpflichtet das zu ändern.
Der Nachweis durch die Heiratsurkunde müsste reichen.
Ich z.b habe damals in Thailand geheiratet, meine Frau bekam die AE und ich stehe immer noch als ledig in den Melderegistern.
Eine Rückfrage beim Standesamt hat mir dies bestätigt. Möglichkeit zur Änderung ja, Verpflichtung nein.

Gruss
Rainer


Hallo nochmals!

Ich hoffe es ist okay wenn ich hier in diesem Thread nochmal etwas erfrage? Denke es ist nicht sinnvoll einen neuen Thread zu eröffnen!

Ich beziehe mich auf oben genanntes Zitat!

Ich habe jetzt mal bei der Stadt angerufen und gefragt "Hey, wie schaut es aus mit der Eintragung der Ehe". Da sagte man mir plötzlich "Ja, also sowas kann 2-3 Wochen dauern"?!

Jetzt habe ich Aussagen von "Das dauert 2-3 Tage; Das dauert 1 Woche; über Das dauert 2-3 Wochen".

Ich meine okay, klar, das Prüfen dauert Zeit. So wie ich das bisher verstehe Prüfen die nach USA- als auch nach D-Recht? Richtig? Das die Ehe nach beiden Rechten materielle Gültigkeit besitzt? Ich stell mir das so vor das die in Dänemark nachfragen "hey, haben die bei euch geheiratet?", und dann wird halt noch nach Landesrecht geprüft. (wahrscheinlich liege ich mit dieser Annahme eh voll daneben!).

Anyway... bzgl. des Zitates: kann / sollte ich meine ABH darauf hinweisen? Erfragen wieso die ABH das "Urteil" des Standesamtes abwartet -> "Eintrag als verheiratet". So wie ich es verstehe sollte den die Kopie der Heiratsurkunde doch reichen (und die haben Sie).

Könnte ich direkt auf eine AE anstelle der Fiktionsbescheinigung drängen?

Wie verhält sich die Rechtslage, was ist korrekt? Wie würdet IHR vorgehen?

Danke nochmal!
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