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Aufenthaltstitel wg. FZF - was bei Trennung trotz Job? (Gelesen: 1.022 mal)
hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel wg. FZF - was bei Trennung trotz Job?
03.09.2007 um 08:11:45
 
Guten Morgen,

für die Beantwortung folgender theoretischer Frage bedanke ich mich:

Mein Gatte reiste mit dem FZF-Visum im Mai 2006 ein. Momentan wird er als Schweißer ausgebildet. Sofern er später einen Job in einen Job in einer anderen Stadt findet, zöge ich aus zwingenden persönlichen Gründen NICHT mit um.
Sollte nun sein Verdienst nicht ausreichen, 2 Haushalte zu finanzieren (ich bin z.Zt. arbeitsuchend) -
was geschieht im Fall einer Trennung
(nicht Scheidung)?


Müsste mein Ehemann trotz Job Deutschland verlassen?

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.09.2007 um 08:31:05
 
Hallo Ines,

ganz versteh ich Deine Frage nicht.  - Aber ich versuche trotzdem mal, "Licht ins Dunkel" z bringen. - Also:

Wenn Dein Mann lediglich an einem anderen Ort arbeitet als dem in dem Ihr Euren gemeinsamen Hauptwohnsitz habt, ist das noch keine Trennung! Hundertausende pendeln in Deutschland täglich, wöchentlich, monatlich zur Arbéit. - Die Frage wäre natürlich wie lange sich ein solcher Zusatnd auf Dauer "förderlich" auf das Familienleben auswirkt. Aber nochmal, ein Arbeiten an einem anderen Ort, ggf. auch mit Nebenwohnsitznahme dort, ist auch wenn das Einkommen aus der geleisteten Arbeit nicht ausreicht um den LU zu sichern, allein kein Kriterium für eine (anzunehmende) Trennung der Ehegatten!

Ansonsten gilt, dass schon eine Trennung (aber eine wirkliche) im aufenthaltsrechtlichen Sinne schädlich sein kann, denn in diesem Sinne reicht eine "Ehe auf dem Papier" nicht aus, sondern diese muss rechtmäßig in Deutschland bestehen und in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt werden. - Ist das zwei Jahre lang geschehen und erfolgt die (wirkliche) Trennung dann, hätte der ausländische Partner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.

Das heißt, er würde zunächst ein weiteres jahr eine AE erhalten, unabhängig davon, ob er in der Lage ist, seinen LU zu sichern oder nicht. - Nach dem einen Jahr würde als Voraussetzung für eine weitere Verlängerung des Aufenthalts von der ABH allerdings zu prüfen sein, ob er nunmehr seinen LU zu sichern imstande ist oder zumindest hinreichende Anstrengungen in diesem Sinne unternommen hat. Erkennt die ABH die Voraussetzungen als nicht gegeben an, würde dann die AE nicht verlängert und er zur Ausreise aufgefordert.

Ich hoffe, ich habe Dein Problem richtig hinterfragt und konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.09.2007 um 08:32:44
 
Hallo hampelines,
Dein Mann hat vermutlich eine AE nach §28.1. Diese hängt die ersten 2 Jahre von der Führung der ehelichen Gemeinschaft ab.

Entscheidend ist die Bedeutung des Begriffs "Trennung".
Eine rein räumliche Trennung aus Jobgründen ohne die Ehe als gescheitert zu erklären hat keine Auswirkung auf die AE. Eurer gemeinsamer Lebensmittelpunkt (z.B. am Wochenende) müßte aber existieren.

Bei einer gescheiterten Ehe hat der Gatte noch kein eigenes Aufenthaltsrecht und müßte D. nach Aufforderung durch die ABH verlassen

Grüße
Jetflyer

Grüße an Schweitzer, war schneller und viel ausführlicher Smiley
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.09.2007 um 08:52:17
 
Besten Dank für die Erklärungen.  Smiley

"Dein Mann hat vermutlich eine AE nach §28.1"

Ja, das ist richtig.


Die Frage war in dem Sinne gestellt, dass ich mich trenne, falls meines Mannes Einkommen nicht zu unserer beiden Finanzierung
in verschiedenen Städten
genügt, sofern wir in verschiedenen Städten leben.

Denn ich bekäme kein ALG, wenn mein Gatte gerade soviel verdient, um uns in EINER Wohnung zu finanzieren,
nicht aber räumlich getrennt in verschiedenen Städten
.

Danke auch an Schweitzer für die detaillierte Erklärung bezüglich der einer Trennung folgenden Aufenthaltsregelung.
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schweitzer
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Antwort #4 - 03.09.2007 um 09:02:55
 
Zitat:
Denn ich bekäme kein ALG, wenn mein Gatte gerade soviel verdient, um uns in EINER Wohnung zu finanzieren, nicht aber räumlich getrennt in verschiedenen Städten.


Zitat:
Die Frage war in dem Sinne gestellt, dass ich mich trenne, falls meines Mannes Einkommen nicht zu unserer beiden Finanzierung in verschiedenen Städten genügt, sofern wir in verschiedenen Städten leben.  


Hallo Ines,

ich bin mal offen:

Ich weiß nicht, ob ich so hoch "pokern" würde, ganz abgesehen davon, dass das jetzt ganz schnell ins Auge gehen könnte, da Eure Ehe ja erst ab Juni 2008 als zwei Jahre rechtmäßig in Deutschland bestehend gewertet würde.

Zwar versteh ich, dass es mit so knappen Mitteln auf Dauer ganz schön problematisch ist, über die Runden zu kommen, aber vielleicht solltet Ihr doch  andere Dinge in Erwägung ziehen als eine "Trennung", die ich vielleicht dann doch auf die Füße fällt. -

Bei allem Frust, den viele (auch berechtigt) auf ARGEN und Arbeitsagentur haben: Habt Ihr da schon mal nachgefragt hinsichtlich Unterstützung für  Fahrtkosten, notwendiger doppelter Haushaltsführung (wegen Nebenwohnsitznahme), immerhin verursacht durch das Bemühhen Deines Mannes um Erwerbstätigkeit (also letztlich im Sinne der Entlastung der öffentlichen Hand) usw.

Lasst Euch ggf. auch durch Migrations- und Sozialberatungsstellen noch mal beraten, bevor Ihr irgendeinen "Pseudotrennungsschnellschuss" loslasst, der Euch nachher Leid tut und Probleme ganz anderer Dimension (evtl. nicht nur bei der ABH) verursacht.

=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.09.2007 um 09:15:03
 
schweitzer schrieb am 03.09.2007 um 09:02:55:
...
Bei allem Frust, den viele (auch berechtigt) auf ARGEN und Arbeitsagentur haben: Habt Ihr da schon mal nachgefragt hinsichtlich Unterstützung für Fahrtkosten, notwendiger doppelter Haushaltsführung (wegen Nebenwohnsitznahme), immerhin verursacht durch das Bemühen Deines Mannes um Erwerbstätigkeit (also letztlich im Sinne der Entlastung der öffentlichen Hand) usw.

Lasst Euch ggf. auch durch Migrations- und Sozialberatungsstellen noch mal beraten, bevor Ihr irgendeinen "Pseudotrennungsschnellschuss" loslasst, der Euch nachher Leid tut und Probleme ganz anderer Dimension (evtl. nicht nur bei der ABH) verursacht.

=schweitzer=


Dnke, das werde ich demnächst tun, daran habe ich schon gedacht. Allerdings mit ein wenig ungutem Gefühl, denn ich stell' mir vor, dass doppelte Haushaltsführung, Fahrtkostenzuschuss u. a. Eingliederungshilfen lediglich zeitlich befristet gewährt werden.
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Tippi
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Antwort #6 - 08.09.2007 um 17:14:35
 
@ casablanca

Ich habe für dein Problem einen eigenen Thread eröffnet


Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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« Zuletzt geändert: 08.09.2007 um 17:29:41 von Tippi »  

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