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Wie lange dauert die Bearbeitung der Unterlagen, die zum Visum zur FZF benötigt (Gelesen: 5.549 mal)
MSSSFEV
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange dauert die Bearbeitung der Unterlagen, die zum Visum zur FZF benötigt
02.09.2007 um 14:53:13
 
Hallo,
mein Mann hat am Montag vor acht Wochen alle Dokumente, die die Deutsche Botschaft Accra für das Visum zur FZF angefordert hat abgegeben. Dabei musste er  zuletzt  in einem Brief begründen, warum auf einem seiner Zeugnisse (GSS) sowohl sein Name falsch geschrieben (ein Buchstabe fehlte), als auch das Geburtdatum nicht korrekt angegeben ist. Nach Abgabe dieses letzten Dokuments hat man ihm mitgeteilt, dass nun alles okay sei. Leider warten wir aber seitdem acht Wochen auf eine Antwort der Deutschen Botschaft, die wir nicht bekommen. Wir haben in diesem Zeitraum öfter in der Abteilung für Familienzusammenführung angerufen, wo uns aber keine Auskunft über den Bearbeitungsstand unseres Falls gegeben werden konnte, da unsere Akte immer bei dem für uns zuständigen Sachbearbeiter war. Vor 2 1/2 Wochen hat mein Mann dann versucht diesen anzurufen, konnte aber, da der SB nicht da war,  nur mit einem seiner Mitarbeiter sprechen, der sagte, dass er nicht mehr anzurufen bräuchte, da sie gerade dabei seien seine Akte zu bearbeiten. Eine Zeit lang habe ich dann wieder geduldig gewartet und nicht jeden Tag dem Postboten aufgelauert, um anschließend enttäuscht zu werden, weil der heiß ersehnte Brief nicht angekommen ist, aber so langsam werde ich wieder nervös und ich mache mir Sorgen, dass der Antrag meines Mannes auf FZF vielleicht abgelehnt werden könnte, obwohl ich das nicht glauben kann, da die Identität meines Mannes schon bestätigt worden ist und es wirklich keinen Grund gibt ihn abzulehnen. Aber warum dauert das denn so furchtbar lange. Ist das normal? Mein Mann hate sein Interview im Januar und es raubt einfach so viel Kraft immernoch voneinander getrennt zu sein. Dieser Zusatnd des Wartens und In-der-Luft-hängens ist so unerträglich und unproduktiv und ich wäre einfach überglücklich wenn ich nur mit 1000%iger Sicherheit wissen würde, dass mein Mann das Visum bekommt. Außerdem ist Ende September unser Hochzeitstag und ich wünschte einfach, ich könnte etwas tun, das er bis dahin hier ist.
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Anjalein
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Antwort #1 - 02.09.2007 um 15:03:23
 
Hallo Grinsekatze,

er hatte sein Interview im Januar und brauchte bis Juni/Juli, um alle Unterlagen beizubringen?

8 Wochen sind ganz normal, eher sogar 3 Monate. Der Antrag wird ueber das Bundesverwaltungsamt Koeln an die ABH geschickt und dort geprueft.

Hast Du schon mal schriftlich (Email/fax)  in Accra nachgefragt, ob der Antrag schon nach Deutschland geschickt wurde? Telefonisch finde ich, gerade bei Botschaften mit enormem Visaaufkommen, immer ungluecklich, es ist logistisch eher unwahrscheinlich, dass genau der Antrag problemlos gefunden werden kann. Und eine telefonische Auskunft hilft auch nicht wirklich weiter.

Zwar mag ich selber derartige Anfragen nicht besonders, da sie letztlich ueberfluessige (sorry) Mehrarbeit bedeuten, aber ich denke, einen kurzen Zwischenstand (z.B. dann und dann abgeschickt) wirst Du wohl schon bekommen. Und mit der Info kannst Du dann bei der ABH nach dem aktuellen Bearbeitungsstand fragen bzw. anbieten, ob Du noch Info liefern kannst oder sonstwie Deine Bereitschaft zur Mithilfe signalisieren, Dich fuer ein Gespraech zur Verfuegung stellen.

Aber nochmal: bei allem Verstaendnis, dass Du Deinen Mann schnell bei Dir haben willst, 8 Wochen sind mehr als normal.

LG
Anja

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.09.2007 um 15:12:47
 
Die Bearbeitungszeit von 8 Wochen liegt auf jeden Fall im Rahmen - da gibt es noch ganz andere Wartezeiten...
Du kannst dich aber auch gleich mit deiner zuständigen ABH in Verbindung setzen - die können dir dann sagen, ob sie von der Botschaft schon etwas bekommen haben. Falls nicht, kannst du ja immernoch bei der Botschaft "nachbohren".
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MSSSFEV
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.09.2007 um 15:24:43
 


"er hatte sein Interview im Januar und brauchte bis Juni/Juli, um alle Unterlagen beizubringen?"

--> ja, was aber nicht an uns lag. So hat der Vertrauensanwalt seine Überprüfungen z. B. erst sechs Wochen, nachdem mein Mann die angefragten Skizzen abgeliefert hat gestartet. Es hat sich auch über drei Wochen hingezogen bis wir überhaupt die schriftlichen Anforderungen der Skizzen erhalten haben usw.  Dazwischen gab es auch noch ein Missverständnis, was sich aber inzwischen geklärt hat.

Es beruhigt mich zu hören, dass acht Wochen normal sind. Es erstaunt mich aber, dass der Antrag zumindest nach sechs Wochen immernoch / oder wieder bei der Botschaft war.

Meine ABH-Sachbearbeiterin hat vor etwa drei Wochen eine Anfrage an die Botschaft geschickt, aber bisher auch noch keine Antwort erhalten.

Vielleicht ist die Botschaft ja auch gerade so sehr mit Arbeit ausgelastet, dass es nicht schneller geht.

Als ich anfangs mit einer Dame von der FZF-Abteilung gesprochen habe, hat die mir mitgeteilt, dass die Bearbeitung des Antrags in Accra nur eine Woche dauern würde, wenn alle Dokumente zusammen seien, deshalb war ich so erstaunt.

Kann ich aus der Dauer des Arbeitsaufwands denn vielleicht schließen, dass meinem Mann das Visum auf jeden Fall gewährt wird?

Wenn nicht hätte man ihm doch schließlich auch nicht sagen dürfen, dass alles okay ist. Oder???

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Antwort #4 - 02.09.2007 um 15:46:43
 
Versteh ich das richtig, dass der Antrag noch gar nicht bei der ABH ist? Und die Sachbearbeiterin hat deswegen nachgefragt? Und der Brief, auf den Du wartest, ist die Bitte um persoenliche Vorsprache seitens der ABH?

Dass alles "ok" war bei Abgabe des Antrags, begruendet aber keinen Anspruch bzw. heisst nicht, dass das Visum auf jeden Fall erteilt wird. Vielleicht ergaben sich noch Rueckfragen oder etwas musste ueberprueft werden?
Aber wenn die vertrauensanwaltliche Ueberpruefung -in Eurem Sinne - abgeschlossen ist, besteht eigentlich auch kein Pruefungsbedarf mehr bei der Botschaft. Hmm. Ich wuerde da mal freundlich hinmailen, wann mit der Weiterleitung des Antrags nach Deutschland gerechnet werden kann, wenn dies eben noch nicht geschehen ist.

LG
Anja
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Antwort #5 - 02.09.2007 um 16:56:55
 
richtig, und lass deinen Mann dann auch mit dem Deutschunterricht beginnen, damit die Visumerteilung dadurch nicht unnötig verzögert wird.
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Antwort #6 - 02.09.2007 um 17:15:36
 
OOOOOhhhh ja, hab ich ganz vergessen (heute auch bei Einzelfallberatung, Mist, morgen Hiobsbotschaft nachschieben..)
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shibumi
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Antwort #7 - 02.09.2007 um 18:49:15
 
@ Grinsekatze :Auf jeden Fall muß Dein Gatte ein Zertifikat über eine erfolgreiche Teilnahme am Deutschkurs ---> Goetheinstitut Accra bei der Botschaft vorlegen. Dieser Kurs dauert 8 Wochen, die Teilnehmerzahl pro Gruppe ist begrenzt.
Das Sprachniveau des zwingenderforderlichen Kurses ist " A1 ".
Dein Gatte sollte sich unverzüglich beim Goetheinstitut anmelden, damit Ihr nicht nochmehr Zeit verliert.
Gegenwärtig ist nur ein Vertrauensanwalt für die Botschaft in Accra tätig. Das bedeutet, er ist in ganz Ghana unterwegs,
um Dokumente/Urkunden/Identitäten zu prüfen.
Alles Gute, shibumi
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Antwort #8 - 02.09.2007 um 19:08:07
 
Ich bin in wenig irritiert bezüglich des Deutschkurses da meine SB bei der ABH mir mehrfach mitgeteilt hat, dass das neue Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten sei und für uns nicht gelte, da unser Antrag ja schon seit Januar läuft.
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shibumi
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Antwort #9 - 02.09.2007 um 19:15:41
 
Ich habe es hier im Forum vor wenigen Tagen so verstanden, daß im Moment der
Entscheidung, ob FZF- Visum erteilt wird oder nicht, das aktuelle Recht bindend ist. Das neue Gesetz ist ja inzwischen rechtsgültig und greift jetzt auch in Eurem
Falle. Also : Deutschkurs.
LG, shibumi
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Antwort #10 - 02.09.2007 um 19:51:28
 
Auf den Botschaftsseiten ist das z.T. auch schon so beschrieben.

Zitat aus Novosibirsk:

Zitat:
Ab 28.08.2007 muss jeder Antragsteller, der zum Zwecke der Eheschließung oder der Familienzusammenführung zum Ehepartner nach Deutschland reisen möchte, Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt auch für bereits gestellte Visumanträge! Der Nachweis wird durch das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts erbracht. Das Goethe-Institut bzw. seine Sprachlernzentren werden vorbereitende Sprachkurse sowie die Prüfung anbieten.


in Accra gibt´s noch nix auf der Webseite

Grüße
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Antwort #11 - 02.09.2007 um 20:06:12
 
Mein Mann hat den Kurs A1a im Oktober/November 2006 absolviert. Aber A1 besteht aus A1a + A1b. Wobei A1a schon etwa 8 Wochen gedauert hat, wenn ich mich im Nachhinein nicht irre.
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Antwort #12 - 02.09.2007 um 20:13:56
 
MSSSFEV schrieb am 02.09.2007 um 20:06:12:
Mein Mann hat den Kurs A1a im Oktober/November 2006 absolviert. Aber A1 besteht aus A1a + A1b. Wobei A1a schon etwa 8 Wochen gedauert hat, wenn ich mich im Nachhinein nicht irre.

dann wird er wohl nur noch die Prüfung für Start 1 brauchen, wenn alles gut geht. Der crashkurs Start 1 dauert 8 Wochen, der normale ca 15 Wochen. Es geht dabei um ca 110 bis 130 Unterrichtseinheiten.
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Antwort #13 - 02.09.2007 um 20:47:17
 
Diese Hiobsbotschaft ist wirklich ein Albtraum!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Antwort #14 - 03.09.2007 um 07:27:20
 
Ruhigbleiben, Grinsekatze. Wenn der Antrag tatsaechlich schon seit Januar anhaengig ist, seid Ihr aus dem Schneider, das Stichdatum waere der 28.05.07, davor gestellt Antraege werden nach der alten Regelung beurteilt, sprich kein Sprachnachweis.

Da aber die benoetigten Unterlagen teilweise erst vor 8 Wochen nachgereicht wurden, ist die Frage, ab wann der Antrag in Ghana als faktisch gestellt gilt. Das solltest Du schnell mal erfragen, eben im Hinblick darauf, ob der Deutschkurs gemacht werden muss. Jetzt hast Du auch einen Spitzengrund fuer eine schriftliche Nachfrage.

LG und alles Gute
Anja
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Antwort #15 - 03.09.2007 um 08:38:42
 
Zitat:
Stichdatum waere der 28.05.07, davor gestellt Antraege werden nach der alten Regelung beurteilt, sprich kein Sprachnachweis. 


Ist das wirklich so Anjalein? siehe mein Zitat aus Novosibirsk weiter oben..

Grüße
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Antwort #16 - 03.09.2007 um 09:59:48
 
jetflyer schrieb am 03.09.2007 um 08:38:42:
Ist das wirklich so Anjalein? siehe mein Zitat aus Novosibirsk weiter oben..
Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu. Ich habe gelesen , das wenn die ABH die Zustimmung vor dem 28.8 gegeben hat, die Botschaft das Visum geben "soll". (Prüfung auf AE abgeschlossen und Erlaubnis erteilt) Was die Botschaft nun tut, ist wie wir alle wissen, ganz alleine ihr Ding. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es sicher nicht.


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Antwort #17 - 03.09.2007 um 11:08:48
 
MSSSFEV schrieb am 02.09.2007 um 15:24:43:
Vielleicht ist die Botschaft ja auch gerade so sehr mit Arbeit ausgelastet, dass es nicht schneller geht.

Ja, dem ist so, es ist Sommer (Hauptferienzeit um dem Regenwetter in Ghana zu entfliehen) und die Botschaft fährt seit etwa Anfang Juni auf Notbesetzung. Zwischenzeitlich gab es einen Botschafterwechsel und sicherlich wird der ein oder andere auch mal krank. Die Botschaft Accra kann sich eigentlich nie über mangelnde Arbeit beklagen  Zwinkernd
Als ich die Geburt vom Sohnemann registrieren liess, wurde ich gebeten in etwa 2-3 Monaten wegen des Namensrechts vorbeizuschauen, da " Zur Zeit alle Arbeitsplätze belegt sind" Laut lachend 
Und dann gibt's immer noch Fussballer, die mal ganz schnell ein Visum brauchen.
guck http://www.vfl.de/s7361.html
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Antwort #18 - 03.09.2007 um 12:52:09
 
@jETFLYER: Ja, das (kein Nachweis erforderlich)  ist so bei Antraegen, die vor dem 28.05.07 gestellt wurden und auch bei nach diesem Datum gestellten, bei denen noch kein Visum ausgestellt wurde, aber schon ein ok der ABh vorliegt, genau wie Mikael schreibt.

Die Regelung ist brandneu und wird sicherlich in den kommenden Tagen weltweit bei den Auslandsvertretungen per Webseite, Aushang, Merkblatt publik gemacht.

Die von der Neuregelung betroffenen Altfaelle -ab 28.05. gestellt und noch keine ABH-reaktion - werden schriftlich von den Botschaften ueber das neu hinzugekommene Erfordenis unter Einraeumung einer realistischen Vorlagefrist informiert.

LG
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Antwort #19 - 05.09.2007 um 14:31:27
 
Ja ich habe inzwischen auch schon in der Botschaft Accra angerufen und mir bestätigen lassen, dass mein Mann die Sprachkenntnisse nicht nachweisen muss.

Dennoch wurde ich leider erneut beunruhigt, was die Frage der Identität meines Mannes angeht. Wie gesagt ist die Überprüfung derselben durch den Vertrauensanwalt der Botschaft so positiv ausgefallen, dass mir seine Geburtsurkunde, unsere Heiratsurkunde und sein Junggesellenzertifikat als inhaltlich reliabel von der ABH ausgehändigt worden sind. Dort liegt auch ein Schreiben der Ghanaischen Botschaft vor, indem die inhaltliche Richtigkeit der Dokumente bestätigt ist.

Nun haben wir aber folgendes Problem:

Mein Mann musste dem Vertrauensanwalt auch alle seine Schulzeugnisse aushändigen was er mit Ausnahme eines verlegten GSS-Zeugnisses (was grob vielleicht einem Realschulzeugnis entsprechen würde), auch getan hat. Anhand des Berichts des Anwalts und der bis dahin vorgelegten Zeugnisse wurde auch meines Erachtens nach die Entscheidung für die Gültigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Dokumente gefällt.

Mein Mann musste allerdings das Zeugniss der GSS (Genior Secondary School) nachreichen. Dazu ist zu ergänzen dass es eine Institution in Accra gibt, die Kopien der Originalzeugnisse aufbewahrt, so dass man bei Verlust des Originals dort hingehen und eine beglaubigte Kopie (o.s.ä.) anfordern kann. Nun hat sich herausgestallt, dass auf diesem nachgeforderten GSS-Zeugnis ein anderes Geburtsdatum (Originalgeburtstag + 1; Monat gleichbleibend; Geburtsjahr -1) und ein anders geschriebener Nachname (es fehlt ein Buchstabe) eingetragen ist. Dies musste mein Mann in einem Brief begründen und nun warten wir wie gesagt auf das das Ergebnis des Visumsantrags.

Ich habe inzwischen allerdings unseren SB bei der Botschaft darauf angesprochen und gefragt, ob die Identität meines Mannes denn nicht als bestätigt gelten könne, da sowohl das Primary-School-, Secondary-School und Polytechnique-School-Zeugnis, als auch Pass und Geburtsurkunde und der Eintrag in dem Registrierungsbuch der GSS (wo mein Mann zu Schulbeginn eingeschrieben wurde, da damals noch keine PCs verwendet worden sind) stabil seine Identität bestätigen.

Die Argumentation des SB beunruhigt mich, obwohl ich sie in keinster Weise nachvollziehen kann und sie weder reliabel noch valide finde  hä? Sorry!!!

Der SB meint, dass die Identität meines Mannes noch angezweifelt werden könne, da dessen Geburtsurkunde nicht kurz nach seiner Geburt, sondern zeitlich einige Jahre später als das GSS-Zeugnis ausgestellt worden sei.

Dazu ist anzumerken, dass mein Mann zum Teil fast wie ein Weisenkind aufgewachsen ist, da er als Baby von der Mutter getrennt und zu einer Schwester seines Vaters gebracht wurde, der außer Landes war. Das sollte ein Grund sein weshalb es vernachlässigt wurde ihm direkt nach seiner Geburt eine Urkunde auszustellen.

Unabhängig davon sollte man zwischen deutschen und ghanaischen Verwaltungsstandards differenzieren.
In Deutschland ist es vielleicht undenkbar, dass man keine Geburtsurkunde hat, in Afrika sicherlich nicht.

Dennoch ist das Argument, das letztlich auf einer Art "chronoligischer Logik" beruht (sorry ich kanns nicht einfacher erklären) widerlegbar, wenn man darauf hinweist,  dass das Primary-School-Zeugnis (= Grundschulzeugnis) zeitlich vor dem GSS-Dokument ausgestellt worden ist und auch die schriftliche Registrierung in dem "Registrierungsbuch" der Schule zeitlich vor der Ausstellung des GSS-Zeugnisses liegt.

Weiter meint unser SB, wenn ich ihn richtig verstanden habe, dass die Daten des GSS-Zeugnis bezüglich ihrer Zuverlässigkeit denjenigen der anderen Dokumente vorzuziehen seien, da erstes eine beglaubigte Kopie dieser staatlichen Institution  ( deren Namen mir leider nicht präsent ist) ist.

Dabei sollte man (wie ich meine) aber auch berücksichtigen, dass diese Dokumente, die dort lagern auch nur Kopien der Originale sind, die einmal ausgestellt und ausgehändigt wurden. In diesem Fall ist die Frage nach dem Huhn oder dem Ei also eindeutig geklärt  Zwinkernd, d. h. wenn ein Originalzeugniss unbemerkt die falschen Daten beinhaltet werden diese auch von dieser Institution übernommen. Das ist eine Frage kritischer Überprüfungen, die vielleicht von mehreren Seiten, u. a. auch von meinem Mann, der damals allerdings ein Teenie war, vernachlässigt worden sind.

Ich bin mir daher unendlich sicher, dass die Daten der in der Institution befindlichen Kopien der anderen Zeugisse meines Mannes  (PS; SC; Polytechnique), ebenfalls seine wahre Identität (wie sie auf allen Dokumente ausser dem Zeugnis der GSS aufgeführt ist) bestätigen müssen, da sie schließlich nichts sind als Kopien der Originale, die mein Mann bereits bei der Botschaft vorgelegt hat.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Antrag meines Mannes anhand solcher Fakten abgelehnt werden könnte. Kann es da denn wirklich noch Zweifel geben. Jeder logisch denkende Normalbürger, dem ich die Geschichte erzähle denkt wie ich. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?
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Antwort #20 - 05.09.2007 um 14:55:30
 
MSSSFEV schrieb am 05.09.2007 um 14:31:27:
Dennoch wurde ich leider erneut beunruhigt, was die Frage der Identität meines Mannes angeht. Wie gesagt ist die Überprüfung derselben durch den Vertrauensanwalt der Botschaft so positiv ausgefallen, dass mir seine Geburtsurkunde, unsere Heiratsurkunde und sein Junggesellenzertifikat als inhaltlich reliabel von der ABH ausgehändigt worden sind. Dort liegt auch ein Schreiben der Ghanaischen Botschaft vor, indem die inhaltliche Richtigkeit der Dokumente bestätigt ist. ......
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Antrag meines Mannes anhand solcher Fakten abgelehnt werden könnte. Kann es da denn wirklich noch Zweifel geben. Jeder logisch denkende Normalbürger, dem ich die Geschichte erzähle denkt wie ich. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?


Zweifel können immer bestehen, aber ich glaube in Deinem Fall habt ihr das beste getan um alle "UNKLARHEITEN" zu beseitigen. Und die Jungs und Mädels der Dt. Botschaft sind ja nicht erst seit gestern hier und kennen die "Nicht so Genauigkeit" des Ghanaischen Urkundenwesens Zwinkernd


Jetzt,   warten  und dann :hochzeit:

Viel Glück Gruss aus Accra
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Antwort #21 - 05.09.2007 um 14:59:21
 
Das ist sehr sehr nett !!!!!  Smiley

Danke gleichfalls
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