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Wie lange dauert die Bearbeitung der Unterlagen, die zum Visum zur FZF benötigt (Gelesen: 5.493 mal)
jetflyer
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Antwort #15 - 03.09.2007 um 08:38:42
 
Zitat:
Stichdatum waere der 28.05.07, davor gestellt Antraege werden nach der alten Regelung beurteilt, sprich kein Sprachnachweis. 


Ist das wirklich so Anjalein? siehe mein Zitat aus Novosibirsk weiter oben..

Grüße
Jetflyer
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Mikael321
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Antwort #16 - 03.09.2007 um 09:59:48
 
jetflyer schrieb am 03.09.2007 um 08:38:42:
Ist das wirklich so Anjalein? siehe mein Zitat aus Novosibirsk weiter oben..
Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu. Ich habe gelesen , das wenn die ABH die Zustimmung vor dem 28.8 gegeben hat, die Botschaft das Visum geben "soll". (Prüfung auf AE abgeschlossen und Erlaubnis erteilt) Was die Botschaft nun tut, ist wie wir alle wissen, ganz alleine ihr Ding. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es sicher nicht.


Michael
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Noahpapa
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Antwort #17 - 03.09.2007 um 11:08:48
 
MSSSFEV schrieb am 02.09.2007 um 15:24:43:
Vielleicht ist die Botschaft ja auch gerade so sehr mit Arbeit ausgelastet, dass es nicht schneller geht.

Ja, dem ist so, es ist Sommer (Hauptferienzeit um dem Regenwetter in Ghana zu entfliehen) und die Botschaft fährt seit etwa Anfang Juni auf Notbesetzung. Zwischenzeitlich gab es einen Botschafterwechsel und sicherlich wird der ein oder andere auch mal krank. Die Botschaft Accra kann sich eigentlich nie über mangelnde Arbeit beklagen  Zwinkernd
Als ich die Geburt vom Sohnemann registrieren liess, wurde ich gebeten in etwa 2-3 Monaten wegen des Namensrechts vorbeizuschauen, da " Zur Zeit alle Arbeitsplätze belegt sind" Laut lachend 
Und dann gibt's immer noch Fussballer, die mal ganz schnell ein Visum brauchen.
guck http://www.vfl.de/s7361.html
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Antwort #18 - 03.09.2007 um 12:52:09
 
@jETFLYER: Ja, das (kein Nachweis erforderlich)  ist so bei Antraegen, die vor dem 28.05.07 gestellt wurden und auch bei nach diesem Datum gestellten, bei denen noch kein Visum ausgestellt wurde, aber schon ein ok der ABh vorliegt, genau wie Mikael schreibt.

Die Regelung ist brandneu und wird sicherlich in den kommenden Tagen weltweit bei den Auslandsvertretungen per Webseite, Aushang, Merkblatt publik gemacht.

Die von der Neuregelung betroffenen Altfaelle -ab 28.05. gestellt und noch keine ABH-reaktion - werden schriftlich von den Botschaften ueber das neu hinzugekommene Erfordenis unter Einraeumung einer realistischen Vorlagefrist informiert.

LG
Anja
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MSSSFEV
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Antwort #19 - 05.09.2007 um 14:31:27
 
Ja ich habe inzwischen auch schon in der Botschaft Accra angerufen und mir bestätigen lassen, dass mein Mann die Sprachkenntnisse nicht nachweisen muss.

Dennoch wurde ich leider erneut beunruhigt, was die Frage der Identität meines Mannes angeht. Wie gesagt ist die Überprüfung derselben durch den Vertrauensanwalt der Botschaft so positiv ausgefallen, dass mir seine Geburtsurkunde, unsere Heiratsurkunde und sein Junggesellenzertifikat als inhaltlich reliabel von der ABH ausgehändigt worden sind. Dort liegt auch ein Schreiben der Ghanaischen Botschaft vor, indem die inhaltliche Richtigkeit der Dokumente bestätigt ist.

Nun haben wir aber folgendes Problem:

Mein Mann musste dem Vertrauensanwalt auch alle seine Schulzeugnisse aushändigen was er mit Ausnahme eines verlegten GSS-Zeugnisses (was grob vielleicht einem Realschulzeugnis entsprechen würde), auch getan hat. Anhand des Berichts des Anwalts und der bis dahin vorgelegten Zeugnisse wurde auch meines Erachtens nach die Entscheidung für die Gültigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Dokumente gefällt.

Mein Mann musste allerdings das Zeugniss der GSS (Genior Secondary School) nachreichen. Dazu ist zu ergänzen dass es eine Institution in Accra gibt, die Kopien der Originalzeugnisse aufbewahrt, so dass man bei Verlust des Originals dort hingehen und eine beglaubigte Kopie (o.s.ä.) anfordern kann. Nun hat sich herausgestallt, dass auf diesem nachgeforderten GSS-Zeugnis ein anderes Geburtsdatum (Originalgeburtstag + 1; Monat gleichbleibend; Geburtsjahr -1) und ein anders geschriebener Nachname (es fehlt ein Buchstabe) eingetragen ist. Dies musste mein Mann in einem Brief begründen und nun warten wir wie gesagt auf das das Ergebnis des Visumsantrags.

Ich habe inzwischen allerdings unseren SB bei der Botschaft darauf angesprochen und gefragt, ob die Identität meines Mannes denn nicht als bestätigt gelten könne, da sowohl das Primary-School-, Secondary-School und Polytechnique-School-Zeugnis, als auch Pass und Geburtsurkunde und der Eintrag in dem Registrierungsbuch der GSS (wo mein Mann zu Schulbeginn eingeschrieben wurde, da damals noch keine PCs verwendet worden sind) stabil seine Identität bestätigen.

Die Argumentation des SB beunruhigt mich, obwohl ich sie in keinster Weise nachvollziehen kann und sie weder reliabel noch valide finde  hä? Sorry!!!

Der SB meint, dass die Identität meines Mannes noch angezweifelt werden könne, da dessen Geburtsurkunde nicht kurz nach seiner Geburt, sondern zeitlich einige Jahre später als das GSS-Zeugnis ausgestellt worden sei.

Dazu ist anzumerken, dass mein Mann zum Teil fast wie ein Weisenkind aufgewachsen ist, da er als Baby von der Mutter getrennt und zu einer Schwester seines Vaters gebracht wurde, der außer Landes war. Das sollte ein Grund sein weshalb es vernachlässigt wurde ihm direkt nach seiner Geburt eine Urkunde auszustellen.

Unabhängig davon sollte man zwischen deutschen und ghanaischen Verwaltungsstandards differenzieren.
In Deutschland ist es vielleicht undenkbar, dass man keine Geburtsurkunde hat, in Afrika sicherlich nicht.

Dennoch ist das Argument, das letztlich auf einer Art "chronoligischer Logik" beruht (sorry ich kanns nicht einfacher erklären) widerlegbar, wenn man darauf hinweist,  dass das Primary-School-Zeugnis (= Grundschulzeugnis) zeitlich vor dem GSS-Dokument ausgestellt worden ist und auch die schriftliche Registrierung in dem "Registrierungsbuch" der Schule zeitlich vor der Ausstellung des GSS-Zeugnisses liegt.

Weiter meint unser SB, wenn ich ihn richtig verstanden habe, dass die Daten des GSS-Zeugnis bezüglich ihrer Zuverlässigkeit denjenigen der anderen Dokumente vorzuziehen seien, da erstes eine beglaubigte Kopie dieser staatlichen Institution  ( deren Namen mir leider nicht präsent ist) ist.

Dabei sollte man (wie ich meine) aber auch berücksichtigen, dass diese Dokumente, die dort lagern auch nur Kopien der Originale sind, die einmal ausgestellt und ausgehändigt wurden. In diesem Fall ist die Frage nach dem Huhn oder dem Ei also eindeutig geklärt  Zwinkernd, d. h. wenn ein Originalzeugniss unbemerkt die falschen Daten beinhaltet werden diese auch von dieser Institution übernommen. Das ist eine Frage kritischer Überprüfungen, die vielleicht von mehreren Seiten, u. a. auch von meinem Mann, der damals allerdings ein Teenie war, vernachlässigt worden sind.

Ich bin mir daher unendlich sicher, dass die Daten der in der Institution befindlichen Kopien der anderen Zeugisse meines Mannes  (PS; SC; Polytechnique), ebenfalls seine wahre Identität (wie sie auf allen Dokumente ausser dem Zeugnis der GSS aufgeführt ist) bestätigen müssen, da sie schließlich nichts sind als Kopien der Originale, die mein Mann bereits bei der Botschaft vorgelegt hat.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Antrag meines Mannes anhand solcher Fakten abgelehnt werden könnte. Kann es da denn wirklich noch Zweifel geben. Jeder logisch denkende Normalbürger, dem ich die Geschichte erzähle denkt wie ich. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?
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Noahpapa
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Antwort #20 - 05.09.2007 um 14:55:30
 
MSSSFEV schrieb am 05.09.2007 um 14:31:27:
Dennoch wurde ich leider erneut beunruhigt, was die Frage der Identität meines Mannes angeht. Wie gesagt ist die Überprüfung derselben durch den Vertrauensanwalt der Botschaft so positiv ausgefallen, dass mir seine Geburtsurkunde, unsere Heiratsurkunde und sein Junggesellenzertifikat als inhaltlich reliabel von der ABH ausgehändigt worden sind. Dort liegt auch ein Schreiben der Ghanaischen Botschaft vor, indem die inhaltliche Richtigkeit der Dokumente bestätigt ist. ......
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Antrag meines Mannes anhand solcher Fakten abgelehnt werden könnte. Kann es da denn wirklich noch Zweifel geben. Jeder logisch denkende Normalbürger, dem ich die Geschichte erzähle denkt wie ich. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?


Zweifel können immer bestehen, aber ich glaube in Deinem Fall habt ihr das beste getan um alle "UNKLARHEITEN" zu beseitigen. Und die Jungs und Mädels der Dt. Botschaft sind ja nicht erst seit gestern hier und kennen die "Nicht so Genauigkeit" des Ghanaischen Urkundenwesens Zwinkernd


Jetzt,   warten  und dann :hochzeit:

Viel Glück Gruss aus Accra
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Antwort #21 - 05.09.2007 um 14:59:21
 
Das ist sehr sehr nett !!!!!  Smiley

Danke gleichfalls
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