Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kein Einkommen kein FZF? (Gelesen: 1.251 mal)
samir11
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 81
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kein Einkommen kein FZF?
28.08.2007 um 11:46:53
 
Hatte heute meine Befragung bei der ABH war auch alles ok der SB war sehr nett und kaum älter als ich.Aber meine Frage er sagte wenn das Gesetz in Kraft tritt,dann muss man Einkommen haben auch als Deutscher und Ausnahmen wahrscheinlich nur bei Kindesnachzug. Wie soll das gehen hab 2 Kleine Kinder?Könnte es dann nur an dem Scheitern?Oder ist das nur für Neuanträge?Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kein Einkommen kein FZF?
Antwort #1 - 28.08.2007 um 11:52:54
 
Hi,
die Auskünfte sind so nicht richtig. Ausnahmen
gibt es auch beim Ehegattennachzug. Besser
wäre es zu sagen, dass der Nachzug nur im Aus-
nahmefall an der fehlenden Sicherung des LU
scheitern kann.
Wenn ein Vater zu seinem deutschen Kind nach-
zieht, dann ändert sich nichts: Sicherung LU ist
nicht erforderlich.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kein Einkommen kein FZF?
Antwort #2 - 28.08.2007 um 11:54:28
 
Hallo samir,

wenn der SB das so gesagt hat, dann ist es nicht korrekt gewesen. Grundsätzlich ist es auch nach dem neu geltenden Recht nicht erforderlich, dass als Voraussetzung für einen Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen und eine nachfolgende AE - Erteilung der lebensunterhalt gesichert sein muss.

Ausnahmen wären insbesondere möglich, wenn Du selbst die Staatsangehörigkeit Deines Partners hättest oder bereits längere Zeit in seinem herkunftsland gelebt hättest.

Da das offensichtlich nicht der fall ist, bleib diesbezüglich erst einmal cool   Cool

=schweitzer=

Änderung:
@ Mick: Warum bist Du immer schneller als ich  Traurig -ich will auch Mod werden, da trifft man offensichtlich die Tasten schneller  Zwinkernd  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
samir11
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 81
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kein Einkommen kein FZF?
Antwort #3 - 28.08.2007 um 12:00:19
 
Ja bin schon seit Monaten nicht mehr cool.Mein Mann ist noch in der Befragung.Naja man kann nur hoffen.Zumindest habe ich bisher nur positive Erfahrungen mit der ABH auch der SB der die Einreise entscheidet ist sehr nett und will sich sofort melden wenn es was neues gibt.Bei uns muss halt noch die Befristung gemacht werden und deswegen könnte es noch etwas dauern.Aber er sagte er bearbeitet schnell und im Moment arbeiten Auch die anderen Behörden noch ordentlich mit.Am Ende wird alles gut,Danke für Deine Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema