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Eheschließung ohne Beitrittserklärung (Gelesen: 833 mal)
df_dave_df
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22.08.2007 um 13:55:00
 
Hallo!

Da man mir hier im Forum geraten hat die Heirat mittels einer Beitrittserklärung beim Standesamt zu beantragen, aber die Beamtin dort davon nichts wissen wollte, bin ich jetzt ein wenig verwirrt.

Mir wollte man die Beitrittserklärung nicht aushändigen, da meine Verlobte und ich den Termin persönlich, zusammen beim Standesamt stellen müssen. Sonst weiß die Beamtin ja nicht, ob meine Verlobte mich freiwillig heiraten will. Meiner Meinung nach, will das Standesamt eine Scheinehe von vornherein ausschließen!??

Ist das überhaupt möglich, ohne so eine Erklärung den Termin zu stellen und wie ist dann in diesem Fall der Ablauf?

Mir wurde er folgendermaßen geschildert:
Meine Verlobte reicht alle Unterlagen (ohne Beitrittserklärung) bei der dt. Botschaft ein. Die Botschaft schickt eine Mitteilung an die Ausländerbehörde, mit der Bitte den Sachverhalt zu überprüfen. Wenn anschließend ein ok von der ABH kommt, kriegt sie ein Ehe-Visum und erst dann kann meine Verlobte einreisen und mit mir zusammen beim Standesamt einen Termin stellen.
Das Visum wird für max. drei Monate ausgestellt, um die Eheschließung zu vollziehen.

-Ist der Ablauf wie oben beschrieben richtig? Wollte unbedingt bei Euch nachfragen, weil ich was anderes hier gelesen habe! 
-Reichen den die drei Monate überhaupt aus? Schließlich muss auch ein Gericht eingeschaltet werden...dauert dach alles ziemlich lange?

Noch eine Frage zur Ledigkeitsbescheinigung:
Sie darf ja max. sechs Wochen alt sein? Gilt diese Frist beim Einreichen bei der Botschaft oder beim Standesamt?

Danke...


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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.08.2007 um 14:10:04
 
df_dave_df schrieb am 22.08.2007 um 13:55:00:
Da man mir hier im Forum geraten hat die Heirat mittels einer Beitrittserklärung beim Standesamt zu beantragen, aber die Beamtin dort davon nichts wissen wollte, bin ich jetzt ein wenig verwirrt.


die Beitrittserklärung (Blanko-Formular) kannst Du Dir aus dem Internet runterladen. Ausfüllen und von ihr(!) eigenhändig unterschreiben lassen. Damit zum Standesamt gehen, vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig - sonst ggf. nochmal einen Beratungstermin dort wahrnehmen.

Wenn die Standesbeamtin die Erklärung nicht annehmen will, mal mit dem Dienstvorgesetzten sprechen (auch wenn der ggf. keine verbindlichen Weisungen geben kann). Ansonsten bleibt der Rechtsweg.

Zitat:
Mir wollte man die Beitrittserklärung nicht aushändigen, da meine Verlobte und ich den Termin persönlich, zusammen beim Standesamt stellen müssen. Sonst weiß die Beamtin ja nicht, ob meine Verlobte mich freiwillig heiraten will.


Dann sagst Du ihr, sie solle in ihre Dienstanweisung § 133 Abs. 2 reinsehen und sich daran halten. Ob die Verlobte Dich "freiwillig" heiraten will, entscheidet sich beim "ja" bei der Eheschließung.

Muleta
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df_dave_df
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.08.2007 um 14:51:33
 
Danke für die Antwort Muleta!

Weißt du eigentlich, ob man das auch auf diese Weise, wie ich es geschildert habe machen kann? Also ohne Beitrittserklärung.

Wenn es auch so funktioniert, warum dann eigentlich nicht?
Oder ist davon abzuraten?

Ich denke, wenn die Standesamt-Beamtin die Prozedur ohne diese Erklärung durchführen will, dann ist es wahrscheinlich auch eine mögliche Variante!? Was meinst du dazu?

Nachmals vielen Dank!
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.08.2007 um 15:40:48
 
df_dave_df schrieb am 22.08.2007 um 14:51:33:
Weißt du eigentlich, ob man das auch auf diese Weise, wie ich es geschildert habe machen kann? Also ohne Beitrittserklärung.

Wenn es auch so funktioniert, warum dann eigentlich nicht?
Oder ist davon abzuraten?

Ich denke, wenn die Standesamt-Beamtin die Prozedur ohne diese Erklärung durchführen will, dann ist es wahrscheinlich auch eine mögliche Variante!? Was meinst du dazu?

Nachmals vielen Dank!    

Bin zwar nicht Muleta,
antworte aber mal trotzdem.
Was Deine Standesbamtin da erzählt, halte ich für mindestens groben Unfug.

Lade Dir am besten aus dem Internet ein Formular herunter, z.B. hier : http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/ST-Sonder5f.pdf (Besser ist es jedoch, mal bei Deiner Verwaltung nachzugoogeln ob es da ein spezifisches Formular gibt.
Fülle es so weit aus, übersende es Deiner Verlobten, damit sie ggf. Ergänzungen machen kann und dass Papier unterschreibt. (Die Unterschrift sollte ggf. notariell beglaubigt werden oder evtl. kann sie die Unterschrift auch bei der dt. Auslandsvertretung leisten.

Zurücksenden soll sie Dir das Dokument gemeinsam mit den übrigen Urkunden, die von ihr benötigt werden incl. Beglaubigungen der selben.

Damit und mit Deinem Teil der Unterlagen gehst Du dann zum Standesamt, um die Eheschließung anzumelden.

Ich habe noch von keinem Fall gehört / gelesen, wo ein Visum zur Eheschließung erteilt wurde, ohne das zuvor alles geklärt worden ist (ggf. Befreiung vom EFZ).

Alternativ - wenn möglich - lade Deine Verlobte hierher ein und ihr beantragt gemeinsam die Eheschließung.

Gruß,
Zeppelin
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