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Was muß ich tun, um die Scheidung zu beantragen?Wer weiß über Kenia Bescheid? (Gelesen: 4.709 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 23.08.2007 um 12:10:20
 
schweitzer schrieb am 23.08.2007 um 12:00:51:
Anders gefragt: Kann eine nie in Deutschland gelebte Ehe in Deutschland geschieden werden?


Klar kann sie, warum nicht Zwinkernd

Das deutsche Gericht muß ggf.. prüfen welches Scheidungsrecht anzuwenden ist (Art. 17 EGBGB iVm Art 14), und wird vorliegend wohl zum kenianischen Recht kommen müssen.

trixie schrieb am 23.08.2007 um 11:43:38:
Doch die Rechtsfolgen einer in kenianischen Ehe sind ihr evtl. nicht bewußt gewesen.


Das ist m.E. ohne Belang. Eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtum, wird nur dann Erfolg haben , wenn sie eine solche Erklärung überhaupt nicht abgeben wollte. Unterschiedliche Ansichten über eine Ehe an sich, oder über die ggs. Rechte und Pflichten sind im allgemeinen unter den Begriff "unbeachtlicher Motivirrtum" subsumierbar.

Grüße
Ronny Zwinkernd



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Noahpapa
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Antwort #16 - 23.08.2007 um 12:41:07
 
Falls Sie einen Korrespondenzanwalt im Ausland benötigen sollten, so werden Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/de/Startseite.html oder der Bürgerservice des Auswärtigen Amts auf Anfrage gerne eine Anwaltsliste übersenden. Korrespondenzanwälte im Ausland benennen auch die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins und der Anwalt-Suchservice.

Und ich hoffe Du hattest während deiner 7 Besuche auch Zeit darauf http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/de/04/Konsularischer__Service/Ehe...
zu achten.

Zur Info: Ehen können überall geschieden werden.
Hier geht es um den Fall welches Recht soll angewandt werden.

Drum prüfe wer sich ewig bindet. Welches Recht er dann wohl findet.  Zwinkernd
Ich darf albern, weil in ähnlicher Situation.
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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elefant
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 24.08.2007 um 10:28:50
 
Auf der Seite der Botschaft steht, dass man mind. 15 Tage vor der Heirat in Kenia gewohnt haben muß, um die Heirat durchzuführen zu können. Das war nie der Fall bei mir. Ich habe max 15 Tage am Stück Urlaub gemacht. Also gab es doch gar nicht die Voraussetzung für eine Heirat.
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trixie
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Antwort #18 - 24.08.2007 um 10:34:49
 
Zitat:
Zur allgemeinen Information kann jedoch mitgeteilt werden, dass ein Partner mindestens 15 Tage vor Ausstellung der Heiratserlaubnis in dem Distrikt gewohnt haben muss, in dem beim zuständigen Standesbeamten der Antrag auf Erteilung der Heiratserlaubnis gestellt wird.

Da nur ein Partner (nicht beide) im District gewohnt haben muß, reicht es aus, wenn dein Mann dort gewohnt hat. Nachdem es in Kenia kein Meldewesen gibt, hat er im Notfall dort gewohnt, wenn er es behauptet.

trixie
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