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FZF (Gelesen: 1.961 mal)
otu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.08.2007 um 09:30:40
 
Hallo zusammen,

es ist doch richtig, dass der Reisepass der türk.Ehegattin mind. 6 Monate ab Einreisedatum gültig sein muss, richtig?

Danke schön!!

Orhan
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.08.2007 um 12:33:29
 
Bei einer Einreise zum Daueraufenthalt (hier FZF) ist die Gültigkeit des Passes unerheblich. Sie sollte sich dann nur rechtzeitig über ihre Botschaft um einen neuen Pass bzw. Verlängerung bemühen, damit keine Passlosigkeit eintritt.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.08.2007 um 12:37:00
 
Saxonicus schrieb am 21.08.2007 um 12:33:29:
Bei einer Einreise zum Daueraufenthalt (hier FZF) ist die Gültigkeit des Passes unerheblich.


naja, dann könnte man auch gleich ohne (gültigen) Pass kommen !?

otu schrieb am 21.08.2007 um 09:30:40:
mind. 6 Monate ab Einreisedatum gültig sein muss, richtig?  


Richtig ! Daqs Gleiche gilt bei Reisen von D in andere Länder !


DC
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 21.08.2007 um 12:53:31
 
Dann habe ich also völlig falsch gelegen, aber meine Frau ist seinerzeit mit einem Pass eingereist, der keine 6 Monate Gültigkeit mehr hatte.
Wir haben dann kurz nach ihrer Einreise bei ihrer Botschaft einen neuen beantragt und diesen auch noch vor Ablauf des alten erhalten. Deshalb kam ich zu der Annahme, daß die Gültigkeit in solchen Fällen nicht so wichtig sei.
Da hat wohl in unserem Fall die deutsche Botschaft nicht so genau hingeguckt und (kurze) Gültigkeit ihres Passes übersehen.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 21.08.2007 um 13:02:03
 
Zitat:
[Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 6 Monate bei Einreise]
Richtig !


und dieses Erfordernis steht wo geschrieben?

Muleta
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #5 - 21.08.2007 um 13:11:32
 
Saxonicus schrieb am 21.08.2007 um 12:53:31:
meine Frau ist seinerzeit mit einem Pass eingereist, der keine 6 Monate Gültigkeit mehr hatte.

Eben: SEINERZEIT!

Heute gilt auch m.W. die Auffassung, dass ein Pass in solchen Fällen noch mind. 6 Monate gültig sein muss, um diesen ggf. rechtzeitig verlängern/erneuern zu können, ohne dass es zu einer Kollision mit der Ausweispflicht (Laienbegriff) kommt.

Das ist bei vielen Staaten ohnehin schon recht eng bemessen.

Ratsam ist in jedem Fall einer Übersiedlung, sich rechtzeitig vorab im Herkunftsstaat einen 'frischen' Pass zu besorgen.
Das geht meist schneller und billiger, als über die hier ansässigen Konsulate.

Aber bitte! Beachtet die Passregelungen der Herkunftsstaaten, um mögliche üble Folgen zu vermeiden.

@ Muleta: Z.B.
hier

und den weiterführenden Links in der Quelle
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Mick
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Antwort #6 - 21.08.2007 um 13:20:32
 
Zeppelin schrieb am 21.08.2007 um 13:11:32:
@ Muleta: Z.B. hier
und den weiterführenden Links in der Quelle 

Hoi,
wo GENAU steht es? Ich würde es auch gerne
wissen. Mit "m.W." etc. pp. kommen wir nicht
weiter, da gilt:

Zitat:
ich wundere mich zugleich, dass er hier so bestimmt Behauptungen aufstellt, ohne wirklich genau zu wissen, ob es so ist. 

Aber vielleicht kommt die Lösung ja noch...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.08.2007 um 13:24:56
 
Mick schrieb am 21.08.2007 um 13:20:32:
Aber vielleicht kommt die Lösung ja noch... 


War bei Dir noch nie ein Ausländer, der noch schnell seinen Pass (in Form eines RAW) verlängern lassen wollte, damit er in andere Länder reisen konnte ?
Warum sollte also ander herum nicht so sein ?

Also ab und zu wundere ich mich schon über Dich !  hä?

DC
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Mick
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Antwort #8 - 21.08.2007 um 13:44:38
 
Zitat:
War bei Dir noch nie ein Ausländer, der noch schnell seinen Pass (in Form eines RAW) verlängern lassen wollte, damit er in andere Länder reisen konnte ?
Warum sollte also ander herum nicht so sein ?

Darum geht es doch gar nicht, DC. Es geht
darum zu klären, wo steht, dass es für die
Einreise nach D. erforderlich ist, im Besitz
eines mind. 6 Monate gültigen Passes zu
sein.

Änderung:
Damit wir uns nicht missverstehen: Ich weiß
es wirklich nicht und möchte das geklärt wissen,
damit hier keine Fehlinfo's laufen


BTW: Ich habe noch nie einen Pass verlängert,
       es war also tatsächlich noch keiner da

Zitat:
Also ab und zu wundere ich mich schon über Dich !

Siehste, da unterscheiden wir uns. Ich wundere
mich bei Dir über gar nix mehr. Entschuldige bitte,
dass ich den Ball (öff.) zurückspiele.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Zeppelin
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Antwort #9 - 21.08.2007 um 15:47:39
 
Mick schrieb am 21.08.2007 um 13:44:38:
Darum geht es doch gar nicht, DC. Es geht
darum zu klären, wo steht, dass es für die
Einreise nach D. erforderlich ist, im Besitz
eines mind. 6 Monate gültigen Passes zu
sein
. ...

Tja Mick,
das steht zugegebenermaßen ebenso nirgends genau, wie es eben auch gängige Praxis geworden ist (bei manchen ABH), von dt. Ehepartnern ausl. Ehegatten Gehaltsnachweise, Wohnraumbestätigungen etc. nachzuweisen.

M.a.W. es "steht" in der Praxis, und es geht hier nicht um eine schlichte Einreise nach D, sondern um eine FZF.

Im Gegenzug wäre ich doch sehr interessiert an Fallbeispielen, wo jemand in der jüngeren Vergangenheit ein FZF-Visum mit einem Pass bekommen hätte, der weniger als sechs Monate Restgültigkeit bei Antragstellung hatte.

Habe inzwischen auch mal telefonisch beim AA angefragt. Antwort: Eine bindende Regel gäbe es vo der Seite her nicht, jedoch leiteten sich die Anforderungen an die Gültigkeitsdauer des Passes aus dem o.g. Argument her (Risiko, dass die Ausweispflicht nicht erfüllt werden kann, weil die Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen.)

Zeppelin

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