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eigenständiges Aufenthaltsrecht (Gelesen: 667 mal)
Canim
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Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag eigenständiges Aufenthaltsrecht
21.08.2007 um 09:19:14
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der eigenständigen AE. Eine Freundin von mir hat nach über 7 Jahren Zusammenleben in der TR in diesem Frühjahr geheiratet und lebt seitdem mit ihrem Mann hier in D. Sie ist sehr krank und es kann sein, dass sie in den nächsten Monaten stirbt. Hat ihr Mann, falls sie vor Ablauf der 2 Jahre Ehe stirbt, trotzdem eine Möglichkeit, hier in D zu bleiben? Gibt es Ausnahmeregelungen, die man jetzt schon z. b. beantragen könnte oder sieht das Gesetz hier keine Ausnahmen vor? Vielen Dank schon jetzt für eine schnelle Antwort.

Gruß
Canim
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Zkai
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Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 21.08.2007 um 09:31:18
 
Ja, in diesem Fall gibt es eine Ausnahmeregelung.

§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
 
der Ausländer* gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand

und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis war, es sei denn, er konnte die Verlängerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


* Das ganze im Zusammenhang dann mit § 28 Abs. 3, wonach das Wort Ausländer in diesem Fall durch Deutschen ersetzt wird.

Ich bin davon ausgegangen, dass deine Freundin Deutsche ist.

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Canim
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Beiträge: 18
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.08.2007 um 14:48:55
 
Hallo Zkai,
ich danke dir herzlich für die Auskunft.

Gruß
Canim
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