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heirat mit palästinensischem student, Kind mit Afrikaner (Gelesen: 1.496 mal)
mariben
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag heirat mit palästinensischem student, Kind mit Afrikaner
21.08.2007 um 02:51:06
 
Hallo!
hoffe jemand kann mir einen Tipp geben.
meine Freundin ist ein bisschen verrückt. sie war mit einem Marokkaner 4,5 Jahre zusammen, davon 3,5 verheiratet, von ihm liess sie sich 2006 scheiden und bekam im gleichen Jahr mit einem Nigerianer ein Kind. Meiner Meinung nach nur, um den Exmann zu vergessen, denn sie war zu der Zeit unsterblich in einen Palästinenser verliebt, den sie nun schon seit vier Jahren kennt. Nun, ausser der gemeinsamen Erziehung des Kindes, knapp ein Jahr alt, haben sie und der Vater des Kindes keine Basis oder eine tiefergehende Beziehung. Und aufgrund des ganzen Stresses zwecks AE bekommen, ( ist noch nicht erfolgt, da er illegal eingereist war, Strafe ist abgearbeitet, aber sonstige Entscheidungen werden nun bei Gericht liegen) haben sich die beiden noch mehr entfremdet.
Nun hat sie gesagt, dass sie den Palästinenser immer noch liebt und er gibt s mittlerweile auch zu. Er hält sie für blöd, dass sie so schnell ein Kind bekommen hat, wobei ich glaube, dass das verletzter Stolz ist, weil er bestimmt ein Kind mit ihr will/ wollte, aber damals nicht über seinen Schatten springen konnte, mit einer geschiedenen Frau etwas anzufangen.
Jetzt ist er wie um 180° Grad gedreht und vergöttert sie fast schon. Die beiden wollen heiraten, aber es gibt Probleme:
a) sie will auf keinen Fall, dass der Vater des Kindes zurück nach Nigeria muss, falls sie getrennt von ihm wohnt. Denn er sei der beste Vater, den man sich wünschen kann. ( kann ich als stille Beobachterin auch nur bestätigen.)
b) sie lebt von alg 2 plus ca. 350 euro Arbeitseinkommen, das aber mit  dem alg verrechnet wird plus Kindergeld, Erziehungsgeld. Wie würde sich das auswirken, wenn sie den Palästinenser heiratet? Muss er dann aufhören zu studieren, auch wenn er sich finanziell selbst versorgt, bzw. sein vater ihn unterstützt?
c) Kann sich die ABH einmischen, wie die beiden mit dem Kind leben, also muss sie in die Stadt ziehen, wo ihr Schatz studiert? Sie möchte lieber mit dem Kind in der Nähe des Vaters leben. Zur Zeit verbringt sie die Wochenende bei ihrem Liebsten, der Kindesvater kümmert sich dann um das Kind.
d) Zur Zeit weiss die ABH, dass meine Freundin noch die Lebensgefährtin des Nigerianers ist, sie will aber dieses Jahr noch ihren Freund heiraten. Hat der Nigerianer durch die Ausübung des geteilten Sorgerechts schon Anrecht auf eine AE? Hat doch mit dem Bestehen einer Beziehung eigentlich nichts zu tun.
e) Hat der Palästinenser recht mit seinen Befürchtungen, dass meine Freundin von der ABH Ärger bekommen könnte, wenn sie dauernd Beziehungen mit Ausländern eingeht und die immer einen Nutzen wie AE haben? Naja, immer heisst bis jetzt zwei Mal. Sie verliebt sich halt schnell, aber  um ihn kämpft sie schon über drei Jahre, wobei sie zwischendurch dachte, sie sei über ihn hinweg.

Übrigens, der Palästinenser hat noch minimum 3,5 Jahre zu studieren, noch 1,5 Jahre Aufenthalt; dieser Tatsache wegen und dass er seine AE bis jetzt immer ohne Probleme verlängert bekommen hat also kein Bestreben zu heiraten um eine AE zu bekommen, sondern sie wollen aus Liebe heiraten.
Was kann man meiner Freundin raten?
Welche Papiere brauchen Sie für die Eheschliessung?
Sollen sie einen Ehevertrag machen? Was kostet der?
danke, Gruss, Mariben
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.08.2007 um 08:22:04
 
Hallo mariben,

das Ganze klingt wirklich reichlich verrückt, ich habe auch eine persönliche Meinung zu der Angelegenheit, aber ich will versuchen, ganz rational auf Deine Fragen einzugehen.

Also zunächst zu dem Nigerianer. Wenn er zweifelsfrei der Kindsvater des Kindes, das ja die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist und ein gemeinsames Sorgerecht besteht und auch ausgeübt wird, würde sich daraus grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht für den Vater ableiten. ( § 28 Abs.1 Nr. 3 AufenthG )

Ob er tatsächlich den entsptrechenden Aufenthaltstitel erhält, wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit seine Identität wirklich geklärt ist, ob er einen gültigen Pass hat bzw. inweiweit er seinen Mitwirkungspflichten in diesem Sinne gerecht wird.

Ich bin kein Familienrechtler, aber es wird, wie gesagt, darauf ankommen, dass die Personensorge durch ihn in hinreichender Weise ausgeübt wird. Ob das auch angenommen werden kann, wenn er fortgesetzt nicht im Haushalt der Mutter und des Kindes lebt, vermag ich einzelfallbezogen nicht zu beurteilen. Ganz sicher kann das jedoch nicht angenommen werden, wenn Mutter und Kind an einem weiter entfernten Ort leben. -

Zu dem Palästinenser. Grundsätzlich kann er natürlich die Ehe mit einer Deutschen eingehen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die mangelnde Lebensunterhaltssicherung würde zwar mit dem Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz kritischer bewertet, dürfte aber bei der hier zu erwartenden Fallkonstellation letztlich keine Auswirkungen haben. Aufenthaltsrechtlich würde der Palästinenser aus der AE für Studenten (§16 AufenthG ) in den für einen Ehegatten einer Deutschen wechseln können (§ 28 AufenthG ) -

Für eine spätere Verfestigung seines Aufenthaltes wäre es allerdings schon erforderlich, dass die Ehe in familiärer Gemeinschaft gelebt wird. Darúnter dürfte mindestens zu verstehen sein, dass er in der Hauptwohnung mit seiner Partnerin gemeldet ist und lebt. Wenn er wegen des Studiums (oder einer Erwerbstätigkeit) auch einen Nebenwohnsitz unterhält und nach Hause pendelt (z.B. an den Wochenenden) dürfte das allein kein Grund sein anzunehmen, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft nicht besthet, denn zur Arbeit bzw. zur Ausbildung zu pendeln ist ja heute üblich.

Zur Frage der Fortsetzung des Studiums kann ich nicht erschöpfend antworten. Fakt ist, dass Eheleute füreiander unterhaltspflichtig sind. Wenn sein Vater ihn finanziell so weiter unterstützen würde, dass "trotz Heirat" der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten entstehen, sollte IMHO einer regulären Beendigung des Studiums nichts im Wege stehen. - Vielleicht kann dazu aber hier noch einmal jemand anderes etwas sagen.

Zur Frage, was für die Eheschließung alles benötigt wird, verweise ich zunächst mal an das Standesamt - dort sollte man sich zunächst erkundigen. Ansonsten kann man sich
hier
(bitte anklicken) Informationen holen. Dort wird auch länderbezogene telefonische Beratung angeboten (man muss aber mitunter ziemlich viel Geduld haben, um eine Verbindung zu bekommen und sollte gut vorbereitet - Fragen vorher zurechtlegen - dort anrufen).

Zu der Frage, was die ABH über Deine Freundin und ihre wechselnden Beziehunhgen denkt, will und kann ich mich nicht äußern. Das ist sicher auch nebensächlich ...

Ich hoffe, ich habe einiges verständlich machen können - wie sich die Dinge einzelfallbezogen dann tatsächlich entwickeln werden, kann ich nicht voraussagen - evtl. wäre in dem Fall auch ein Kontakt zu einer seriösen Migrationsberatungsstelle in Eurer Region ganz nützlich.

=schweitzer=
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mariben
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Antwort #2 - 21.08.2007 um 10:10:51
 
Hallo, schweitzer!
Danke für deine ausführliche Antwort, witzig, wo ich doch gestern dein profil gelesen habe, weil mir der Name gut gefällt. ( Ich mag den Albert auch).
Meine Freundin ist echt verrückt, ich weiss, sie sucht sich immer den nicht so einfachen Weg. Alle schimpfen schon mit ihr, vor allem ihr Vater. Aber sie ist 28, da müsste man vielleicht wissen, was man tut, aber die Liebe halt...
Warum das alles so schwierig ist, einen Ausländer zu heiraten, die Frage ist ja wohl relativ?!
Meine Freundin überlegt, ob sie mit dem Nigerianer in einer Wohnung bleibt, quasi als Wohngemeinschaft und mit ihrem Liebsten dann auch. Die beiden kennen sich und sie hat da die Vorstellung, das könnte alles wie in einer Studenten-WG ablaufen.Sie iwll halt das beste für das Kind und da herrscht eine ausgesprochene Harmonie, da sind sich alle einig, und das Kind ist auch voll fit. Letztendlich sollten die Eltern ja auch glücklich werden und wenn sie diese Lebensform wählen, naja, grosses Kopfschütteln von aussen.
Ich meinte ja, sie bräuchte nicht heiraten, aber sie ist zum Islam konvertiert, vor 2,5 Jahren und der Nigerianer kam als Christ nciht so gut damit klar. Na, und der Palästinenser kann mit ihr nicht leben, ohne Heirat. Und dass sie schon ein Kind hat, da hat er die Traditionen versucht abzulegen. Er sagt, auch Mohammad hatte Frauen, die schon geschieden waren und Kinder mit in die Ehe brachten.
Eins ist sicher, jeder, der meine Freundin und den Palästinenser sieht, merkt, dass die zwei zusammengehören.
Wenn sie heiraten, also hier in Deutschland, kann dann auch so ein Interview durchgeführt werden, ob eine Scheinehe vorliegt? Das hab ich ihr nämlich gesagt, aber sie meinte, das wäre ja egal, und bei ihrem Exmann sei nie eine ABH auf sie zugekommen. Da hätte sie nicht mal gewusst, wo die ABH ist, denn ihr Ex habe alles alleine geregelt.
grüsse, mariben
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Antwort #3 - 21.08.2007 um 10:29:34
 
Hallo mariben,

verzeih mir, wenn ich das hier so schreibe - aber die ganze Sache klingt so skurril, dass ich hier allmählich mit jedem weiteren Wort, das ich schreibe, das Gefühl habe mich um Kopf und Kragen zu reden. Und, auch rein gefühlsmäßig, erlaube ich mir die Bemerkung: Ich habe selten soviel "Blauäugigkeit" erlebt wie bei Deiner Freundin - hoffentlich stellt sich am Ende nicht heraus, dass es Naivität war ... - ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass eine WG, wie sie sie sich vorstellt, über einen längeren Zeitraum funktionieren wird. -Aber das ist offtopic -

Deshalb hier nur noch soviel: Natürlich wird auch bei einer Eheschließung von einer Deutschen mit einem Ausländer in Deutschland behördlicherseits darauf geachtet, dass alles rechtmäßig läuft. Bei begründetem Verdacht (wie immer das auch genau zu interpretieren sein mag), dass eine Scheinehe vorliegen könnte, können auch die Behörden hier Befragungen durchführen.

Ansonsten verweise ich nochmal auf das Standesamt und den in der vorigen Antwort geposteten link.

=schweitzer=

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Antwort #4 - 21.08.2007 um 23:56:06
 
danke, schweitzer!
hab ihr schon den Verweis ans Standesamt gegeben, sie will nächste Woche anrufen.
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