Zitat: Oh, oh, oh......
Beantrage lieber direkt das richtige Familienzusammenführungsvisum.
Ich weiß jetzt schon wie das enden wird:
1. Dein Dann-Ehemann erhält das Besuchsvisum. Dann wollt ihr euch nach 6 Wochen Besuchsaufenthalt nicht mehr trennen und er soll hierbleiben. Dann wird die
ABH sagen, leider Einreise mit falschem Visum. Er muss wieder raus. Er wird sich ein langer, kostenträchtiger und nervenaufreibender Vorgang anschließen mit ungewissem Ausgang.
2. Das Besuchsvisum wird versagt, weil eine Rückkehrbereitschaft in diesem Einzelfall nicht erkennbar ist. Du wirst sauer sein.
Du wirst nachher sagen: Außer Spesen nichts gewesen.
Nimm die kurze Trennungszeit hin und mach es richtig und legal.
proll
Tja Proll und schweitzer,
da kann ich Euch nur voll und ganz zustimmen!
Ich hatte den Thread auch so verstanden, dass noch
vor der Hochzeit eine Beuchsreise stattfinden soll, dann Rückkehr in die Türkei, dort Hochzeit und dann reguläre
FZF.
Aber so wie es sich nun zeigt, wird das bestimmt nix! Ich kenne nur Fälle, wo dt.-ausl. Paare mit ständigem Wohnsitz im Ausland Besuchsvisa für den ausl. Ehepartner bekommen.
@dilaracengiz: An Deiner Stelle würde ich das gar nicht erst versuchen, denn das könnte sich auch erschwerdend auf das FZF-Verfahren auswirken. Es könnte also ziemlich nach hinten losgehen, wenn zutrifft was ich ebenso wie Proll annehme.
Grüße,
Zeppelin