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FZF (Gelesen: 5.317 mal)
dilaracengiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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19.08.2007 um 20:12:46
 
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mich beruhigen  Smiley

bis November 2004 habe ich 6 Monate in der Türkei gearbeitet und somit meinen verlobten dazu kennengelernt. Endlich nach drei Jahren wollen wir am 06.10.2007 in der Türkei heiraten.

Nach der Hochzeit beabsichtige ich mit meinem Mann nach Deutschland zurückzukehren. Wir haben beide die Türkische Staatsangehörigkeit.

Morgen werde ich zum Ausländeramt gehen und einen Besuchervisum für ca. 6 Wochen beantragen. Rückflugticket geholt. Die erforderlichen Unterlagen habe ich soweit vorliegen ausser seine Resipassnummer. Der Pass wird am Mittwoch geholt. Kann ich diese dann nachreichen oder brauche ich erst garnicht hinzugehen wenn ich diese noch nicht habe?Wie lange dauert bis ich ein OK bekomme?

Wenn er dann wieder zurückkehrt möchte ich so schnell wie möglich einen Visum zur FZF beantragen.

Wohnung 65 m2
Unbefristetes Arbeitverhältnis vorhanden
Aufenthaltsberechtigung vorhanden
Führungszeungnis ohne Eintrag

Von meiner Seite aus gibt es denke ich kein Problem nur mein Verlobter kann nur ein wenig deutsch wird es dadurch Probleme geben? Oder gibt es bestimmte Sprachkurse die er besuchen müsste?

Ich sehe keine Hindernis, dass wir endlich mal zusammenkommen aber trotzdem habe ich ein wenig Sorge  Griesgrämig

Liebe grüsse

Dilara
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.08.2007 um 20:23:44
 
Damit dein Freund nach Deutschland kommen kann, mußt du bei der ABH eine VE abgeben. Dazu sind u.a. auch deine Personalien notwendig. So wird es ohne Reisepass schlecht funktionieren.

Das Besuchervisum muß aber dein Freund bei der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in der Türkei beantragen, dazu benötigt er die VE, eine Auslandskrankenversicherung, einen Reisepass, evtl. auch auch eine Flugreservierung.
Für ein Besuchervisum sind keine Sprachkenntnisse erforderlich, sondern erst für das Visum zur FZF. Dieses kannst du aber erst nach der Heirat in der Türkei beantragen und nicht schon vorher.

trixie
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dilaracengiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 19.08.2007 um 20:31:46
 
Hallo trixie,

ich habe einen Reisepass nur wenn die ABH morgen die Reisepassnummer vom meinem Freund haben möchte hab ich die nicht. Er holt sich nämlich seinen Reisepass erst am Mittwoch. Rückflugticket für meinen Freund kann ich auch schon vorlegen er kann ja dann die Kopie bei der Botschaft abgeben oder vorzeigen.

Mit den Deutschkenntnissen meinte ich auch nach seinem Besuch also wenn wir schon verheiratet sind. Erst wenn er zurückfliegt wollte das Visum zur FZF beantragen. Nur dafür muss er Deutsch sprechen können nur wie gut?
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schweitzer
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Antwort #3 - 20.08.2007 um 08:11:46
 
Zitat:
Nur dafür muss er Deutsch sprechen können nur wie gut?


Guten Morgen,

im Gesetzentwurf ist die Rede davon, dass sich der Betreffende auf einfache Wiese in Deutsch verständigen können muss. Man wird sehen müssen,was darunter letztlich konkret verstanden wird und ob damit letztlich Kenntnisse laut Referenzrahmen der Stufe A 1 gemeint sind, oder ob auch "etwas weniger". Das wird die Praxis der Gesetzesanwendung zeigen müssen bzw. in den Verwaltungsvorschriften zum neuen Gesetz zu erläutern sein - Mehr dürfte allerdings wohl nicht zu verlangen sein.

Zu dem, was die Kenntnisse A 1 einschließen, lies zur Orientierung bitte mal
hier
(bitte anklicken) nach. Du findest dort Hinweise was bei A 1 (und anderen Stufen) hinsichtlich Sprechen, Verstehen und so weiter an Kenntnissen vorhanden sein sollte.

Für das Besuchsvisum hat Dir trixie schon die wichtigsten Hinweise gegeben. Ein weiterer von mir: Es wird nötig zu sein, eine hinriechende Rückkehrbereitschaft Deines Partners zu belegen, damit das Visum erteilt wird. IMHO könnte in Eurem Fall unter anderem der Verweis auf den Hochzeitstermin (Anmeldung der Heirat beim Standesamt o.ä.) im Oktober in der Türkei hilfreich sein. Eine Garantie wird es aber nicht geben ..., kann auch sein, man meint dann, dass es auch "reichen" würde dann bei Vorliegen der Voraussetznugen, nur dem FZF-Visum zuzustimmen ...

Wünsche Dir/Euch viel Erfolg!


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Antwort #4 - 20.08.2007 um 08:31:59
 
Der Sachverhalt ist mir nicht ganz klar. Aus dem Posting entnehme ich das Du in der Türkei heiraten wirst und das Du selber Türkin bist, die eine AE für Deutschland hat. Du musst also Wohnraum und LU nachweisen, was Du offensichtlich ja auch kannst.
Aber warum brauchst Du nach der Heirat noch ein Touristenvisum für Deinen Mann? Ihr könnt direkt die FZF beantragen.
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schweitzer
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Antwort #5 - 20.08.2007 um 08:43:34
 
Zitat:
Wenn er dann wieder zurückkehrt möchte ich so schnell wie möglich einen Visum zur FZF beantragen


@ xxl 1969:

Daraus lese ich, dass die Themenstarterin Ihren Partner gern vor der Hochzeit in der Türkei noch besuchsweise bei sich in Deutschland haben möchte.

Deshalb hatte ich versucht anzudeuten, dass ich die Chancen für die Erteilung des Besuchsvisums unter anderem wegen der sowieso bald anstehenden Hochzeit in der Türkei für nicht allzu groß halte - andererseits spräche der Nachweis der behördlichen Anmeldung der Heirat in der Türkei IMHO für die Rückkehrbereitschaft des Besuchenden ...


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dilaracengiz
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Antwort #6 - 20.08.2007 um 09:11:11
 
Guten morgen  Smiley

ich war jetzt beim Ausländeramt und habe der Dame erklärt was ich vorhabe:

im Oktober ist unsere Hochzeit nach der Hochzeit würde ich gerne mit meinem Mann nach Deutschland mitnehmen so das er für ca sechs Wochen hier bleiben kann. Danach soll er wieder zurück. Bis ich dann die Papiere für die FZF erledigt habe (da es ja dann kein Problem ist weil wir verheiratet sind) kann er ja noch weiter arbeiten gehen. Hintergrund ist ja, dass ich mich nicht sofort wieder von ihm trennen möchte, da wir eh schon drei Jahre gewartet haben. Griesgrämig

Alles ist ok nur mein Einkommen reicht nicht aus. Ich würde mal gerne wissen wer als Angestellte 1430 Euro mindestens verdient  unentschlossen Da gab sie mir den Tipp ich sollte doch bitte mal meine Familienangehörigen fragen oder Freunde und Bekannte. Das muss ich jetzt wohl tun hoffentlich klappt es.

Wenn er dann wieder zurück in die Türkei fliegt kann ich ja in Ruhe die Papiere und alles für die FZF erledigen...
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Antwort #7 - 20.08.2007 um 09:17:44
 
Dann habe ich Dich doch nicht richtig verstanden.  unentschlossen - Das heißt, Du möchtest nach der Hochzeit ein Besuchvisum für Deinen Ehemann  hä?  -ich mag mich da sehr täuschen, aber dass das klappen soll, kann ich mir nur schwer vorstellen - selbst wenn er zum Beleg der Rückkehrbereitschaft auf das bestehende Arbeitsverhältnis verweist ... - hat die ABH - Mitarbeiterin, mit der Du gesprochen hast, dafür eine "Prognose" gewagt???


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Antwort #8 - 20.08.2007 um 09:18:10
 
dilaracengiz schrieb am 20.08.2007 um 09:11:11:
nach der Hochzeit würde ich gerne mit meinem Mann nach Deutschland mitnehmen so das er für ca sechs Wochen hier bleiben kann


Oh, oh, oh......

Beantrage lieber direkt das richtige Familienzusammenführungsvisum.

Ich weiß jetzt schon wie das enden wird:
1. Dein Dann-Ehemann erhält das Besuchsvisum. Dann wollt ihr euch nach 6 Wochen Besuchsaufenthalt nicht mehr trennen und er soll hierbleiben. Dann wird die ABH sagen, leider Einreise mit falschem Visum. Er muss wieder raus. Er wird sich ein langer, kostenträchtiger und nervenaufreibender Vorgang anschließen mit ungewissem Ausgang.
2. Das Besuchsvisum wird versagt, weil eine Rückkehrbereitschaft in diesem Einzelfall nicht erkennbar ist. Du wirst sauer sein.

Du wirst nachher sagen: Außer Spesen nichts gewesen.

Nimm die kurze Trennungszeit hin und mach es richtig und legal.

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Antwort #9 - 20.08.2007 um 09:35:37
 
dilaracengiz schrieb am 20.08.2007 um 09:11:11:
Hintergrund ist ja, dass ich mich nicht sofort wieder von ihm trennen möchte, da wir eh schon drei Jahre gewartet haben.

Das wird die Botschaft u. U. auch so sehen und das Visum wegen fehlender Rückkehrbereitschaft verweigern.

dilaracengiz schrieb am 20.08.2007 um 09:11:11:
Ich würde mal gerne wissen wer als Angestellte 1430 Euro mindestens verdient  

Da sich die ABHs beim Einkommen oft nach den Pfändungsgrenzen der ZPO 850 c richten, ist das nicht ungewöhnlich.

Vielleicht akzeptiert deine ABH auch eine Kautionszahlung in Form eines Sparbuches mit Sperrvermerk oder eine Bankbürgschaft.

trixie
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Antwort #10 - 20.08.2007 um 10:24:45
 
Zitat:


Oh, oh, oh......

Beantrage lieber direkt das richtige Familienzusammenführungsvisum.

Ich weiß jetzt schon wie das enden wird:
1. Dein Dann-Ehemann erhält das Besuchsvisum. Dann wollt ihr euch nach 6 Wochen Besuchsaufenthalt nicht mehr trennen und er soll hierbleiben. Dann wird die ABH sagen, leider Einreise mit falschem Visum. Er muss wieder raus. Er wird sich ein langer, kostenträchtiger und nervenaufreibender Vorgang anschließen mit ungewissem Ausgang.
2. Das Besuchsvisum wird versagt, weil eine Rückkehrbereitschaft in diesem Einzelfall nicht erkennbar ist. Du wirst sauer sein.

Du wirst nachher sagen: Außer Spesen nichts gewesen.

Nimm die kurze Trennungszeit hin und mach es richtig und legal.

proll

Tja Proll und schweitzer,
da kann ich Euch nur voll und ganz zustimmen!
Ich hatte den Thread auch so verstanden, dass noch vor der Hochzeit eine Beuchsreise stattfinden soll, dann Rückkehr in die Türkei, dort Hochzeit und dann reguläre FZF.

Aber so wie es sich nun zeigt, wird das bestimmt nix! Ich kenne nur Fälle, wo dt.-ausl. Paare mit ständigem Wohnsitz im Ausland Besuchsvisa für den ausl. Ehepartner bekommen.

@dilaracengiz: An Deiner Stelle würde ich das gar nicht erst versuchen, denn das könnte sich auch erschwerdend auf das FZF-Verfahren auswirken. Es könnte also ziemlich nach hinten losgehen, wenn zutrifft was ich ebenso wie Proll annehme.

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #11 - 20.08.2007 um 10:35:37
 
schweitzer schrieb am 20.08.2007 um 08:11:46:
im Gesetzentwurf ist die Rede davon, dass sich der Betreffende auf einfache Wiese in Deutsch verständigen können muss.
In der Broschüre des Amtes für Migration, steht aber was anderes. A1 MUSS nachgewiesen werden. Und nur der Nachweis des Goethe Instituts, oder deren Liezensnehmer, werden akzeptiert !

Etwas tiefer dann steht : davon ausgenommen sind Personen wo ersichtlich ist, das sie die Anforderung A1 DEUTLICH erfüllen . (kleiner schnack, mit Botschaftspersonal ?? )

Der Text, ist jetzt mal frei wiedergeben, weil ich den schon wieder von der Platte geschmissen habe.

Michael 
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dilaracengiz
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Antwort #12 - 20.08.2007 um 11:03:29
 
Ich habe eine Sache die ihr wissen solltet. Ich habe nicht vor irgendetwas illegales zu veranstallten. Es war nur eine Idee ohne hintergedanken und wo ich dachte die gut ist. Um irgendetwas falsches zu machen und danach stress zu haben ist mir meine Aufenthaltserlaubnis viel zu schade.

ich hätte nicht gedacht das ich schon erste Probleme allein beim BESUCHERVISUM kriegen würde. Besuchervisum heisst kurzer besuch und dann aufwiedersehn. Echt das ich dafür leiden muss das andere son mist mit den Behörden anstellen könnte ich wieder losschreien!!!! Ärgerlich bin auch noch so doof und hol nen rückflugticket  Ärgerlich

Also sollte ich erst garnicht einen besuchervisum beantragen so euer tipp  Griesgrämig

Die Dame von der Behörde hat gesagt ich sollt das über jemand anderen machen. Aber was für probleme danach auf ihn zukommen könnten habe ich erlesen können. Griesgrämig

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Antwort #13 - 20.08.2007 um 11:32:25
 
Ich verstehe nicht wieso ihr nach der Heirat ein Besuchervisum machen wollt...dein Mann dann zurück geht und mit FZF dann wieder kommt...

Ist es denn nicht einfacher gleich die FZF zu beantragen???
Weniger Aufwand und weniger Kosten...

Außerdem ist ein Besuchervisum (auch wenn man verheiratet ist) sehr schwer zu bekommen...gerade in deinem Fall würden die Behörden vermuten dein Mann würde nicht wieder in die Türkei zurück kehren, denn seine Familie/Frau lebt ja nicht in der Türkei sondern in Deutschland...
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Antwort #14 - 20.08.2007 um 11:55:26
 
Ich kann nur dazu sagen, ich kenne einen (1)! Fall, wo eine ähnliche Konstellation geklappt hat. Eine Ukrainerin hat letztes Jahr einen Deutschen in Kiev geheiratet und dort eine sehr gute Arbeitsstelle gehabt, die sie zu einem späteren Zeitpunkt erst ordentlich kündigen wollte (konnte). Nach der Hochzeit sind beide Ehepartner bei der Botschaft vorstellig geworden mit ihrem Wunsch incl. Dokumenten (Urlaubschein und Kündigung) vom Arbeitgeber und haben für die Ehefrau ein mehrwöchige Besuchsvisum  (Weihnachten in D.) bekommen. Danach ist die Frau wieder ausgereist und hat das gleichzeitig laufende FZF Verfahren beendet, ist dann Mitte März mit FZF Visum dauerhaft nach D. gekommen.

Aber es war wohl ein Sonderfall, sehr gut vorbereitet (incl. pers. Besuch der beiden bei der Botschaft)

Grüße

Jetflyer



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