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FZF vor der Geburt? (Gelesen: 3.144 mal)
trixie
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Antwort #15 - 14.08.2007 um 14:42:56
 
Saxonicus schrieb am 14.08.2007 um 14:35:33:
Bekanntlich erfolgen ja auch viele Vaterschaftsanerkennungen um ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen.

Eine Vaterschaft anzuerkennen, auch wenn man wissentlich nicht der biologische Vater ist, ist legal und nicht verboten.

Weiß die Botschaft von der Schwangerschaft?

Wenn ja, dann dürfte den Aussagen von Mikael nicht mehr viel hinzuzufügen sein und ein Scheineheverdacht wäre damit nicht mehr gegeben. Die Botschaft hat kein Recht, eine DNA Analyse durchzuführen. Wozu auch? Er ist der Vater, solange er die Vaterschaft nicht anfechtet.

trixie

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« Zuletzt geändert: 14.08.2007 um 14:53:21 von trixie »  
 
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Mikael321
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Antwort #16 - 14.08.2007 um 15:25:07
 
trixie schrieb am 14.08.2007 um 14:42:56:
Die Botschaft hat kein Recht, eine DNA Analyse durchzuführen.
Ich habe aber schon gehört (gelesen), das es trotzdem verlangt worden ist . Nicht unbedingt in solch einem Fall. Ich erinnere mich wage an den Fall eines Aussiedlers, von dem sie es haben wollen.

Es soll ja auch vorkommen, das die ABH Lohnnachweis und Mietvertrag haben will, bei Ehe mit Deutscher Beteiligung. Wenn du das Gerichtlich klären lassen willst, geht der kleine Wurm wahrscheinlich schon in den Kindergarten, bis das durch ist.

Also Tip : Nett mit der Botschaft reden, und darauf verweisen wie schlecht die Medizinische Versorgung in Russland ist. Und den Scheineheverdacht vielleicht noch zusätzlich ausräumen. Nicht nur über das Kind argumentieren. (obwohl es natürlich schon ein schönes Pfung, gegen den Verdacht ist)


Michael

PS: Gespräch in der Botschaft : Jetzt übertreibt es Herr "Maier" aber mit seiner Scheinehe.  Laut lachend
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Toppy
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Antwort #17 - 14.08.2007 um 15:36:30
 
Halt, nun mal nicht so schnell.
Vater ist derjenige im rechtlichen Sinne, der die Vaterschaft anerkennt (bei lediger Mutter). Es ist unerheblich ob er der tatsächliche biologische Vater ist.
Auf welcher Gesetzesgrundlage soll denn der DNA-Test verlangt werden können?
Ich sehe hier auch keinerlei Ermessensraum. Ein Verlangen seitens der ABH/Botschaft nach DNA-Test obwohl vorgeburtliche Anerkennung bereits gemacht, wäre IMHO aufgrund fehlender Rechtsgrundlage abzulehnen.
Leute, die Diskussion hatten wir doch schon ohne Ende hier.  Schockiert/Erstaunt

-Toppy-
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 14.08.2007 um 15:41:59
 
Toppy schrieb am 14.08.2007 um 15:36:30:
Auf welcher Gesetzesgrundlage soll denn der DNA-Test verlangt werden können?
Ich sehe hier auch keinerlei Ermessensraum. Ein Verlangen seitens der ABH/Botschaft nach DNA-Test obwohl vorgeburtliche Anerkennung bereits gemacht, wäre IMHO aufgrund fehlender Rechtsgrundlage abzulehnen.  


Da magst du absolut recht haben. Wenn aber die Botschaft etwas verlangt, was zwar nicht zulässig ist, du dieses aber ablehnst und die Botschaft dafür die FZF ablehnt, bleibt letztendlich nur noch der langwierige Rechtsweg offen.  Zwinkernd

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 14.08.2007 um 15:42:01
 
Toppy schrieb am 14.08.2007 um 15:36:30:
Auf welcher Gesetzesgrundlage soll denn der DNA-Test verlangt werden können? 

im Moment gibt es noch keine entsprechende Rechtsgrundlage dafür

Toppy schrieb am 14.08.2007 um 15:36:30:
Vater ist derjenige im rechtlichen Sinne, der die Vaterschaft anerkennt (bei lediger Mutter). Es ist unerheblich ob er der tatsächliche biologische Vater ist. 

im Ausgangsfall brauchen wir allerdings keine Vaterschaftsanerkennung, da die beiden ja verheiratet sind Zwinkernd

das Kind gilt, sobald es geboren ist, als ehelich, beide Elterteile haben kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht und es besteht ein Anspruch auf Familienzusammenführung zum Kind

im Vorfeld könnte man tatsächlich versuchen, bei der ABH  und der Botschaft so zu argumentieren, dass der Scheinehenverdacht doch ausgeräumt sein müsste, da die Frau schwanger ist
ob diese Variante tatsächlich zum Ziel führt, weiß ich aber nicht

Änderung:
könnten wir dann mal wieder zum Thema zurückkommen? weder im Ausgangsfall von Gerechtigkeit noch in dem angehangenen Fall von lori steht irgendetwas davon, dass die Botschaft einen DNA Test verlangt... daher ist diese Diskussion hier völlig überflüssig
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 14.09.2007 um 11:15:00
 
so, der Mutterpass ist jetzt da. Muss sie damit jetzt zur ABH und die Schreiben ihn dann an? Oder kann sie ihm eine Kopie schicken und er dann damit zur Botschaft?

LG Gerechtigkeit
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