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Rückflugticket für FZF-Visum?? (Gelesen: 2.319 mal)
Toppy
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09.08.2007 um 09:12:10
 
Moin moin,

Wir warten derzeit auf die Erteilung des Visums zwecks FZF für die Tochter (4Jahre) meiner Partnerin. Nach Erteilung werde ich Sie in Afrika abholen. Hierbei frage ich mich ob Sie ein Rückflugticket benötigt. Das FZF-Visum wird ja m.E. nur 3 Monate gültig sein. Andererseits hätte sie dieses Visa ja nicht wenn nicht ABH bereits positiv Stellung bezogen hätte.
Angenommen die Airline nimmt Sie mit one-way-ticket mit, ....kann es Probleme bei der Einreise geben? Welche Konsequenzen wären zu erwarten?
Weiß jemand aus Erfahrung wie das funzt?

Schönen Tach an alle,

-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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Daddy
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Antwort #1 - 09.08.2007 um 09:38:08
 
Bei der Einreisekontrolle wird u.a. geprüft, ob die finanziellen Mittel (und dazu wird auch das Rückflugticket gezählt) für den Aufenthalt und die Rückreise ausreichend sind (gilt im Regelfall nur für Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten).
Da die Überprüfung des LU bei einem Visum Typ "D" durch die ABH bereits erfolgt und eine Rückreise nicht erforderlich ist, wird bei der Kontrolle die Vorlage des Rückflugtickets nicht verlangt... wär auch irgendwie sinnwidrig Zwinkernd

Daddy
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Anjalein
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Antwort #2 - 09.08.2007 um 09:44:28
 
Genau, bei einem angestrebten Langzeitaufenthalt macht ein roundtrip-ticket keinen Sinn und wird sicher auch nicht verlangt von Botschaft oder ABH . Allerdings sind one-way-tickets idR wesentlich teurer, daher waere es einen check wert, das durchzurechnen und den Rueckflug dann verfallen zu lassen.

LG
Anja
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Toppy
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Antwort #3 - 09.08.2007 um 09:55:12
 
Hi Daddy, hi Anjalein,

völlig Logo, ich sehe es auch so das es unlogisch wäre, nur sehen es die Airline Mitarbeiter beim Check-in auch so? Ich meine bei befristeten Visa (und das ist es ja) will man immer das Rückflugticket sehen, oder täusche ich mich da?

Stimmt schon, One way ist normalerweise teurer, jedoch gibt es Ausnahmen oft vor Ort und ausserdem hab ich noch reichlich Meilen zur Verfügung  Zwinkernd

-Toppy-
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Nykita
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Antwort #4 - 09.08.2007 um 10:00:32
 
Toppy schrieb am 09.08.2007 um 09:55:12:
Ich meine bei befristeten Visa (und das ist es ja)


Hallo Toppy,

das VIsum zur FZF gilt 90 Tage - da hast du recht -

Danach wird von euch erwartet, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen ABH zu stellen.

Das FZF Visum ist sozusagen nur da, um die Tochter nach Deutschland zu holen. Es ersetzt nicht den längerfristigen Aufenthaltsstatus.

Innerhalb einer Woche nach Einreise müsst ihr zur Meldestelle und ABH gehen.

Grüße,
Nykita
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Toppy
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Antwort #5 - 09.08.2007 um 10:06:15
 
Nykita schrieb am 09.08.2007 um 10:00:32:
Danach wird von euch erwartet, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen ABH zu stellen.

Das FZF Visum ist sozusagen nur da, um die Tochter nach Deutschland zu holen. Es ersetzt nicht den längerfristigen Aufenthaltsstatus.

Innerhalb einer Woche nach Einreise müsst ihr zur Meldestelle und ABH gehen.


Joo, das ist schon Klar und bei der Einreise wirds wohl auch kein stress geben so wie ich das jetzt verstanden habe.
Meine Frage ist nun jedoch: Checken die Airline-MA bei befristeten Visa ohne return-ticket ein oder nicht?
Hat da jemand konkrete Erfahrungen. Ist hier ein Mitleser/User von Airline XY zugegen?
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Pfirsichring
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Antwort #6 - 09.08.2007 um 10:44:08
 
Ein Mitarbeiter einer Airline hat mir gerade bestaetigt, dass es keine Probleme beim Einchecken gibt.

Auszug aus einer Website, die allerdings Airlineintern ist:
Passenger must hold:
- sufficient funds; and
- return or onward ticket; and/or
- other documents required for next destination
.

'Next destination' ist fuer mich dann der weiterfuehrende Aufenthalsttitel  Zwinkernd
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trixie
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Antwort #7 - 09.08.2007 um 10:51:35
 
Zitat:
Checken die Airline-MA bei befristeten Visa ohne return-ticket ein oder nicht?
Hat da jemand konkrete Erfahrungen. Ist hier ein Mitleser/User von Airline XY zugegen?


Wenn du das Land bzw. die Airline nennst, ist das sicherlich einfacher zu beurteilen. Ich kann mir gut vorstellen, dass das die Airlines das unterschiedlich handhaben.

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Saxonicus
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Antwort #8 - 09.08.2007 um 10:57:26
 
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet vor Flugantritt zu kontrollieren, ob der Reisende eine entsprechende Einreiseberechtigung (Visum, Aufenthaltsgenehmigung) für das Zielland besitzt. Für den Fall, daß sie einen Passagier ohne diese Voraussetzung befördern, müssen sie erhebliche Geldstrafen befürchten und den Passagier unentgeltlich wieder mit zurücknehmen.
Wegen diesen Auflagen hatte ich bzw. meine Frau schon bei Rückreisen aus ihren Heimatland des öfteren erhebliche Schwierigkeiten beim Einschecken, weil den Flughafenangestellten der deutsche Aufenthaltstitel nicht als solcher bekannt war.
In letzer Zeit sind wir dazu übergegangen, bereits vor Reiseantritt in Deutschland bei der Vertretung der Airline einen entsprechenden Vermerk (über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland) im Buchungssystem eingeben zu lassen, die eine problemlose Rückreise ermöglicht.
Des weiteren besteht auch noch  die Möglichkeit während des Urlaubs bei der dortigen deutschen Botschaft ein Schreiben (in der Landessprache) zu erhalten, welches ausdrücklich die Berechtigung zur Einreise nach Deutschland bestätigt.
Das überzeugt dann auch die Flughafenbeschäftigten am Check-In-Schalter.  
Lustigerweise wurde meine Frau auch schon auf dem Frankfurter Flughafen direkt am Flugzeug von einer Polizeieskorte empfangen, die bereits an der Flugzeugtür vor dem Aussteigen, den Pass mit dem Aufenthaltstitel kontrolliert haben.
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« Zuletzt geändert: 09.08.2007 um 11:08:16 von Saxonicus »  

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Anjalein
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Antwort #9 - 09.08.2007 um 12:12:31
 
Ach so, Du machst Dir Gedanken, wie die Airline das handhabt. Da schliess ich mich Trixie an, ich wuerde, wenn es konkret wird, bei der jeweiligen Airline entsprechend nachhaken.

Meiner Erfahrung nach ist es fuers Boarding irrelevant, ob roundtrip oder oneway, wenn eben die Einreisebestimmungen beachtet werden, was mit dem FZF-Visum der Fall ist. Studenten hier bei uns legen regelmaessig nur oneway-Reservierungen vor, gab noch nie Probleme.
Je nach Abflugland und Kompetenz des Check-in-Personals kann so ein Schrieb der Botschaft sicher auch hilfreich sein.

LG
Anja
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Toppy
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Antwort #10 - 09.08.2007 um 15:19:46
 
Anjalein schrieb am 09.08.2007 um 12:12:31:
ich wuerde, wenn es konkret wird, bei der jeweiligen Airline entsprechend nachhaken.


ja, das wirds wohl sein. Versuchen ein Schreiben des Konsulates zu kriegen und vorab die Airline anmorsen. Wenn ich weiß wann, weiß ich auch mit welcher Airline ich fliegen werde. Ist ja schon mal beruhigend zu wissen das weder Botschaft, ABH noch BP ein Problem mit der Einreise sehen.
Vielen Dank für die Hilfe.

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jetflyer
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Antwort #11 - 09.08.2007 um 15:39:17
 
HI Toppy, bei meiner Frau letztes Jahr bei der FZF hat es problemlos mit "oneway" Ticket geklappt.

(Ot. Kauf doch kein Ticket, womit sie gleich wieder verschwinden kann Laut lachend  Laut lachend)

Ich hatte allerdings die Airline explizit angerufen und denen "die Angst genommen", mir so ein Ticket zu verkaufen, indem ich eine Kopie des FZF Visums hingefaxt hatte, nebst ein paar erklärenden Zeilen..
Erst wollten sie auch nicht so recht, aber dann gings doch für ca 60% des Roundtrip Preises.

Behördentechnisch gabs keine Probleme bei der Einreise, nur wie gesagt die Airlines sind rel. "ängstlich"..
Grüße
Jetflyer
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