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Trennung und jetzt weiß ich was ich tun muss :-) (Gelesen: 3.383 mal)
tira_tira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.08.2007 um 20:55:57
 
Wollte mich noch einmal bedanken für die viele Unterstützung und auch die vielen Trost spendenden Mails, die ich erhalten habe  Durchgedreht

Bezogen auf die Angebote - ich sende die Mails gerne weiter - sagt mir doch an welche Mail-adresse -ich fand das Angebot schon auch sehr eigenartig. Aber das gute, es hat mich auf die richtige Fährte gebracht.
Denn erstens liegt von seiner Seite aus eine Scheinehe vor und zweitens scheint er im Senegal schon verheiratet zu sein und dass vermutlich sogar zwei Mal. Ebenso gibt es dort mind. zwei Kinder Smiley Ferner wurde die Ehe im Ausland (europ.) geschlossen und auch dort gibt es Gesetze, die Bigamie und Scheinehe untersagen. Das muss jetzt wohl ein fitter Rechtsanwalt klären. Und Gott sei Dank hat der Spontane vor drei Wochen in einer Diskothek eine Körperverletzung begangen und ist mehrfach "Schwarz gefahren" - das beschleunigt auch einiges. Ich scheine also ein wenig "Glück" im Unglück zu haben.

An die Finanzamtler - habe Zeugen, dass er noch weiterhin Geldleistungen abkassiert oder besser gesagt erpresst hat sowie Belege, dass ich ihm nach Frankreich Geld geschickt habe. Der Steuerberater sagt - es reicht, wenn ich jetzt bekanntgebe und die 2008 Steuerkarten geändert wird. Vor allem weil zur Steuerkartenänderung in der Regel erwartet wird, dass beide Steuerkarten vorliegen und das geht nunmal nicht Smiley Er sagt, ich würde mir da nur Ärger machen Smiley und das umsonst Smiley

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fryderyk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.08.2007 um 21:31:13
 
...komplexer Sachverhalt.
Vieleicht aber hilft der Rechtsanwalt [inv]Makarov[/inv] weiter...

keine Werbung bitte
Zwinkernd
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.08.2007 um 22:49:53
 
tira_tira schrieb am 08.08.2007 um 20:55:57:
Denn erstens liegt von seiner Seite aus eine Scheinehe  

Eine Scheinehe kann nur von zwei Personen begannen werden; nie von einer alleine.
Scheinehe ist der Straftatbestand "Beschaffung eines Aufenthaltstitels mittels Eheschließung" und den hättest du ihm ermöglicht.

tira_tira schrieb am 08.08.2007 um 20:55:57:
zweitens scheint er im Senegal schon verheiratet zu sein und dass vermutlich sogar zwei Mal.

Ich dachte dass vor der Ehe, bzw. bei der FZF die Urkunden durch einen Vertrauenanwalt geprüft wurden.

tira_tira schrieb am 08.08.2007 um 20:55:57:
Ebenso gibt es dort mind. zwei Kinder  

Das wäre aber in keinster Weise negativ für ihn werten und hätte keine Auswirkungen auf dein Scheidungsvorhaben.

Auch wenn du dich sehr verletzt und betrogen fühlst, was ich durchaus verstehen kann, solltest du dich auf die Dinge konzentrieren, die deine Ehe betreffen. Welche anderen Sachen dein Mann noch am Wickel hat - auch wenn er nach deinen Aussagen es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt - sollte für dich nicht für unnötige Nebenkriegsschauplätze werden. Denn mancher Schuß könnte auch nach hinten losgehen und das wäre sicherlich nicht in deinem Interesse.

trixie
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tira_tira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.08.2007 um 12:59:29
 
hallo trixi,

da wir im ausland und nicht im senegal geheiratet haben, ist die prüfung nicht erfolgt.

in dem land, in dem wir geheiratet haben - ist es auch so, dass dort die voraussetzungen vor der ehe -u.a. anzahl der vorehelichen und vor allem unterhaltspflichtigen kinder "genannt werden sollte, wenn keine anderen gründe z.b. nicht wisssen der vaterschaft vorliegen" bigamie ist in allen europäischen ländern untersagt und auch die motivation der eheschließung ist in anderen ländern wohl anders bewertet.

bezogen auf die straftaten -ist das nicht  mein "nebenschauplatz" sondern hat einfluss auf die entscheidung und vor allen "entscheidungseile" der ausländerbehörde und damit für mich tatsächlich positiv Smiley

so nun aber gut - werde mich dazu nicht weiter  hier mehr äußern, da die anmerkungen nicht mehr hilfreich sondern eher in anklagemerkmale, falsche richtungen und unterstellungen münden Smiley
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remich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.08.2007 um 13:57:07
 
Hallo Trixie,es geht um deine Definition von Scheinehe: Wir haben von der Botschaft in Rabat schriftlich, dass sehr wohl einer alleine eine Scheinehe eingehen kann. Das wurde nämlich meinem Mann unterstellt.Sie schrieben wörtlich in der Begründung der Ablehnung unserer Remonstration, dass ich offensichtlich eine nach §6 schützenswerte Ehe führen wolle,nicht aber mein Mann.  Zu Ziel einer Scheinehe -Aufenthaltstitel in Deutschland-: Mein Mann wolle gar keinen Daueraufenthalt in Deutschland - erkennbar daran, dass er sich  erst einmal in Marokko beurlauben ließ (für 10 Jahre), statt zu kündigen. Das war die Begründung für die Ablhnung und das Argument für seine Scheinehe.
Honi soit qui mal y pense.
remich
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