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5-Tage-Visum (Gelesen: 7.031 mal)
Daddy
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Antwort #15 - 09.08.2007 um 20:01:50
 
Muleta schrieb am 09.08.2007 um 19:51:29:
wie bitte?


Nicht gleich so aufregen Muleta  Zwinkernd ... vielleicht wäre ein erst einmal vor dem du passender gewesen ... ich wollte nur vor der irrigen Meinung schützen, das Gericht / der Staat zahlt auf alle Fälle ... und von PKH hab ich in diesem Thread bislang nichts gelesen.

Und im Übrigen gibst du mir mit deinem Schlusssatz -hinsichtlich des eigentlichen Sachverhaltes (5 Tage Visum bei ... wieviel Stunden Verhandlung?)- (fast) recht ...

Daddy
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Mikael321
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Antwort #16 - 09.08.2007 um 20:16:01
 
Daddy schrieb am 09.08.2007 um 19:04:41:
Wenn ihr wollt, dass dein Mann an der Verhandlung teilnimmt ... du.
Eigentlich müsste es die Öffentliche Hand übernehmen , wenn der Richter entscheidet, das die Ablehnung (Verwaltungsakt) nicht Rechtens war. IMHO deshalb auch die vielen Vergleiche beim OVG, Zurücknahme der Klage, im Gegenzug Erteilung des Visum. Dann trägt jeder seine Kosten.

Michael
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Ayse
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Antwort #17 - 09.08.2007 um 21:03:04
 
Ich habe PKH beantragt. Ich weiß allerdings noch nicht, ob die auch bewilligt wird. Da wir schon mal dabei sind und über die Kosten sprechen, stellt sich mir gleich die nächste Frage:
Ich habe 5 Zeugen benannt, die alle von Hamburg nach Berlin anreisen müssen. Dabei sind auch welche, die berufstätig sind und am Verhandlungstag ja auch Verdienstausfall haben. Wer kommt denn dafür auf und für deren Fahrtkosten?
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Lori
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 09.08.2007 um 21:41:21
 
Also bei dem Bruder meiner Freundin ging ja die Initiative vom Gericht aus - das heisst, die wollten, dass der Bruder zum Termin erscheint.
Trotzdem musste der Flug  aus eigener Tasche bezahlt werden, obwohl PKH bewilligt wurde.
Bezüglich der Zeugen: Meine Freundin wurde mit ihrer Mutter zusammen als Zeugin geladen. Beide mussten ihre Reise nach Berlin selber bezahlen.
Frag doch am besten mal deinen Anwalt, denn vielleicht gibt es da ja Unterschiede.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 10.08.2007 um 02:32:14
 
Ayse schrieb am 09.08.2007 um 21:03:04:
Ich habe 5 Zeugen benannt, die alle von Hamburg nach Berlin anreisen müssen.

Wenn die Zeugen nicht vom Gericht geladen werden, dann müssen sie die Kosten selber bezahlen. Werden die Zeugen vom Gericht geladen, werden ihnen die Zeugenauslagen vom Gericht ersetzt; allerdings müssen die Kosten und der Verdienstausfall belegt werden.

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Muleta
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Antwort #20 - 10.08.2007 um 08:29:41
 
Daddy schrieb am 09.08.2007 um 20:01:50:
Nicht gleich so aufregen Muleta  Zwinkernd ... vielleicht wäre ein erst einmal vor dem du passender gewesen ... ich wollte nur vor der irrigen Meinung schützen, das Gericht / der Staat zahlt auf alle Fälle ... und von PKH hab ich in diesem Thread bislang nichts gelesen.


schon klar, aber da Du an dem Tag schon der Zweite warst, der hier recht locker das Anwesenheitsrecht des Klägers in der Hauptverhandlung (ggf. unabsichtlich und durch eine unglückliche Formulierung) in Frage gestellt hat, habe ich mich doch gefragt, ob wir eigentlich noch über deutsches Recht reden.

Und unabhängig von PKH trägt die Kosten halt die unterlegene Seite - sofern es enstprechend beantragt wird.

Zitat:
Und im Übrigen gibst du mir mit deinem Schlusssatz -hinsichtlich des eigentlichen Sachverhaltes (5 Tage Visum bei ... wieviel Stunden Verhandlung?)- (fast) recht ...


das AA ist ja auch nicht doof und denkt an die Staatskasse. Also kein 2-Tages-Visum, sondern gleich fünf. Da besteht eine gute Chance, dass die Reisekosten beim Kläger hängen bleiben. Wobei ich zumindest bei Langstreckenflügen auch mindestens eine, wahrscheinlich 2 Übernachtungen als notwendig ansehen würde. Es geht ja nicht nur um rein physische Anwesenheit.

Zitat:
Ich habe 5 Zeugen benannt, die alle von Hamburg nach Berlin anreisen müssen. Dabei sind auch welche, die berufstätig sind und am Verhandlungstag ja auch Verdienstausfall haben. Wer kommt denn dafür auf und für deren Fahrtkosten?


wenn die Zeugen geladen sind, letztlich die unterliegende Seite. Bei selbst gestellten Zeugen ist das im Einzelfall zu beurteilen und hängt vom Verlauf der Verhandlung ab.

Zitat:
Also bei dem Bruder meiner Freundin ging ja die Initiative vom Gericht aus - das heisst, die wollten, dass der Bruder zum Termin erscheint. 
Trotzdem musste der Flug  aus eigener Tasche bezahlt werden, obwohl PKH bewilligt wurde.
Bezüglich der Zeugen: Meine Freundin wurde mit ihrer Mutter zusammen als Zeugin geladen. Beide mussten ihre Reise nach Berlin selber bezahlen.


das muss natürlich entsprechend beantragt werden. Beim Kläger sinnvollerweise schon rechtzeitig vorher, denn sonst drängt sich die Frage auf, ob seine wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich so schlecht sind, dass er PKH bekommen könnte.

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Antwort #21 - 10.08.2007 um 08:44:19
 
Muleta schrieb am 10.08.2007 um 08:29:41:
sonst drängt sich die Frage auf, ob seine wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich so schlecht sind, dass er überhaupt PKH bekommen könnte müßte.


Meintest Du das wie oben geändert, sonst verstehe ich den Satz nicht Zwinkernd
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Daddy
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Antwort #22 - 10.08.2007 um 20:07:00
 
Muleta schrieb am 10.08.2007 um 08:29:41:
das AA ist ja auch nicht doof und denkt an die Staatskasse. Also kein 2-Tages-Visum, sondern gleich fünf.


Wenn ich es richtig gelesen hab, so hat der Anwalt von Ayse das 5- Tagesvisum vorgeschlagen ...

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Ayse
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Antwort #23 - 10.08.2007 um 21:04:44
 
Unser Anwalt möchte das Gericht davon überzeugen, das die Anwesenheit meines Mannes bei der Verhandlung von großer Bedeutung sein könnte. Ob die seinem Vorschlag zustimmen, steht noch in den Sternen!
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Muleta
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Antwort #24 - 11.08.2007 um 11:11:42
 
Daddy schrieb am 10.08.2007 um 20:07:00:
Wenn ich es richtig gelesen hab, so hat der Anwalt von Ayse das 5- Tagesvisum vorgeschlagen ...


ok, hast' Recht. Dann müsste der Anwalt erstmal über die Kostenkonsequenzen eines solchen Vorschlags aufklären, kein AA-Problem.

Muleta
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Ulf
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Antwort #25 - 01.09.2007 um 13:43:22
 
Muleta schrieb am 10.08.2007 um 08:29:41:
das AA ist ja auch nicht doof und denkt an die Staatskasse. Also kein 2-Tages-Visum, sondern gleich fünf. Da besteht eine gute Chance, dass die Reisekosten beim Kläger hängen bleiben. Wobei ich zumindest bei Langstreckenflügen auch mindestens eine, wahrscheinlich 2 Übernachtungen als notwendig ansehen würde. Es geht ja nicht nur um rein physische Anwesenheit.



Es geht dann vielleicht darum, ob nach Verhandlungsschluß, was sich im übrigen bei Gericht auch einmal, wenn auch beim VG vielleicht nicht sehr oft, auf den Folgetag verzögert, umgehend die Rückreise angetreten wird. Man muß ein Visum ja nicht bis zum letzten Tag auskosten.

Gruß, ULF
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Dina54
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Antwort #26 - 04.09.2007 um 14:14:04
 
Wie ist das eigentlich bei dem sog. 5-Tage-Visum mit der Unterbringung des ausl. Ehegatten? Wird der dann in Haft genommen und von Polizeibeamten zum Gericht gebracht und dann wieder zurück in die Haftanstalt? Damit gewährleistet ist, dass er auch ja nach der Verhandlung bzw. nach Ablauf der Visumfrist wieder ausreist? und kann man als Ehepaar dann wenigstens irgendwie Zeit miteinander verbringen?
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Antwort #27 - 04.09.2007 um 16:23:37
 
Dina54 schrieb am 04.09.2007 um 14:14:04:
Wird der dann in Haft genommen und von Polizeibeamten zum Gericht gebracht und dann wieder zurück in die Haftanstalt?

Wieso soll er inhaftiert werden? Er hat weder etwas verbrochen noch ist er straffällig geworden.

Dina54 schrieb am 04.09.2007 um 14:14:04:
Damit gewährleistet ist, dass er auch ja nach der Verhandlung bzw. nach Ablauf der Visumfrist wieder ausreist?

Dann müßtest du alle einsperren, um sicher zu gehen, dass sie innerhalb der Visumsfrist wieder ausreisen und nicht nach Ablauf der Frist.  Zwinkernd

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Antwort #28 - 05.09.2007 um 15:13:02
 
Also das heißt, wenn so ein Visum für die Gerichtsverhandlung ausgestellt wird, darf sich der ausl. Ehegatte während des Aufenthalts frei bewegen? Und sich dann am Ausreisetag selbstständig und freiwillig bei der entspr. Ausreisestelle melden?
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Antwort #29 - 05.09.2007 um 15:22:02
 
Ja. Das ist ein Visum wie jedes andere auch - halt nur für 5 Tage.
Wäre ja noch schöner, denjenigen dann wie einen Verbrecher einzusperren.
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