Daddy schrieb am 09.08.2007 um 20:01:50:Nicht gleich so aufregen Muleta
... vielleicht wäre ein
erst einmal vor dem
du passender gewesen ... ich wollte nur vor der irrigen Meinung schützen, das Gericht / der Staat zahlt auf alle Fälle ... und von
PKH hab ich in diesem Thread bislang nichts gelesen.
schon klar, aber da Du an dem Tag schon der Zweite warst, der hier recht locker das Anwesenheitsrecht des Klägers in der Hauptverhandlung (ggf. unabsichtlich und durch eine unglückliche Formulierung) in Frage gestellt hat, habe ich mich doch gefragt, ob wir eigentlich noch über deutsches Recht reden.
Und unabhängig von
PKH trägt die Kosten halt die unterlegene Seite - sofern es enstprechend beantragt wird.
Zitat:Und im Übrigen gibst du mir mit deinem Schlusssatz -hinsichtlich des eigentlichen Sachverhaltes (5 Tage Visum bei ... wieviel Stunden Verhandlung?)- (fast) recht ...
das AA ist ja auch nicht doof und denkt an die Staatskasse. Also kein 2-Tages-Visum, sondern gleich fünf. Da besteht eine gute Chance, dass die Reisekosten beim Kläger hängen bleiben. Wobei ich zumindest bei Langstreckenflügen auch mindestens eine, wahrscheinlich 2 Übernachtungen als notwendig ansehen würde. Es geht ja nicht nur um rein physische Anwesenheit.
Zitat:Ich habe 5 Zeugen benannt, die alle von Hamburg nach Berlin anreisen müssen. Dabei sind auch welche, die berufstätig sind und am Verhandlungstag ja auch Verdienstausfall haben. Wer kommt denn dafür auf und für deren Fahrtkosten?
wenn die Zeugen geladen sind, letztlich die unterliegende Seite. Bei selbst gestellten Zeugen ist das im Einzelfall zu beurteilen und hängt vom Verlauf der Verhandlung ab.
Zitat:Also bei dem Bruder meiner Freundin ging ja die Initiative vom Gericht aus - das heisst, die wollten, dass der Bruder zum Termin erscheint.
Trotzdem musste der Flug aus eigener Tasche bezahlt werden, obwohl
PKH bewilligt wurde.
Bezüglich der Zeugen: Meine Freundin wurde mit ihrer Mutter zusammen als Zeugin geladen. Beide mussten ihre Reise nach Berlin selber bezahlen.
das muss natürlich entsprechend beantragt werden. Beim Kläger sinnvollerweise schon rechtzeitig vorher, denn sonst drängt sich die Frage auf, ob seine wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich so schlecht sind, dass er
PKH bekommen könnte.
Muleta