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5-Tage-Visum (Gelesen: 6.968 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.08.2007 um 19:27:04
 
Guten Abend.
Wie vielleicht Einige von Euch wissen, warte ich auf einen Verhandlungstermin in Berlin zwecks FZF.
Heute teilte mir mein Anwalt mit, das er in unserem Fall beantragen möchte, das mein Mann ein 5-Tage-Visum erhält, um an der Verhandlung teilzunehmen. Ich habe vorher noch nie davon gehört. Weder im binationalen Freundeskreis noch hier bei info4alien!
Darauf angesprochen, meinte mein Anwalt, das diese Möglichkeit durchaus bestände und  so etwas nicht ungewöhnlich wäre....Er verspricht sich jedenfalls eine ganze Menge davon, wenn mein Mann ebenfalls vor Gericht erscheint.
Wer hat von Euch jemals davon gehört??? hä?
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trixie
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Antwort #1 - 09.08.2007 um 09:03:58
 
Vielleicht hilft dir dieser Thread etwas weiter, in dem es auch um ein "kurzes Visum" geht:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1186409026/

trixie
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.08.2007 um 11:17:41
 
trixie schrieb am 09.08.2007 um 09:03:58:
ein "kurzes Visum" geht: 


Es gibt doch m.W. auch so eine Betretenserlaubnis, zur Wahrnehmung wichtiger Termine, wo die Anwesenheit unabdingbar ist.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.08.2007 um 11:32:41
 
Ich weiß nicht, ob bei euch eine Ausweisung o. ä. vorausgegangen ist, aber vielleicht meint euer Anwalt diese Möglichkeit:


§ 11 Aufenthaltsgesetz

(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein Aufenthaltstitel erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der Regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Eine Befristung erfolgt nicht, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder aufgrund einer Abschiebungsanordnung nach § 58a aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde. Die oberste Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 5 zulassen.

(2) Vor Ablauf der nach Absatz 1 Satz 3 festgelegten Frist kann außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 dem Ausländer ausnahmsweise erlaubt werden, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Im Fall des Absatzes 1 Satz 5 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend.
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Daddy
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Antwort #4 - 09.08.2007 um 11:35:57
 
Saxonicus schrieb am 09.08.2007 um 11:17:41:


Es gibt doch m.W. auch so eine Betretenserlaubnis, zur Wahrnehmung wichtiger Termine, wo die Anwesenheit unabdingbar ist.


Die Betretenserlaubnis unterbricht lediglich die Einreisesperre nach § 11 AufenthG für den erforderlichen Zeitraum, ändert aber nichts an der Visumspflicht ... die bleibt uneingeschränkt bestehen.

Daddy
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.08.2007 um 12:50:20
 
Vielen Dank für eure Infos.
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Lori
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.08.2007 um 14:41:54
 
Der Bruder meiner Freundin war vor ein paar Wochen mit einem 5-Tage Visum in Deutschland, weil er zum Gerichtstermin in Berlin musste wegen seines Visums.

Diese Art des Visums gibt´s öfter - das Gericht kann beantragen, dass der Partner aus dem Ausland kommen muss, um auszusagen. Genauso kann Dein Anwalt das natürlich auch beantragen.

Was ist denn daran so verwunderlich? Schliesslich geht es ja um diejenigen - da ist es doch nicht sooo abwegig, dass die Betroffenen auch vor Gericht erscheinen.
Und wenn dein eigener Anwalt dir das vorschlägt, verstehe ich die Verwunderung noch weniger - der wird dir sicher nichts Böses wollen.
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trixie
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Antwort #7 - 09.08.2007 um 14:48:21
 
Lori schrieb am 09.08.2007 um 14:41:54:
Der Bruder meiner Freundin war vor ein paar Wochen mit einem 5-Tage Visum in Deutschland, weil er zum Gerichtstermin in Berlin musste wegen seines Visums.  


Und welche Voraussetzungen (VE; KV usw.) mußte der Bruder deiner Freundin erfüllen? Wie lange hat es bis zur Erteilung gedauert?

trixie
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Lori
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Antwort #8 - 09.08.2007 um 15:07:11
 
Da in dem Fall das Gericht seine Anwesenheit beim Gericht verlangt hat, hat er das Visum innerhalb von ein paar Tagen bekommen.

Die einzige Voraussetzung war, dass der Rückflug gleich mitgebucht werden musste - das heisst, es musste dargelegt werden, dass der Bruder meiner Freundin dann auch wieder zurückfliegt innerhalb der 5 Tage.

Wegen der Krankenversicherung muss ich meine Freundin nochmal fragen - sie hat nichts davon erzählt, aber wer weiss.

Das Gericht hat der Erteilung des Visums zwar zugestimmt. Aber das Auswärtige Amt hat nun 4 Wochen Zeit, Berufung einzulegen - deshalb hiess es erstmal wieder: zurück in die Heimat.
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Ayse
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Antwort #9 - 09.08.2007 um 15:52:14
 
Ich bin nur deshalb erstaunt, weil ich niemals zuvor von dieser Möglichkeit gehört habe!
Ich finde es sogar mehr als gut, wenn das in unserem Fall so gehandhabt wird. Bisher konnte sich ja keiner der deutschen Beamten ein persönliches Bild von meinem Mann machen. Die haben ja immer nur mich kennengelernt. Unter Umständen kann der Richter sich dann auch gleich vor Ort davon überzeugen, das mein Mann und ich miteinander kommunizieren können und wie wir miteinander umgehen. Von dem Rest meiner Familie (gleichzeitig Zeugen) ganz zu schweigen!
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Lori
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Antwort #10 - 09.08.2007 um 17:02:42
 
Eben, dass sehe ich auch so. Wünsche Euch viel Glück.
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Ayse
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Antwort #11 - 09.08.2007 um 17:27:35
 
Danke Lori, Glück können wir in der Tat gebrauchen Laut lachend
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Ayse
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Antwort #12 - 09.08.2007 um 18:55:00
 
Wer übernimmt eigentlich die Flugkosten?  Traurig
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Daddy
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Antwort #13 - 09.08.2007 um 19:04:41
 
Ayse schrieb am 09.08.2007 um 18:55:00:
Wer übernimmt eigentlich die Flugkosten?  Traurig

Wenn ihr wollt, dass dein Mann an der Verhandlung teilnimmt ... du.
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Muleta
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Antwort #14 - 09.08.2007 um 19:51:29
 
Daddy schrieb am 09.08.2007 um 19:04:41:
[Reisekosten des Klägers zum Prozess]
Wenn ihr wollt, dass dein Mann an der Verhandlung teilnimmt ... du.


wie bitte? Ist hier jetzt irgendwie ein grundsätzliches Problem mit elementaren Verfahrensprinzipien aufgetaucht? Ist die persönliche Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gerade zum Luxus für Besserverdienende erklärt worden? Habe ich da irgendwo fundamentale Rechtsänderungen, vor allem auch im GG, verpasst?

Die Kosten trägt regelmäßig die unterlegene Partei. Bis zu dieser Entscheidung trägt jeder seine Kosten selbst. Wenn PKH bewilligt wurde geht das über PKH. Selbst wenn PKH abgelehnt wurde, ist dem Kläger u.U. trotzdem die Reise zu ermöglichen (Bay. VGH, B. v. 7.3.2006, 25 ZB 05.31119).

Einziger Knackpunkt ist, dass man bei einem mehrtägigen Aufenthalt einen überwiegend privaten Charakter der Reise annehmen müsste. Dann wäre es in der Tat auch finanziell eine Privatsache.

Muleta
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