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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.561 mal)
ria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 07.08.2007 um 21:02:08
 
Heisst das ,dass falls der Lebensunterhalt nach 1 Jahr nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann, die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden könnte ( wenn diese vorher nur für ein Jahr erteilt wurde ) ?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 07.08.2007 um 22:50:29
 
@ria

Die AE wird auch nach einem Jahr verlängert, wenn die Ehe weiterhin fortbesteht.

trixie
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