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Familienzusammenführung (Gelesen: 2.387 mal)
Melistos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.08.2007 um 09:20:43
 
Wie verhält sich die Familienzusammenführung eines Ausländers zu einer deutschen Studentin (mir Zwinkernd )? Soviel ich weiß müssen keine Auflagen erfüllt sein, stimmt das? Kann es zum Problem werden, dass ich Bafög empfange? Muss Einkommen nachgewiesen werden?
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Shahpur
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Antwort #1 - 07.08.2007 um 09:45:54
 
Melistos schrieb am 07.08.2007 um 09:20:43:
Wie verhält sich die Familienzusammenführung eines Ausländers zu einer deutschen Studentin (mir Zwinkernd )? Soviel ich weiß müssen keine Auflagen erfüllt sein, stimmt das? Kann es zum Problem werden, dass ich Bafög empfange? Muss Einkommen nachgewiesen werden?


mir als deutschen staatsbürger wurde gesagt, daß ich das einkommen der letzten drei monate angeben muss. weil überprüft werden soll, daß ich keine sozialhilfe bekomme. d.h. anscheinend wird mittlerweile auch bei deutschen nachgeprüft obwohl es noch in keinem gesetz steht. Nur das mit der wohnung musste ich nicht nachweisen.
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.08.2007 um 09:47:44
 
wenn das Visum vor der Gesetzesänderung erteilt wird, sollte es keine Probleme geben. Danach kann es ir passieren, dass der Lebensunterhalt nachgewiesen werden muss, ganz zu schweigen vom Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.
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Melistos
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Antwort #3 - 07.08.2007 um 17:07:06
 
Danke für eure Feedbacks!

Hat jemand von euch die Erfahrung gemacht, ob das Bafög als Einkommen angerechnet wird? oder als was zählt das?
Braucht mein Zukünftiger einen Job hier um das Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen? Es ist sicher von Vorteil, oder?!
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Schleswiger
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Antwort #4 - 07.08.2007 um 17:19:00
 
Zitat:
wenn das Visum vor der Gesetzesänderung erteilt wird, sollte es keine Probleme geben. Danach kann es ir passieren, dass der Lebensunterhalt nachgewiesen werden muss, ganz zu schweigen vom Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. 


@Ernas,

ich muss dich leider korrigieren. Nach Kontakt mit dem zuständigen Referat des Auswärtigen Amtes wurde mir mitgeteilt, dass die Botschaften sich an die "alte" Gesetzeslage halten werden, aber nur wenn die ABH vor inkrafttreten des Gesetzes zugestimmt hat (ist ja auch logisch).

Gruss
Slesviger
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Mick
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Antwort #5 - 07.08.2007 um 18:08:51
 
Schleswiger schrieb am 07.08.2007 um 17:19:00:
ich muss dich leider korrigieren. Nach Kontakt mit dem zuständigen Referat des Auswärtigen Amtes wurde mir mitgeteilt, dass die Botschaften sich an die "alte" Gesetzeslage halten werden, aber nur wenn die ABH vor inkrafttreten des Gesetzes zugestimmt hat (ist ja auch logisch).

Hi,
war das die gleiche Stelle, die Dir gesagt hat, dass
beim Ehegattennachzug zu einem EU-Angehörigen
Deutschkenntnisse nachzuweisen sind?
Ich gucke jetzt nicht nach, aber: Wenn keine andere
Regelung festgeschrieben ist, gilt die Rechtslage, die
am Tag der Entscheidung in Kraft ist. Und das gilt auch
für die Visaerteilung. Lass Dir also von Deinen Auskunft-
gebern sagen, wo Du eine entsprechende Übergangs-
regelung nachlesen kannst.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Schleswiger
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Antwort #6 - 07.08.2007 um 18:23:17
 
@mick,

bezüglich nachzug zu EU-Bürgern habe ich mich beim der Beratungsstelle der EU-Kommission erkundigt. Die Auslegung des Auswätigen Amtes ist richtig und rechtmässig. Demnach sieht die Beratungsstelle die geforderten Sprachenkenntnisse als ein Instrument zur Integration des Antragssteller, und kann demnach nicht der Bundesregierung verboten werden.

Also hatte der Herr vom AA wohl doch Recht! Das selbe gilt für die Problematik der neuen Gesetzeslage, die ich oben beschrieben habe. Falls zweifel bestehen kann ich dir gerne die E-mail des zuständigen Referates im AA geben, oder die Rufnummer.

Gruss
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Antwort #7 - 07.08.2007 um 18:37:27
 
.....aber ich erkundige mich gerne mal um das schriftlich zu bekommen.
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Antwort #8 - 07.08.2007 um 18:48:50
 
die Aussage, die du von dem Kollegen bekommen hast, ist ja auch richtig und wiederspricht meiner Aussage auch nicht. Habt ihr noch keinen Antrag gestellt, oder einen gestellt, der erst nach Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage entschieden wird, könnt ihr Probleme mit dem Lebensunterhalt bekommen. Wenn du die Aussage des AA-Kollegen nochmal liest, wirst du sehen, dass diese mit meiner und auch der von Mick übereinstimmt. Ich sehe da wirklich keinen Wiederspruch
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Antwort #9 - 07.08.2007 um 18:54:34
 
@Ernas,

ich habe dir diesbezüglich nähere Infos im per PN geschrieben. Zitat:
wenn das Visum vor der Gesetzesänderung erteilt wird, sollte es keine Probleme geben.


Ich meinte, dass die Zustimmung der ABH an sich genügt um nach der alten Rechtslage zu entscheiden. Es kommt ja oft vor, dass das Visum 2-3 Wochen nach der Zustimmung der ABH erteilt wird oder nicht. In diesen 2-3 Wochen ist dann die alte Gesetzeslage anzuwenden, aber nur wenn die ABH nach dieser Gesetzeslage entschieden hat. So habe ich es zumindest vom AA verstanden. Es kann ja sein, dass in diesen 2-3 Wochen das neue Gesetz inkraftttritt......


Gruss
Slesviger
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Antwort #10 - 07.08.2007 um 18:58:53
 
Es ist leider etwas kompliziert, aber ich hoffe dass ich mich verständlich ausgerückt habe. Hier ein Beispiel:

Nehmen wir an, die zuständige ABH hat 5 tage vor inkrafttreten des neuen Gesetzes einem Antrag auf FZF zugestimmt. Die Zustimmung ist nun ber der Botschaft gelandet, und das neue Gesetz ist inkraftgetreten. Dem AA zufolge werdeb hier die Botschaften nach altem Recht über den Antrag entschieden. Ich hoffe wir sind uns einig?

Gruss
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Antwort #11 - 07.08.2007 um 19:01:21
 
Melistos schrieb am 07.08.2007 um 17:07:06:
Hat jemand von euch die Erfahrung gemacht, ob das Bafög als Einkommen angerechnet wird?

Bafög ist kein Einkommen, sondern eine staatliche Unterstützung.

Melistos schrieb am 07.08.2007 um 17:07:06:
Braucht mein Zukünftiger einen Job hier um das Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen?

Zur Visaerteilung dürfte das eine untergeordnete Rolle spielen, weil im Moment der LU nicht gesichert ist, sofern das nach der neuen Gesetzeslage zur Anwendung kommt.

Es könnte aber dann eine dritte Person eine VE übernehmen, solange der LU nicht gesichert ist.

trixie
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Antwort #12 - 07.08.2007 um 19:15:31
 
damit hast du recht, es geht um die Entscheidung, nicht um die Erteilung
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Antwort #13 - 07.08.2007 um 19:19:12
 
Zitat:
damit hast du recht, es geht um die Entscheidung, nicht um die Erteilung

Hi,
jetzt staune ich aber. Seit wann ist die Zustimmung
der ABH mit der Entscheidung gleichzusetzen? M.E.
ist Erteilung = Entscheidung. Und ohne Übergangs-
regelung kann es durchaus zu Problemen führen. Aber
wir kommen nicht weiter und so richtig wichtig ist das
hier zumindest im Moment noch nicht.
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Antwort #14 - 08.08.2007 um 10:36:25
 
Hallo zusammen,

eigentlich ist das Thema jetzt vom richtigen Thema abgewichen, aber damit die User den Zusammenhang meines Kommentars jetzt erkennen, werde ich mal hier Posten (hoffe das Team hat verständniss.)

@Mick, Mick schrieb am 07.08.2007 um 18:08:51:
Lass Dir also von Deinen Auskunft-
gebern sagen, wo Du eine entsprechende Übergangs-
regelung nachlesen kannst. 


Also hier kommt es schriftlich vom AA:

"Sehr geehrter Herr ......., ich kann Ihnen gerne erneut bestätigen, dass Visa, die am Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelungen entscheidungsreif sind (insbesondere wenn die beteiligte Ausländerbehörde ihre Zustimmungserklärung bereits abgegeben hat), noch nach bisheriger Rechtslage ausgestellt werden. Ich möchte erneut darauf verweisen, dass die Prüfung, ob darüber hinaus bei "Altfällen" Vertrauenschutz gewährt wird, noch nicht abgeschlossen ist. Sie können sich hierüber zu gegebener Zeit, spätestens beim Inkrafttreten des Gesetzes, bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat), welches Ihren Visumantrag bearbeitet, erkundigen. Mit freundlichem Gruß,i.A. .......... Auswärtiges AmtReferat 508Grundsatzfragen Visumrecht und AusländerpolitikTel. 030 5000 3774Fax. 030 5000 53774"Ich



Hoffe es ist einigermassen klar jetzt

Gruss
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