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Angeblicher Betrug (Gelesen: 14.691 mal)
kohiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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03.08.2007 um 11:37:25
 
Hallo!

Angenommen vier Personen kammen nach Deutschalnd mit legalen Dokumenten eines osteuropäischen Staates X,die sie allerdings illegal erworben haben. Sie stellten einen Asylantrag,danach bekammen sie eine AE nach §25,2. Dabei gaben sie ihren richtigen Herkunftsland an,das sich von dem in den Pässen unterscheidete. Die Namen und Geburtsdaten waren auch in den "echten" Pässen anders.  Die Pässe,bzw. die Staatsangehörigkeit des Staates X in Osteuropa wurden jeweils für 3000 € erworben mit offiziellen Registrierung im Inland. Alles lief durch offizielle Instanzen des osteuropäischen Staates X und durch ein politisches Netwerk,deswegen wird bei jeder Nachfrage eines ausländichen Staates eine Zusage gemacht,dass diese Personen dort registriert sind und die Staatsangehörigkeit auch bestitzen.
Zur Zeit hat die zuständige ABH die Idee, dass diese Personen tatsächlich aus dem osteuropäischen Land kommen. Was kann man denn unternehmen damit es klar wird (für die ABH),dass sie nicht von dort kommen,wo sie offizielle Staatsangehörigkeit illegall erworben haben,damit sie nach BRD kommen könnten? Kann das sein,dass sie dorthin wegen Täuschung und Betrug abgoschoben werden,obwohl sie nicht von dort kommen? Es gibt auch emails und Namen,die bestätigen,dass man dort die StA durch das Bestechen erwerben kann. Oder können sie das alles dem BAIF mitteilen,nach dem sie den Bescheid bekommen,dass ihre Status widerrufen wird? Laut Genfer Konvention ist das "erlaubt" den Personen,die verfolgt sind gefälschte Papiere zu benutzen um entfliehen zu können oder?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 03.08.2007 um 12:20:50
 
Hallo,

hört sich für mich wie die Geschichte vom betrogenen Betrüger an Zwinkernd

Wenn jemand einen echten Pass eines Heimatstaates hat, wird er soweit sein Aufenthalt beendet werden soll, in diesen zurückgeführt werden.

Zitat:
Laut Genfer Konvention ist das "erlaubt" den Personen,die verfolgt sind gefälschte Papiere zu benutzen um entfliehen zu können oder?


Glaube ich eher nicht Zwinkernd

Kann denn der richtige Heimatstaat jetzt echte Pässe ausstellen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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kohiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.08.2007 um 12:28:25
 
Das Herkunftsland stellt keine Pässe für diese ethnische Gruppe aus. Das ist auch der Grund,warum man illegalle Dokumente besorgen muss um überhaupt ausreisen zu können.
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kohiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 03.08.2007 um 12:37:05
 
ronny schrieb am 03.08.2007 um 12:20:50:
Glaube ich eher nicht Zwinkernd



Grüße
Ronny Zwinkernd

Abkommen vom 28.07.1951
Artikel 31

Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten

1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmässige Einreise oder ihren unrechtmässigen Aufenthalt rechtfertigen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.08.2007 um 13:47:00
 
kohiob schrieb am 03.08.2007 um 12:37:05:
vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmässige Einreise oder ihren unrechtmässigen Aufenthalt rechtfertigen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.08.2007 um 13:56:19
 
Ist ne heiße Kiste

Die Asylanerkennung bzw. Erteilung der AE wurde
durch falsche Angaben erschlichen, da ja sowohl
Staatangehörigkeit und andere Personalien falsch
waren. DAS ist mit Sicherheit durch keine Konven-
tion der Welt abgedeckt.

Das BAMF wird daher die ganze Sache nochmal
prüfen; da ja nun erst die wahren "Daten" bekannt
sind.

Wenn hier Tipps dazu erwartet werden, wie man
das gerade biegen kann, gibt es nur einen:

Hosen runter lassen, endlich Wahrheit auf den Tisch
und den Fall neu prüfen lassen durch das BAMF. Je
nach Entscheidung muss danach die ABH prüfen, was
mit der AE geschieht.

Noch Fragen - ansonsten wird hier schnell geclosed!

Änderung:
Habe es zudem mal hierher verschoben, da Kernfrage
ja wohl Asylanerkennung sein wird, bzw was daraus
wird.
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« Zuletzt geändert: 03.08.2007 um 14:09:05 von N/V »  
 
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kohiob
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 03.08.2007 um 14:39:27
 
wie gesagt es wurde nicht gelogen. Das politische Netzwerk hat die Ausreise der Familie organisiert und dabei die erforderliche Dokumente besorgt. Das ist im Osten sehr wohl möglich. Während der Anhörung wurde auch gesagt,dass die Dokumente für die Ausreise illegal erworben worden sind und dass das die Aufgabe des politischen Netzwerkes gewesen ist. Was gibt es dann zu prüfen überhaupt?
Was passiert im schlimmsten Falle,wenn eine der betroffenen Personen eine Deutsche heiratet?
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proll
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Antwort #7 - 03.08.2007 um 14:48:23
 
Ich versuche nochmal, den Inhalt des Posts zu sortieren:

1. Familie hat Staatsangehörigkeit y
2. Sie erhalten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit keine
    Pässe
3. Für 3000,-- € lassen sie sich im Staat x registrieren und gleichzeitig Pässe
    ausstellen, obwohl sie garnicht diese Staatsangehörigkeit besitzten. Es 
    handelt sich um echte Dokumente mit falschen Inhalt (= fälschlich
    ausgestellte Dokumente)
4. Mit den Dokumenten reisen sie nach Deutschland und stellen einen Asylantrag
5. Im Asylantrag geben sie jedoch die richtigen Personalien (also y) an
6. Sie erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG und eine AE nach
    § 25 Abs. 2 AufenthG
7. Das BAMF prüft jetzt den Widerruf/Rücknahme der Anerkennung, weil
   festgestellt wurde, dass die Betroffenen - auf Grund der "erkauften"
   Registrierung - die Staatsangehörigkeit y und nicht x besitzten.

Richtig ?

Dann mal folgendes:

Nach der GFK ist lediglich die unerlaubte Einreise von Flüchtlingen, wenn die Meldung unverzüglich erfolgt,  nicht unter Strafe gestellt. Die Verwendung von falschen Dokumenten fällt nicht hierunter. (Die ANtwort hast du ja schon bekommen).

Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass ihr ein Problem bekommen könntet. Die Staatsangehörigkeit Y ist nur durch eurer Aussagen behauptet, aber nicht belegt. Dagegen kann die Staatsangehörigkeit x jederzeit durch Nachweise (Pässe, Registrierung und auch durch offizielle Anfrage) belegt werden.
Was sollen die deutschen Behörden jetzt glauben ?

Betrogen habt ihr dort oder hier; dort, weil ihr euch möglicherweise eine andere Identität gekauft habt oder hier, weil ihr im Asylverfahren möglicherweise falsche Angaben gemacht habt.

Da kommen deutsche Beamte schon mal in eine Glaubenskrise ! Die kann auf Grund der Beweise gegen euch ausfallen.

Oder kannst du glaubhaft diese Geschichte den Beamten erklären ?

Übrigens:
Es wäre einfacher, wenn du die Staaten richtig benennen würdest bei einem so verdrehten Sachverhalt. Die Anonymität ist in diesem Forum sicherlich gewahrt.

proll
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Antwort #8 - 03.08.2007 um 14:54:26
 
Hab das wohl etwas falsch verstanden.

Wenn das BAMF doch alle Tatsachen auf dem Tisch
hatte (und diese auch stimmten) und nun nichts Ge-
genteiliges nachgewiesen werden kannte, sollte es
eigentlich kein Problem sein.

Die ABH kann das ohnehin nicht selbst angehn (was
die AE angeht), ohne dass ggf. das BAMF das Vorlie-
gen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG
nicht widerruft.
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kohiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 03.08.2007 um 15:07:45
 
Zitat:
Ich versuche nochmal, den Inhalt des Posts zu sortieren:

1. Familie hat Staatsangehörigkeit y
2. Sie erhalten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit keine
    Pässe
3. Für 3000,-- € lassen sie sich im Staat x registrieren und gleichzeitig Pässe
    ausstellen, obwohl sie garnicht diese Staatsangehörigkeit besitzten. Es 
    handelt sich um echte Dokumente mit falschen Inhalt (= fälschlich
    ausgestellte Dokumente)
4. Mit den Dokumenten reisen sie nach Deutschland und stellen einen Asylantrag
5. Im Asylantrag geben sie jedoch die richtigen Personalien (also y) an
6. Sie erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG und eine AE nach
    § 25 Abs. 2 AufenthG
7. Das BAMF prüft jetzt den Widerruf/Rücknahme der Anerkennung, weil
   festgestellt wurde, dass die Betroffenen - auf Grund der "erkauften"
   Registrierung - die Staatsangehörigkeit y und nicht x besitzten.

Richtig ?

Dann mal folgendes:

Nach der GFK ist lediglich die unerlaubte Einreise von Flüchtlingen, wenn die Meldung unverzüglich erfolgt,  nicht unter Strafe gestellt. Die Verwendung von falschen Dokumenten fällt nicht hierunter. (Die ANtwort hast du ja schon bekommen).

Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass ihr ein Problem bekommen könntet. Die Staatsangehörigkeit Y ist nur durch eurer Aussagen behauptet, aber nicht belegt. Dagegen kann die Staatsangehörigkeit x jederzeit durch Nachweise (Pässe, Registrierung und auch durch offizielle Anfrage) belegt werden.
Was sollen die deutschen Behörden jetzt glauben ?

Betrogen habt ihr dort oder hier; dort, weil ihr euch möglicherweise eine andere Identität gekauft habt oder hier, weil ihr im Asylverfahren möglicherweise falsche Angaben gemacht habt.

Da kommen deutsche Beamte schon mal in eine Glaubenskrise ! Die kann auf Grund der Beweise gegen euch ausfallen.

Oder kannst du glaubhaft diese Geschichte den Beamten erklären ?



proll


Sie haben das richtig geschildert.
Jeder weißt,dass im Osten die Korruption stark entwickelt ist. Hier ist nur ein Link von vielen:
[inv]http://boagroup.5u.com/r-passports.htm[/inv]

fons: Änderung:
sorry, aber links zur illegalen Passbeschaffung sind hier
sicher falsch am Platz (auch wenn es nur zur Erklärung dienen sollte)


Ist zwar alles auf Russisch,man kann aber den Ihalt gut nachvollziehen,denn neben den Dokumenten stehen auch die Preise. Das politische Netzwerk,das die Ausreise organisierte,arbeitete mit der Polizeibehörde des Staates X um die StA "legal" für eine Geldsumme zu erwerben. Wie genauer das funktionierte ist weder mir,noch der Familie bekannt,denn das ist organisierte Kriminalität. Allerdings gibt es noch den Namen,der Personen,die das bei der Polizei gemacht haben. Und die emails auch,wo drin steht,wieviel alles kostet und wie bezahlt werden soll.
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« Zuletzt geändert: 03.08.2007 um 15:27:03 von N/V »  
 
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Antwort #10 - 03.08.2007 um 15:24:12
 
Zitat:
I
Ansonsten kann es tatsächlich sein, dass ihr ein Problem bekommen könntet. Die Staatsangehörigkeit Y ist nur durch eurer Aussagen behauptet, aber nicht belegt. Dagegen kann die Staatsangehörigkeit x jederzeit durch Nachweise (Pässe, Registrierung und auch durch offizielle Anfrage) belegt werden.
Was sollen die deutschen Behörden jetzt glauben ?

Betrogen habt ihr dort oder hier; dort, weil ihr euch möglicherweise eine andere Identität gekauft habt oder hier, weil ihr im Asylverfahren möglicherweise falsche Angaben gemacht habt.

Da kommen deutsche Beamte schon mal in eine Glaubenskrise ! Die kann auf Grund der Beweise gegen euch ausfallen.

Oder kannst du glaubhaft diese Geschichte den Beamten erklären ?

Übrigens:
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können die deutsche Beamte nicht nach Y fahren um dort vor Ort die Identität festzustellen? Dort sind immer noch die Verwandten und die Freunde,sie können doch als Zeugen fundieren oder nicht?
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Antwort #11 - 03.08.2007 um 15:28:21
 
kohiob schrieb am 03.08.2007 um 15:24:12:
können die deutsche Beamte nicht nach Y fahren um dort vor Ort die Identität festzustellen?

Boah - und was kostet das dann?

Gegenfrage: können die dort vorhandenen Verwandten nicht
Original-Papiere besorgen?
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kohiob
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Antwort #12 - 03.08.2007 um 15:36:20
 
fons schrieb am 03.08.2007 um 15:28:21:

Boah - und was kostet das dann?

Gegenfrage: können die dort vorhandenen Verwandten nicht
Original-Papiere besorgen?

Also im Landkreis Offenbach wurde das zweimal gemacht.
Leider können sie das nicht,dort leben alle mit illegalen, mit ungültigen oder sovietischen Papieren. Mit allen meine ich die ethnische Gruppe zu der die Familie gehört.
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Antwort #13 - 03.08.2007 um 15:37:22
 
kohiob schrieb am 03.08.2007 um 15:07:45:
Sie haben das richtig geschildert.
Jeder weißt,dass im Osten die Korruption stark entwickelt ist. Hier ist nur ein Link von vielen:


fons: Änderung:
sorry, aber links zur illegalen Passbeschaffung sind hier
sicher falsch am Platz (auch wenn es nur zur Erklärung dienen sollte)


Ist zwar alles auf Russisch,man kann aber den Ihalt gut nachvollziehen,denn neben den Dokumenten stehen auch die Preise. Das politische Netzwerk,das die Ausreise organisierte,arbeitete mit der Polizeibehörde des Staates X um die StA "legal" für eine Geldsumme zu erwerben. Wie genauer das funktionierte ist weder mir,noch der Familie bekannt,denn das ist organisierte Kriminalität. Allerdings gibt es noch den Namen,der Personen,die das bei der Polizei gemacht haben. Und die emails auch,wo drin steht,wieviel alles kostet und wie bezahlt werden soll.

sorry. wusste ich nicht.
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Antwort #14 - 03.08.2007 um 19:09:35
 
fons schrieb am 03.08.2007 um 14:54:26:
Wenn das BAMF doch alle Tatsachen auf dem Tisch 
hatte (und diese auch stimmten) und nun nichts Ge-
genteiliges nachgewiesen werden kannte, sollte es 
eigentlich kein Problem sein. 

Wenn man in der Anhörung erzählt hat, dass man mit gefälschten Pässen eingereist sei, sich aber nunmehr herausstellt, dass die Pässe "echt" sind und sogar auch eine Registreirung im Land des Passausstellers besteht (wie immer die auch erlangt wurde), hat man mit Sicherheit ein Problem.

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