Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Trennung: Fragen zum Visum (Gelesen: 2.137 mal)
nel
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung: Fragen zum Visum
03.08.2007 um 10:02:58
 
Hallo zusammen.

Ich möchte mich von meinem Mann trennen und werde nächsten Monat aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Vielleicht kann hier ja jemand uns ein paar Fragen zum Visum beantworten.

Mein Mann hat eine AE über 3 Jahre, die im März 08 endet. Wird diese verlängert, auch wenn wir getrennt leben? Oder kann er dann aufgrund der Arbeit eine neue AE bekommen? Falls er aufgrund der Arbeit ein neues Visum bekommt, was wäre dann, wenn ihm die Arbeit gekündigt würde? Müsste er dann in sein Land zurück?

Er hätte auch normalerweise ab März 08 die Einbürgerung beantragen können. Das geht dann auch nicht, oder? Wie lange muß er dann in D sein, bis er diese beantragen kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #1 - 03.08.2007 um 10:08:51
 
nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
Mein Mann hat eine AE über 3 Jahre, die im März 08 endet. Wird diese verlängert, auch wenn wir getrennt leben? Oder kann er dann aufgrund der Arbeit eine neue AE bekommen? Falls er aufgrund der Arbeit ein neues Visum bekommt, was wäre dann, wenn ihm die Arbeit gekündigt würde? Müsste er dann in sein Land zurück??


Sofern die eheliche Lebensgemeinschaft mehr als 2 Jahre im Bundesgebiet bestand hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und muß nicht in sein Heimatland zurück.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nel
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #2 - 03.08.2007 um 10:19:39
 
Danke für die schnelle Antwort!

Kann er dann also einfach vor Ablauf der AE zur ABH gehen und bekommt dann die AE verlängert? Oder ist das mit noch mehr Rennerei verbunden, aufgrund der Trennung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #3 - 03.08.2007 um 10:26:41
 
Die Trennung muß/sollte einer von euch da sowieso bekannt geben.

Alles weitere sollte er direkt mit der ABH abklären.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #4 - 03.08.2007 um 10:40:18
 
Zkai schrieb am 03.08.2007 um 10:26:41:
Die Trennung muß/sollte einer von euch da sowieso bekannt geben.  

Die Trennung wird auch dadurch offenkundig, wenn du aus der Wohnung ausziehst, eine neue Meldeadresse hast und als Familienstand "getrennt lebend" angibst. Eine spezielle Meldung an die ABH ist nicht notwendig.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #5 - 03.08.2007 um 10:57:13
 
nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
Oder kann er dann aufgrund der Arbeit eine neue AE bekommen?

Nein, er bekommt eine AE nach § 31 AufenthG. (Auch) Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
Er hätte auch normalerweise ab März 08 die Einbürgerung beantragen können. Das geht dann auch nicht, oder?

Nein, das geht nicht mehr. Verkürzte Einbürgerungszeiten gelten nur für Ehegatten Deutscher.

nel schrieb am 03.08.2007 um 10:02:58:
Wie lange muß er dann in D sein, bis er diese beantragen kann?

8 Jahre - dann hat er Anspruch auf die Einbürgerung - § 10 StAG. 7 Jahre falls er einen Integrationskurs absolviert hat.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
nel
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #6 - 08.08.2007 um 17:56:52
 
Sondra schrieb am 03.08.2007 um 10:57:13:
Nein, das geht nicht mehr. Verkürzte Einbürgerungszeiten gelten nur für Ehegatten Deutscher.


So lange wir getrennt und nicht geschieden sind ist er doch noch mein Ehegatte.. die Scheidung kann ja erst in einem Jahr eingereicht werden. Mein Anwalt sagt, die Niederlassungsgenehmigung könne auch im Trennungsjahr beantragt werden, aber er ist auch kein Experte für Ausländerrecht.

Was meint ihr dazu?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #7 - 08.08.2007 um 18:34:49
 
Zitat:
§ 28 AufentG

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Während des Trennungsjahres besteht die Ehe nicht mehr fort.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nel
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #8 - 08.08.2007 um 18:42:00
 
trixie schrieb am 08.08.2007 um 18:34:49:
Während des Trennungsjahres besteht die Ehe nicht mehr fort.


Sicher? Wo ist das festgelegt und wie wird es überprüft?
Während des Trennungsjahres kann man ja auch in der gemeinsamen Wohnung weiterhin zusammen wohnen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #9 - 08.08.2007 um 19:07:45
 
nel schrieb am 08.08.2007 um 17:56:52:
er ist auch kein Experte für Ausländerrecht.

Was meint ihr dazu?


er ist wirklich kein Experte für Ausländerrecht.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #10 - 08.08.2007 um 19:27:49
 
nel schrieb am 08.08.2007 um 18:42:00:
Sicher?  

Ja!

nel schrieb am 08.08.2007 um 18:42:00:
Wo ist das festgelegt und wie wird es überprüft?  

Du hast ja sicherlich der Meldebehörde mitgeteilt, dass du getrennt lebst - was richtigerweise auch in der eigenen Wohnung sein kann - und die leitet das an die ABH mit. Wenn bei der Meldebehörde keine Mitteilung erfolgt ist, dürfte es schwierig werden, den Beweis des "getrennt lebend" zu erbringen. Du bist auch für die Mitteilung des aktuellen Familienstandes verpflichtet, weil sich dadurch auch eine steuerliche Änderung ergibt.

Zitat:
Während des Trennungsjahres kann man ja auch in der gemeinsamen Wohnung weiterhin zusammen wohnen.

Aber unter dem "fortbestehen der familiären Lebensgemeinschaft" versteht man nicht ein getrennt leben, auch wenn es in der eigenen Wohnung ist. Die famliäre Lebensgemeinschaft begründet sich nicht damit, dass man unter einem gemeinsamen Dach wohnt; dazu gehört etwas mehr.

Entweder Ehegemeinschaft oder getrennt lebend; beides geht nun mal nicht.

trixie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nel
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #11 - 08.08.2007 um 19:46:22
 
Hmmm ja, das klingt logisch. Seine Einbürgerung wollte ich ihm ja eigentlich nicht vermiesen, aber mein Auszug ist beschloßene Sache.

Er kann aber seine AE jeweils verlängern, bis er dann nach 8 Jahren die Einbürgerung bekommen kann, oder? Würde er zB Probleme bekommen, wenn er seine Arbeit verlieren sollte und er keine neue findet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung: Fragen zum Visum
Antwort #12 - 08.08.2007 um 19:50:55
 
nel schrieb am 08.08.2007 um 19:46:22:
Würde er zB Probleme bekommen, wenn er seine Arbeit verlieren sollte und er keine neue findet?


Hallo,

die AE wird nur bei der erstmaligen Erteilung nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Berücksichtigung der Sicherstellung des Lebensunterhaltes verlängert.

Danach muß der LU eigeständig sichergestellt werden, sonst wird die AE nicht verlängert.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema