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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.364 mal)
df_dave_df
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01.08.2007 um 00:15:42
 
Ich hätte da ein Paar Fragen zur Verpflichtungserklärung. Wäre Euch für eure Antworten sehr dankbar!

Da mein Einkommen wohl nicht ausreicht, muss ich Jemanden finden der für mich so eine Erklärung unterschreibt.
Leider befindet sich diese nette Person in einem anderen Bundesland, was für mich dies Sache vielleicht ein wenig erschweren wird!?

-Ist es zulässig, dass die Person, die für mich diese Verpflichtungserklärung unterschreibt, in einem anderen Bundesland lebt (Ich aus NRW, er aus Bayern)?
-Muss ich bei der Ausstellung der Erklärung persönlich dabei sein?
- Was und welche Daten werden von mir und von meiner Verlobten(im Ausland lebend) verlangt?


Noch zwei Fragen zu Sprachkentnissen:

Wo und wie muss man diese Kenntnisse nachweisen?
Wird meine Verlobte etwa bei der Botschaft getestet oder muss sie ein Zertifikat einer externen Stelle (z.B.Goethe Inst.) einreichen? 

Danke...
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Mick
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Antwort #1 - 01.08.2007 um 00:24:23
 
df_dave_df schrieb am 01.08.2007 um 00:15:42:
-Ist es zulässig, dass die Person, die für mich diese Verpflichtungserklärung unterschreibt, in einem anderen Bundesland lebt (Ich aus NRW, er aus Bayern)?

Hi,
ja, das ist zulässig.

Zitat:
-Muss ich bei der Ausstellung der Erklärung persönlich dabei sein?

Nein, auch wenn es ggf. von Vorteil wäre, um die An-
gelegenheit zu erläutern.

Zitat:
- Was und welche Daten werden von mir und von meiner Verlobten(im Ausland lebend) verlangt?

Von Dir vermutlich nicht viel. Name und Adresse sollten
reichen. Von ihr: Name, Vorname, Geburtsname, Geburts-
datum und -ort, Wohnort, Passnummer.


Zitat:
Noch zwei Fragen zu Sprachkentnissen:

Wo und wie muss man diese Kenntnisse nachweisen?
Wird meine Verlobte etwa bei der Botschaft getestet oder muss sie ein Zertifikat einer externen Stelle (z.B.Goethe Inst.) einreichen? 

Zur Zeit ist da noch nichts nachzuweisen. Sollte die Ge-
setzesänderung in Kürze greifen, dann wären die Sprach-
kenntnisse bei der Botschaft nachzuweisen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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df_dave_df
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Antwort #2 - 01.08.2007 um 10:56:55
 
Danke für die Antwort Mick!

Mir ist da noch eine Frage zum Thema eingefallen...

Ist es möglich die Verpflichtungserklärung zu umgehen?
Ich habe irgendwo gelesen, dass man auch Geld an Stelle der Erklärung hinterlegen kann (1500,- Euro habe ich in Erinnerung)!?

Gibt es diese Möglichkeit? Wenn ja, wäre es für mich hilfreich den Paragraphen, auf den ich mich dann bei der Behörde beziehen könnte, zu wissen!


MfG
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Sondra
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Antwort #3 - 01.08.2007 um 13:53:50
 
df_dave_df schrieb am 01.08.2007 um 10:56:55:
Gibt es diese Möglichkeit?

Nein.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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trixie
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Antwort #4 - 01.08.2007 um 14:33:37
 
Sondra schrieb am 01.08.2007 um 13:53:50:
Gibt es diese Möglichkeit?  
Nein.  


df_dave_df schrieb am 01.08.2007 um 10:56:55:
Ich habe irgendwo gelesen, dass man auch Geld an Stelle der Erklärung hinterlegen kann (1500,- Euro habe ich in Erinnerung)!?  


Diese Möglichkeit gibt es sehr wohl. Das ist aber eine Anwendungspraxis die von ABH von ABH verschieden ist. Manche nehmen ein Sparbuch mit Sperrvermerk, andere verlangen eine Bankbürgschaft. Am besten mit der ABH selber abklären.

trixie
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