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Visum zur Eheschließung nach Abschiebung (Gelesen: 1.404 mal)
hb_87654
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I love i4a


Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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31.07.2007 um 19:11:38
 
besteht nach erfolgter abschiebung die möglichkeit einen antrag auf ein visum zur eheschließung in deutschland zustellen ?
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sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung nach Abschiebung
Antwort #1 - 31.07.2007 um 19:26:58
 
die Möglichkeit zur Antragstellung besteht immer, die Frage ist nur, wie erfolgreich Zwinkernd
sind die Abschiebekosten bezahlt? ist die Sperrwirkung befristet?

btw:
1. bitte neue Fragen nicht an bestehende threads dranhängen,
2. wenn du die Suchfunktion nutzt findest du bestimmt eine Menge ähnlicher Beiträge, die Frage kommt nicht zum ersten Mal und
3.
...
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proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung nach Abschiebung
Antwort #2 - 31.07.2007 um 19:57:44
 
Antworten auf folgende Fragen könnten noch wichtig sein:

Ausgeweisen ? Wenn ja warum ?
Oder nur nach illegalem Aufenthalt abgeschoben ?
Wann abgeschoben ?

proll
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 31.07.2007 um 22:34:04
 
hb_87654 schrieb am 31.07.2007 um 19:11:38:
besteht nach erfolgter abschiebung die möglichkeit einen antrag auf ein visum zur eheschließung in deutschland zustellen ?

Hi,
wenn abgeschoben wurde besteht eine Einreisesperre.
Insofern wird ein Visumsantrag wenig bringen, da zu-
nächst die Befristung der Wirkung der Abschiebung be-
antragt und entschieden werden muss. Der Visumsan-
trag kann aber auch gleichzeitig als Antrag auf Befristung
der Wirkung der Abschiebung gewertet werden.
Ich würde hier empfehlen, mit der ABH Kontakt aufzu-
nehmen, um zu klären, wie am besten verfahren wird.
Sollte er auch wegen Straftaten ausgewiesen worden
sein, gilt hier das Gleiche.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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