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um Hilfe wird geboten (Gelesen: 1.668 mal)
didier002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag um Hilfe wird geboten
30.07.2007 um 22:00:08
 
liebe nutzer
mein prob ist folgendes:
tunesier 22j seit ende 2004 zum studium in deutschland,seit anfang 2007 mit einer deutsche frau verheiratet.zur zeit Studium+Job (800€/monat).
frau:21j,behinderungsausweis vorhanden,tätig bei 1€job und kriegt geld vom ALG2
aufenhaltserlaubnis:Visum 12.2004-02.2005 aufenhaltserlaubnis zum studium 12.2004-11.2006
verlängerung AE §16 Abs1 :11.2006-11.2008
verlängerung AE §28 satz1 nr1 aufenthG 04.2007-11-2008
Problem:vor kurzem habe ich entdeckt dass meine frau fremd geht und da ich das auf keinen fall akzeptieren kann will ich von ihr so schnell wie möglich trennen
frage 1:kann man ein NE beantragen nach 1j ehe,und 3 jahre aufenhalt(2 davon zum studieren)
frage 2:gibt es irgendwelche kürzere wege zur einbürgerung also nach 1j ehe und 3 jahre aufenhalt?
frage3:falls wir jetzt getrennt wird wie kriege ich einen neuen aufenhaltstitel?das problem dass ich jetzt mehr als 90tage/jahr arbeite wegen meiner status als verheiratete mann aber mit einem aufenhaltstitel für´s studium darf ich nicht mehr so lang arbeiten und dann kann ich mein studium nicht mehr finanzieren..
danke für eure hilfe
mfg
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 30.07.2007 um 22:23:21
 
ich vermute, 3 x nein
thom
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Sondra
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Antwort #2 - 31.07.2007 um 08:11:23
 
didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
1:kann man ein NE beantragen nach 1j ehe,und 3 jahre aufenhalt(2 davon zum studieren)

Nein. Die AE zu Studienzwecke wird ausdrücklich von der Erteilung einer NE ausgeschlossen - d.h. Studienaufenthalte zählen nicht (werden nicht berechnet)

Zitat:
§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch

(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. § 9 findet keine Anwendung.

didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
2:gibt es irgendwelche kürzere wege zur einbürgerung also nach 1j ehe und 3 jahre aufenhalt?

Auch nicht. Weil
Zitat:
Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
Die eheliche Lebensgemeinschaft ... des Einbürgerungsbewerbers mit dem deutschen Ehegatten ... muss im Zeitpunkt der Einbürgerung
seit zwei Jahren bestehen
. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger oder Statusdeutscher gewesen sein.

didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
frage3:falls wir jetzt getrennt wird wie kriege ich einen neuen aufenhaltstitel?das problem dass ich jetzt mehr als 90tage/jahr arbeite wegen meiner status als verheiratete mann aber mit einem aufenhaltstitel für´s studium darf ich nicht mehr so lang arbeiten und dann kann ich mein studium nicht mehr finanzieren

Das ist schlecht. Du könntest dein Aufenthaltstitel zu Studienzwecke im Prinzip wieder erhalten, aber unter der Bedignung, dass sowohl die Studiumleistungen, wie auch die persönliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Studierenden. Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dein Studium in einem Bundesland das noch keine Studiengebühren erhebt fortzusetzen (wenn deine Fächerkombination auch dort angeboten wird) = Jain.

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Sondra
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Antwort #3 - 31.07.2007 um 08:53:25
 
Toppy schrieb am 31.07.2007 um 08:31:32:
sach ma, du bist gerade erst verheiratet und schreibst da was von Trennung? Versteh ich nicht.

Sagt (erklärt) er doch
didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
Problem:vor kurzem habe ich entdeckt dass meine frau fremd geht und da ich das auf keinen fall akzeptieren kann will ich von ihr so schnell wie möglich trennen

was auch immer davon zu halten ist bei einer didier002 schrieb am 30.07.2007 um 22:00:08:
frau:21j,behinderungsausweis vorhanden
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didier002
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Antwort #4 - 31.07.2007 um 18:05:42
 
hi
behinderungsausweis ist nur sit 3monaten wegen einen unfall(nach dem heirat)vorhanden aber die behinderung selbst ist nicht das problem
auf keinen fall kann ich akzeptieren dass meinefrau fremd geht deswegen rede ich von trennung.wenn man treu ist erwartet er das auch von seinem partner
danke für alle die geantwortet haben
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Sondra
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Antwort #5 - 01.08.2007 um 12:53:22
 
Ein wenig off topic

didier002 schrieb am 31.07.2007 um 18:05:42:
wenn man treu ist erwartet er das auch von seinem partner

Das unterschreibe ich gerne (d.h. bin vollkommen deiner Meinung). Aber - möglicherweise handelt es sich (bei euch) um einen Mißverständnis (falsche Information, falscher Eindruck). Nach ca. 6 Ehemonate, mit 21 Jahren und nach einem schweren Unfall ist es schwer vorstellbar, dass es einer Frau der Sinn nach "Fremdgehen" ist. Vielleicht braucht sie einfach Freunde und Zuwendung. Also: erst nachdenken, dann aussprechen (hast du dich mit ihr darüber unterhalten?) und nur wenn alles geklärt ist handeln.
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