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Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 4.029 mal)
Muleta
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Antwort #15 - 30.07.2007 um 14:56:12
 
Zitat:
[Eilrechtsantrag]
supi, gegen was denn ? Es gibt noch keinen Bescheid o.ä.
Es wurde die Entgegennahme des Antrages verweigert !


ach DC, Du wärst auch nicht die erste, die sich vom Gericht erklären lassen müsste, dass ein Eilrechtsantrag auch schlichtes Verwaltungshandeln (z.B. Antragsannahme) ohne einen VA erzwingen kann. In der Hauptsache wäre das dann eine allgemeine Leistungsklage (und keine Verpflichtungsklage) oder evtl. eine Feststellungsklage (Rechtswidrigkeit der Verweigerung). Relativ exotisch, aber machbar.

Muleta
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thom
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Antwort #16 - 30.07.2007 um 22:09:45
 
Beim Antrag fehlte hier wohl nur eine Erklärung oder der Nachweis für das Vorhaben einer gemeinsamen Einreise. Die Schalterkräfte dürfen meist nur "vollständige" Anträge annehmen, also mitgehen und beim deutschen Vorgesetzten die benötigten Nachweise erfragen.
thom
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Antwort #17 - 30.07.2007 um 23:35:38
 
thom schrieb am 30.07.2007 um 22:09:45:
Beim Antrag fehlte hier wohl nur eine Erklärung oder der Nachweis für das Vorhaben einer gemeinsamen Einreise. Die Schalterkräfte dürfen meist nur "vollständige" Anträge annehmen, also mitgehen und beim deutschen Vorgesetzten die benötigten Nachweise erfragen.
thom


Koenntest du das bitte genauer erklaeren??

Mitgehen ist schwierig - die Botschaft ist ca. 700 km entfernt und wir haben eine Tagesdurchschnittstemperatur von ca. 45 Grad - da kann man unmoeglich mit einem Kleinkind reisen. Aber vielleicht kann ich anrufen?
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #18 - 31.07.2007 um 00:00:48
 
Sicherer wäre es schriftlich per Fax oder mail, sonst fährt der Gatte diese Strecke womöglich nochmal umsonst....
Möglichst genau schildern, wie Ihr die gemeinsame Einreise plant, was mit der ABH bisher geklärt wurde, fragen, welche Unterlagen die Botschaft dafür zusätzlich benötigt, erklären, warum Du nicht zur Botschaft mitkommste, kurz erklären, dass der Antrag des Gatten nicht angenommen wurde und einen Termin für ihn erbitten.
thom
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Antwort #19 - 31.07.2007 um 00:14:42
 
thom schrieb am 31.07.2007 um 00:00:48:
Sicherer wäre es schriftlich per Fax oder mail, sonst fährt der Gatte diese Strecke womöglich nochmal umsonst....
Möglichst genau schildern, wie Ihr die gemeinsame Einreise plant, was mit der ABH bisher geklärt wurde, fragen, welche Unterlagen die Botschaft dafür zusätzlich benötigt, erklären, warum Du nicht zur Botschaft mitkommste, kurz erklären, dass der Antrag des Gatten nicht angenommen wurde und einen Termin für ihn erbitten.
thom


Vielen Dankfuer deinen super Tip - wenns so einfach ist und sie z.B. nur auch meinen Arbeitsvertrag benoetigen oder eine Bestaetigung unseres Arbeitgebers, dass er uns nur zusammen einstellt - warum sagen sie es denn nicht einfach. Das haette innerhalb einer halben Stunde geklaert und gefaxt werden koennen. Werde morgen frueh gleich wieder versuchen die Botschaft zu erreichen bzw. ein Fax zu senden.

@all: Vielen lieben Dank fuer all eure Tips. Ihr seid wirklich eine riessen Hilfe. Werde hier weiter berichten wie es weitergeht.

@i4a-team: Kompliment an eure Page und die viele Arbeit die Ihr hier leistet aber:
i4a-team schrieb am 30.07.2007 um 13:01:29:


Viele der neuen User posten um des postens willen - sind eifrig
auf ihre Beitragszahlen bedacht und schreiben auch nicht unbe-
dingt immer um der Sache willen.

Diese Spamerei muss ein Ende haben.

i4a-team

Wie kommt ihr bei meinem Beitrag denn bitte auf diese abwaegige Idee. Gibts bei den Beitragszahlen was zu gewinnen?? Ich nutze das Board weil ich wirkliche Hilfe brauche und nicht aus Spass. Tut mir leid wenn es einen anderen Eindruck gemacht hat.
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Reni
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Antwort #20 - 31.07.2007 um 08:12:09
 
Ich denke aber auch, dass möglicherweise ein freundliches Telefonat mit dem AA - möglicherweise von deinen Eltern, weil das aus D einfacher ist - zielführend sein könnte. Öfter schon kommt dann von der Botschaft, ja, selbstverständlich geht das, da muss jemand etwas falsch verstanden haben... und dann flutscht es.
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