Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 4.081 mal)
Familykhalil
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
30.07.2007 um 11:58:04
 
Situation:
Ich, deutsche, lebe mit Mann (Aegypter), verheiratet seit 4 Jahren und Tochter 1 Jahr, deutsch-aegyptisch seit 7 Jahren in Aegypten.

Haben nun beide einen Arbeitsvertrag incl. Kost und Logis in D erhalten und wollen Visa fuer Familienzusammenfuehrung beantragen.

Zustaendige Auslaenderbehoerde in D ist mit Situation und gemeinsamer Einreise einverstanden (wurde von zukuenftigem Arbeitgeber abgeklaert)

Heute war mein Mann bei der Botschaft und wollte den Visaantrag mit folgenden Unterlagen abgeben:
1.) Antrag + Kopien
2.) Passkopien von mir und meinem Mann sowie unserer Tochter
3.) Hochzeitsurkunde + Kopien
4.) Arbeitsvertrag fuer meinen Mann

Problem:

Botschaft weigert sich trotz mehrer Ruecksprachen mit dem Abteilungsleiter den Antrag anzunehmen, da Familienzusammenfuehrung nur moeglich ist, wenn ich einen Wohnsitz in D habe. Gemeinsame Einreise nicht moeglich.

Bitte, bitte dringend Ratschlaege, unter Umstaenden mit Gesetzestexten. Unser zukuenftiger Arbeitgeber moechte schliesslich nicht ewig auf uns warten.

Gibt es keine Moeglichkeit gemeinsam einzureisen??? Muss unsere Tochter wirklich von einem Elternteil getrennt werden um das Visa zu bekommen!!!

Danke
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 30.07.2007 um 12:11:47 von Familykhalil »  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #1 - 30.07.2007 um 12:26:44
 
Familykhalil schrieb am 30.07.2007 um 11:58:04:
Zustaendige Auslaenderbehoerde in D ist mit Situation und gemeinsamer Einreise einverstanden  


Du hast doch eine Adresse angegeben, die künftig euer Zuhause sein soll, somit wäre das auch dann euer gemeinsamer Wohnsitz.

Für deine Tochter brauchst du kein Visum, wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, höchsten einen deutschen Reisepass.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Familykhalil
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #2 - 30.07.2007 um 12:28:30
 
Ja habe ich - aber die Botschaft weigert sich trotdem mit oben erwaehntem Grund den Antrag entgegen zu nehmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Familykhalil
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #3 - 30.07.2007 um 12:34:20
 
trixie schrieb am 30.07.2007 um 12:26:44:

Für deine Tochter brauchst du kein Visum, wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, höchsten einen deutschen Reisepass.

trixie


Das weiss ich, Sie hat ja schliesslich einen deutschen Pass. Ich habe die Passkopie beigefuegt, da sie als Familienangehoerige aufgefuehrt ist. Ausserdem soll ja eine Familie zusammengefuehrt werden - Papa und ich und Papa und Tochter - habe einfach beigelegt weil ich dachte es hilft. Wenn es nicht noetig ist - auch gut.

Hast du noch eine Idee wie ich die Botschaft dazu bewegen kann den Antrag anzunehmen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #4 - 30.07.2007 um 12:35:02
 
Familykhalil schrieb am 30.07.2007 um 12:28:30:
Ja habe ich - aber die Botschaft weigert sich trotdem mit oben erwaehntem Grund den Antrag entgegen zu nehmen.


Den Antrag nicht entgegen zu nehmen ist m. M. nach nicht zulässig. Sie kann den eingereichten Antrag ablehnen und müßte das auch entsprechend per Bescheid begründen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Familykhalil
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #5 - 30.07.2007 um 12:40:34
 
trixie schrieb am 30.07.2007 um 12:35:02:
Den Antrag nicht entgegen zu nehmen ist m. M. nach nicht zulässig. Sie kann den eingereichten Antrag ablehnen und müßte das auch entsprechend per Bescheid begründen.

trixie


Sowas habe ich mir schon gedacht - nur wie bekomme ich Sie dazu den Antrag anzunehmen? Meinem Mann wurde das Fenster vor der Nase zugemacht und gesagt, dass ein Antrag auf Familienzusammenfuehrung in diesem FAll nicht moeglich ist. Punkt. Auch meine telefonische Nachfrage ergab das Gleiche.

Ich kann nicht verstehen was das soll - wenn die Auslaenderbehoerde in Deutschland ablehnt - ja - dann gibt es Gruende und einen schriftlichen Bescheid dazu - aber sich weigern den Antrag anzunehmen??

Ich fuehle mich ziemlich hilflos und habe keine Ahnung was ich noch machen kann???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Familykhalil
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #6 - 30.07.2007 um 12:42:57
 
trixie schrieb am 30.07.2007 um 12:35:02:
Den Antrag nicht entgegen zu nehmen ist m. M. nach nicht zulässig. Sie kann den eingereichten Antrag ablehnen und müßte das auch entsprechend per Bescheid begründen.

trixie


Sorry nochmal zum klaren Verstaendnis - hat die Botschaft im diesem Fall eine Entscheidungsgewalt - ich dachte die Entscheidung liegt einzig und allein bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde in Deutschland??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #7 - 30.07.2007 um 13:00:30
 
Du wirst schon darauf bestehen müssen, dass er das annimmt.

Find ich insgesamt sehr fragwürdig, wenn es so ist, wie geschildert.

Letztendlich soll die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet geführt werden und somit ist auch das Visum dafür zu erteilen.

Das er es nicht annehmen will, liegt möglicherweise daran, dass er schon weiß, das er es eigentlich erteilen müsste.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
i4a-team
i4a-team
*****
Offline


i4a-team = Mick, Ralf,
Tippi


Beiträge: 219
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #8 - 30.07.2007 um 13:01:29
 
nur mal zur Info ....

geschriebe Beiträge können innerhalb von 15 Minuten geändert
werden.
Bitte nutzt diese Funktion und hängt nicht einfach ein Folgepost
innerhalb von 2 Minuten hinten dran.

Viele der neuen User posten um des postens willen - sind eifrig
auf ihre Beitragszahlen bedacht und schreiben auch nicht unbe-
dingt immer um der Sache willen.

Die Freds werden immer umfangreicher - ein Zusammenhang
mit dem Ausgangspost ist oft nur noch mit sehr viel Mühe er´-
kennbar.

Auch für den Themanstarter gilt: Je besser die Infos zur Sache -
umso einfacher kann geantwortet werden.

Wir werden verstärkt alle themenfremden und unpassenden Posts
auf den Schrottplatz schieben und dafür - wie bekannt -
2 Posts abziehen.

Diese Spamerei muss ein Ende haben.

Viele Grüße

i4a-team
Zum Seitenanfang
  

i4a - das sind wir
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #9 - 30.07.2007 um 13:03:23
 
Familykhalil schrieb am 30.07.2007 um 12:40:34:
Sowas habe ich mir schon gedacht - nur wie bekomme ich Sie dazu den Antrag anzunehmen? Meinem Mann wurde das Fenster vor der Nase zugemacht und gesagt, dass ein Antrag auf Familienzusammenfuehrung in diesem FAll nicht moeglich ist. Punkt. Auch meine telefonische Nachfrage ergab das Gleiche.

...

Ich fuehle mich ziemlich hilflos und habe keine Ahnung was ich noch machen kann???


es gibt halt einige (wenige) Botschaften, die versuchen, sich lästigen Antragstellern dadurch zu entledigen, dass sie schon den Antrag nicht annehmen. In aller Regel hilft es, wenn der deutsche Ehepartner mitkommt und auf einem Gespräch mit dem (deutschen) Vorgesetzten des Schalterbeamten besteht.

Wenn das alles nicht hilft, kann man über einen Eilrechtsantrag am VG Berlin nachdenken. Den wird man zwar (mit den negativen Kostenfolgen) verlieren bzw. zurücknehmen müssen, aber man kriegt das Verfahren in Gang.

Die Botschaft erteilt (und entscheidet somit über) das Visum, die Zustimmung der ABH ist nur notwendige Voraussetzung.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #10 - 30.07.2007 um 13:05:43
 
Familykhalil schrieb am 30.07.2007 um 12:42:57:
hat die Botschaft im diesem Fall eine Entscheidungsgewalt


Die Botschaft entscheidet alleine über den Antrag zur FZF. Die deutsche ABH ist zwar in das Verfahren eingebunden und eine entsprechendene positive Stellungnahme abgeben. An die ist die Botschaft aber nicht gebunden.

Wenn die Botschaft so handelt, besteht noch die Möglichkeit, sich an das Auswärtigen Amt in Berlin zu wenden, oder sich grundsätzlich die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller sei, damit der neue Arbeitgeber nicht ewig warten mußt, dass du mit deiner Tochter zuerst nach Deutschland reist und dein Mann dann nachkommt.

Hier mußt du eben zwischen der Zeit der Streitens, der Zeit des alleine Lebens und der eventuelle Verlust des neuen Arbeitsplatzes abwägen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fryderyk
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 85
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #11 - 30.07.2007 um 13:24:26
 
Hmmmmmmmmm.

Praxisnahe Vorschläge sind doch gefragt, oder ?
Und da habe ich nur einen einzigen hier gesehen, der zeitnah zielführend wäre. Den deutschen Ehepartner mit auf die Botschaft nehmen und verlangen, mit einem DEUTSCHEN Botschaftsangehörigen zu sprechen. Erfahrungsgemäß ist das einheimische Hilfspersonal nämlich zu seinen eigenen Landsleuten meist sehr unfreundlich.

Wenn das nicht hilft:
Email an den Bundesaussenminister (Auswärtiges Amt). Das ist die vorgesetzte Behörde der Botschaft. Vielleicht auch zuerst mal an den Botschafter, mit cc: Bundesaussenminister. So was bewirkt oft Wunder.

Eilrechtsantrag ist natürlich auch möglich. Aber sehr fragwürdig von den Erfolgsaussichten her.

Weitere Alternative:
Anmeldung an der künftigen Wohnadresse in Deutschland. Geht aber nach Meldegesetz nur persönlich.
Aber ein Flug von Ägypten nach Deutschland kostet ja auch kein Vermögen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #12 - 30.07.2007 um 13:31:42
 
fryderyk schrieb am 30.07.2007 um 13:24:26:
Eilrechtsantrag ist natürlich auch möglich


supi, gegen was denn ? Es gibt noch keinen Bescheid o.ä.
Es wurde die Entgegennahme des Antrages verweigert !


DC fryderyk schrieb am 30.07.2007 um 13:24:26:
Praxisnahe Vorschläge sind doch gefragt, oder ?
Und da habe ich nur einen einzigen hier gesehen, der zeitnah zielführend wäre.


na Deiner war auch nix !

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #13 - 30.07.2007 um 14:39:04
 
Zkai schrieb am 30.07.2007 um 13:00:30:
Das er es nicht annehmen will, liegt möglicherweise daran, dass er schon weiß, das er es eigentlich erteilen müsste.
Sogar doppelter Anspruch sozusagen. Ehefrau Deutsch und Sorgeberechtigt für Deutsches Kind.

Wie wäre es mit einer Einreise über EU Ausland ? (zb. Amsterdam)
Was sagen die Experten ? Stichwort Freizügigkeit ! Wenn die Flug Gesellschaft mitspielt !


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte dringend helfen - Familienzusammenfuehrung
Antwort #14 - 30.07.2007 um 14:41:11
 
Mikael321 schrieb am 30.07.2007 um 14:39:04:
Wie wäre es mit einer Einreise über EU Ausland ? (zb. Amsterdam) 


und dann ?

FreizügBesch oder Aufenthaltskarte für deutsch-vh ?

Quatsch !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema