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Wiedereinreisevisum (Gelesen: 3.628 mal)
haoxinde
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30.07.2007 um 10:24:32
 
Hallo zusammen,

als es uns nach langem Hin und Her endlich gelang, dass meine Frau (russ. Staatsangehörigkeit) mit einem Visum zur Familienzusammenführung (wir hatten in Russland geheiratet) hier einreisen konnte, war noch nicht abzusehen, wie gering diese Probleme im Gegensatz zu den jetzt auf(ge)tren(d)en sind/sein werden.

Meiner Frau ist ihr Pass gestohlen worden (ja, ich weiß, den sollte sie natürlich auch nicht spazieren tragen...) und das russ. Konsulat verweigert ihr (trotz Bittschreiben an Konsul etc.), einen neuen Pass auszustellen, mit der Begründung, dass sie sie nicht hatte registrieren lassen. (wir haben also wahrscheinlich alle "Anfängerfehler" gemacht, die es so gibt und es doch eigentlich immer nur gut gemeint). Die ABH Bonn hat ihr dann zunächst eine Fikionsbescheinigung ausgestellt, aber schon vorsorglich darauf hingewiesen, dass dies kein Dauerzustand sein könne.
Außerdem könnte meine Frau erneut durch das ABH eine Art Passersatz (ist, glaube ich, außen blau) erhalten, damit aber -nach russischem Recht- nicht nach Russland einreisen, bzw. nicht wieder ausreisen (so das Konsulat). Sie muss aber in den nächsten Monaten dorthin.

Es scheint also nichts zu helfen: meine Frau muss erneut nach Russland reisen, dort einen Pass beantragen und dann -hier beginnt meine Frage- erneut vier Tagesreisen auf sich nehmen und sich mit den nicht sehr kooperativen Mitarbeitern im fernen Konsulat Novosibirsk herumschlagen, um ein Wiedereinreisevisum zu erhalten.
Wenn das so weit richtig ist (wenn nicht, bitte um Alernativen!!!), dann ist es unserer Information nach (die Info haben wir vom russ. Konsulat) mehr als schwierig, eine solches Wiedereinreisevisum zu erhalten und es besteht kein Anrecht darauf...?!
Wie kann das sein, wenn sie doch bereits einen gültigen Aufenthaltstitel für die BRD hatte?! Und gibt es vielleicht eine Möglichkeit, das deutsche Konsulat in Novosibirsk zu umgehen und bereits hier von der ABH ein solches Visum ausgestellt zu bekommen?
Entschuldigt die lange Mail und schon einmal vielen Dank vorab für eure Mühen und euren Rat...!
Viele Grüße
Oliver
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jetflyer
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Antwort #1 - 30.07.2007 um 10:40:37
 
Hallo Olivier,

Hmm, was Du hättest besser machen sollen, dass hilft nu nimmer.

Mit dem Konsulat in Novosibirsk haben wir nur ausnehmend positive Erfahrungen gemacht, deine Schilderung wundert mich ein bischen.
Hast Du denn direkt dort mal angerufen und mit einem deutschen !! Beamten der Visastelle gesprochen?
Wie gesagt, letztes Jahr bei uns im Rahmen der FZF wurde uns dort sehr schnell und kompetent geholfen. Eine Visum für die Wiedereinriese wird Deine Frau bei Vorlage des neuen Passes und der Fiktionsbescheinigung sicher problemlos erhalten (Krankenkassen Bestätigung mitnehmen) , vor Ort wird sie aber sicher erscheinen müssen. Termine muß man allerdings dort jetzt auch über eine kostenpfl. Hotline abstimmen  Ärgerlich

Allerdinigs sollte Deine Frau mit dem russischen Konsulat sehr genau klären, womit sie denn nun einreisen darf. Evtl Passersatzpapiere? Müßte es eigentlich bei denen geben, schließlich kann ein Torurist ja auch seinen Pass verlieren. Offizeill ist Deine Frau ja für die Russen noch "Tourrist", da nicht als "Auslandsrusse" im Konsulat gemeldet.

Ja last not least, solltet Ihr in Ru eruieren, wiel lange die Passausstellung am Ex Heimatort dauert. Da können schnell mehrere Wochen vergehen.. (Bakschisch habe ich jetzt nur laut gedacht..)

Und dann natürlich mit dem neuen Pass in Ru abmelden und in D. nach der Wiedereinreise un AE im neuen Pass richtig am Konsulat anmelden..

Grüße

Jetflyer




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haoxinde
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Antwort #2 - 30.07.2007 um 10:55:35
 
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Rückmeldung.
Weißt du denn vielleicht auch, ob und welche weiteren Dokumente meine Frau bei dem deutschen Konsulat in Novosibirsk vorlegen muss (außer der Bescheinigung ihrer Krankenkassenversicherung) und wie lange die Ausstellung eines Wiedereinreisevisums wohl dauert?
Danke,
Oliver
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Antwort #3 - 30.07.2007 um 11:06:47
 
HI Oliver,

genaues:
Zitat:
Hast Du denn direkt dort mal angerufen und mit einem deutschen !! Beamten der Visastelle gesprochen?


http://www.nowosibirsk.diplo.de/Vertretung/nowosibirsk/de/02/Oeffnungszeiten/Oef...

Mein "educated guess":
Pass, Fiktionsbescheinigung, KV Bestätigung, Meldebestätigung aus D. von Euch beiden, Kopie deines Persos (Heiratsurkunde kann auch nicht schaden) sollte alles mehr als genug abdecken..

Grüße
Jetflyer
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haoxinde
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Antwort #4 - 30.07.2007 um 11:22:46
 
Hallo Jetflyer,

noch eine letzte Frage:

da deine Erfahrungen mit dem Konsulat in Novosibirsk so gut waren: wie gelingt es denn am besten deiner Meinung nach, einen deutschen Beamten ans Telefon zu bekommen? Mir ist es nämlich nicht gelungen (bei meinen letzten Anrufen dort).

Danke und Gruß,

Oliver

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DonCamillo
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Antwort #5 - 30.07.2007 um 13:35:39
 
haoxinde schrieb am 30.07.2007 um 10:24:32:
Und gibt es vielleicht eine Möglichkeit, das deutsche Konsulat in Novosibirsk zu umgehen und bereits hier von der ABH ein solches Visum ausgestellt zu bekommen? 


nein, das geht nicht. Zuständig im ausland ist die Botschaft.
BTW wo sollte das auch hineingeklebt werden ? Der Pass ist doch verloren !


DC
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Antwort #6 - 30.07.2007 um 13:42:13
 
Alles nicht ganz richtig.

Die Abmeldung in Russland kann auch von hier in Deutschland aus durch das russische Konsulat gemacht werden. Kostet nur ca. 350,- Euro, ist aber billiger als die Reise. Dann erfolgt die Anmeldung bei Konsulat und dann stellen die einen neuen Reisepass aus. Damit zur ABH und die AE übertragen lassen (ja, übertragen, denn sie existiert ja im alten Pass schon).

Um welches russ. Konsulat handelt es sich ?
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Antwort #7 - 30.07.2007 um 13:58:47
 
Zitat:
Die Abmeldung in Russland kann auch von hier in Deutschland aus durch das russische Konsulat gemacht werden


Aber meines Wissens nicht, wenn der Pass wech. ist...
Sonst ist das (zumindestens in HH) kein Problem, aber eher noch etwas "ähem teurer" als 350€..

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Antwort #8 - 30.07.2007 um 15:05:06
 
haoxinde schrieb am 30.07.2007 um 10:24:32:
Außerdem könnte meine Frau erneut durch das ABH eine Art Passersatz (ist, glaube ich, außen blau) erhalten, damit aber -nach russischem Recht- nicht nach Russland einreisen, bzw. nicht wieder ausreisen (so das Konsulat).


Einreise nach RU ist mit Inlandspass kein Problem, Int. Pass in Ru beantragen ca 4 Wochen, mit FB zum Konsulat und Visum beantragen
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Antwort #9 - 30.07.2007 um 19:50:52
 
jetflyer schrieb am 30.07.2007 um 13:58:47:
Aber meines Wissens nicht, wenn der Pass wech. ist... 


Es reicht, wenn der Inlandspass noch da ist....
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haoxinde
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Antwort #10 - 30.07.2007 um 20:25:27
 
hallo zusammen!

erst einmal vielen dank für die antworten.

an sigi-n und fryderyk: meines wissen ist es nicht möglich, dass man mit einem inlandspass nach russland einreisen kann. das konsulat hat dazu auch nichts gesagt und es macht auch wenig sinn, weil ja dann niemand dieses 75 euro teure dokument zu kaufen bräuchte, dass es erlaubt nach russland einzureisen, im falle von passverlust.
an fryderyk: leider kann man sich in russland von deutschland aus nicht mehr abmelden, wenn der pass bereits verloren/gestohlen ist. die möglichkeit besteht nur, wenn der pass noch vorhanden ist.

eine weitere frage hätte ich noch: kann mir jemand sagen, wie lange es etwa dauert, bis das wiedereinreisevisum (wie ist der offizielle name?) ausgestellt werden kann? meine frau muss das wie gesagt in novosibirsk beantragen und müsste dort für die dauer (anwesenheitspflicht vor ort!) der ausstellung ein hotel nehmen. auch nicht so billig.

danke sehr!!!!
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