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Familiennachzug zu einer Ausländerin (Gelesen: 1.021 mal)
belosnejka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug zu einer Ausländerin
29.07.2007 um 19:34:02
 
Hallo zusammen, DANKE für euere Arbeit  Smiley

Jetzt zu meiner Frage.

Meine Bekannte - ukrainische Staatsangehörichkeit, Gesselschafterin (gleichzeitig Mitearbeiterin) einer GmbH, die vor kurzem in Deutschland gegründet war.
Bekommt bald AE (zwecks Arbeit).

Sie möchte, dass ihre Mutter (auch ukr. Staatsang.) zu ihr nach Deutschland zieht.
Meiner meinung nach ist das Ganze unmöglich, weil ihre Mutter sozusagen kein "Familie" für sie ist, sondern "Verwandte" (im Sinne "Familiennachzug zu einem Ausländer")

Habe ich Recht???
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.07.2007 um 19:51:20
 
belosnejka schrieb am 29.07.2007 um 19:34:02:
Habe ich Recht


Fast. Es würde lediglich über § 36 AufenthG funktionieren.
Allerdings hängt da die Messlatte sehr sehr hoch. D.h. ein
Leben im Heimatland müsste nachweislich unmöglich oder
sehr erschwert sein.

DC
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 29.07.2007 um 20:10:39
 
Zitat:
ein
Leben im Heimatland müsste nachweislich unmöglich ... sein.


was dann wohl nur durch eine Sterbeurkunde nachgewiesen werden könnte...

SCNR

Muleta

(@DC: beim Rest hast Du meine Zustimmung).
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belosnejka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.07.2007 um 20:57:10
 
Vielen Dank für die Antworte  Smiley
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