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Krankenversicherung , Harz IV, Ehegattin (Gelesen: 4.282 mal)
Balitorsten
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29.07.2007 um 17:59:49
 
Hallo

tolles Forum hier!!!!
Meine Frage, ich habe geheiratet im Außland bin nun aber durch Krankheit Harz IV Empfänger. Meine Frau hat einen Visaantrag gestellt, es läuft also alles gut.
Aber, wie schaut es mit der Krankenversicherung aus? Ist es richtig das ich sie und auch eventuelle Kinder nicht mitversichern kann solange ich Harz IV empfange?
Was könnt Ihr empfehlen? Eine seperate Versicherung abschließen?
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trixie
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Antwort #1 - 29.07.2007 um 18:15:59
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 17:59:49:
Ist es richtig das ich sie und auch eventuelle Kinder nicht mitversichern kann solange ich Harz IV empfange? 


Ich gehe davon aus, dass deine Frau ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt hat.
Wenn deine Frau nun mit den Kindern nach Deutschland kommt, dann bildet ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Sollte deine Frau keine Arbeit haben und ihr weiterhin ALG II Leistungen beziehen, dann sind alle Bedarfsmitglieder über die ARGE/Jobcenter krankenversichert. Eine extra Krankenversicherung ist nicht nötig.

trixie
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Balitorsten
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Antwort #2 - 29.07.2007 um 18:22:30
 
Danke für die Antwort.
Es betrifft allein meine Frau Kinder sind noch nicht vorhanden. Also wird sie nicht bei mir im Ramen der Familienversicherung mitversichert sondern über die Arbeitsagentur?
Wenn sie sich nun nicht arbeitslos meldet?
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Antwort #3 - 29.07.2007 um 18:37:04
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 18:22:30:
Also wird sie nicht bei mir im Ramen der Familienversicherung mitversichert sondern über die Arbeitsagentur?  


Wenn du ALG II Bezieher bist, ist für die nicht mehr die Agentur für Arbeit zuständig, sondern die ARGE/Jobcenter.

Zitat:
Wenn sie sich nun nicht arbeitslos meldet?


dann bekommt sie:

1. keine Leistungen zur Grundsicherung
2. Keine Kosten der Unterkunft (Mietnebenkosten werden sich sicherlich erhöhen)
3. ist sie nicht über die ARGE krankenversichert.

Inwieweit deine Krankenkasse eine kostenfreie Mitversicherung akzepiert, ist dort zu klären.

Da aber alle Bedarfmitglieder der ARGE zu melden sind, hast du ohnedies keine langfristige Wahlmöglichkeit, wenn du aufenthaltsrechtlich angibst, dass du eine Ehegemeinschaft führst.

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Muleta
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Antwort #4 - 29.07.2007 um 18:49:03
 
trixie schrieb am 29.07.2007 um 18:37:04:
2. Keine Kosten der Unterkunft (Mietnebenkosten werden sich sicherlich erhöhen)


es geht nicht nur um die Nebenkosten. Man wird dem Ehemann schlichtweg die halben Mietkosten von seinen Leistungen abziehen.

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Antwort #5 - 29.07.2007 um 19:07:01
 
Muleta schrieb am 29.07.2007 um 18:49:03:
es geht nicht nur um die Nebenkosten. Man wird dem Ehemann schlichtweg die halben Mietkosten von seinen Leistungen abziehen.  

Da muß ich dir wiedersprechen. Wenn keine BG gegeben ist, dann wird ihm auch nichts abgezogen. Die Fälle bei denen trotz BG die anteiligen Mietkosten abgezogen werden, treffen hier nicht zu.

Unabhängig davon macht es keinen Sinn, seine Frau nicht bei der ARGE anzumelden.

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Antwort #6 - 29.07.2007 um 19:11:53
 
Das heisst in Zahlen.
Sie würde zu mir ziehen, wir wohnen zusammen. Sie bekommt 90% vom Regelsatz sowie ich auch, also jeder 312,30 € ?
Welche Kosten für die Unterkunft werden dann noch erstattet?
Für die Wohnung müssen wir zahlen Kaltmiete 550 € + 120 € Nebenkosten.
Merci für eine Antwort.
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Antwort #7 - 29.07.2007 um 19:22:04
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:11:53:
Sie würde zu mir ziehen, wir wohnen zusammen. 

Eigentlich sollte das normal sein, oder hast du eine "Scheinehe" geplant?

Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:11:53:
Sie bekommt 90% vom Regelsatz sowie ich auch, also jeder 312,30 € ? 

Das ist richtig.

Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:11:53:
Welche Kosten für die Unterkunft werden dann noch erstattet?
Für die Wohnung müssen wir zahlen Kaltmiete 550 € + 120 € Nebenkosten.

Wenn die Miet- und Mietnebenkosten angemessen sind, werden diese von der ARGE übernommen. Durch deine Frau werden sich normalerweise die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr usw.) erhöhen.

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Antwort #8 - 29.07.2007 um 19:48:21
 
NEIN das ist keine Scheinehe!!!

Also würde die Miete übernommen werden oder was genau gilt als angemessen?
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Antwort #9 - 29.07.2007 um 19:58:11
 
trixie schrieb am 29.07.2007 um 19:07:01:
Da muß ich dir wiedersprechen. Wenn keine BG gegeben ist, dann wird ihm auch nichts abgezogen.


Du meinst, wenn die Wohnung angemessen ist, dann kann der Leistungsempfänger darin eine Wohngemeinschaft einrichten (ohne Mieteinnahmen zu erhalten) und ihm wird hinsichtlich der Miete von der ARGE nichts abgezogen?

Da ich (zumindest auf die Schnelle) keine entgegenstehende Rechtsnorm finden kann, akzeptiere ich das erst mal.

Zitat:
Unabhängig davon macht es keinen Sinn, seine Frau nicht bei der ARGE anzumelden.


das ist klar.

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Antwort #10 - 29.07.2007 um 20:00:58
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:48:21:
Also würde die Miete übernommen werden oder was genau gilt als angemessen?  

Die Angemessenheit eine Wohnung kann man nicht in Euro beziffern, weil eine Zweizimmerwohnung in Hamburg mehr kosten als in Schwed/Oder.
Den angemessenen Betrag erfährst du aber bei der für dich zuständigen ARGE. Solltest du schon vor Bezug von ALG II Leitungen in der Wohnung wohnen, hat die ARGE die Möglichkeit, die erhöhten Mietkosten bis zu einem halben Jahr weiter zu übernehmen. Sie wird dich aber darauf hinweisen, dass du dich nach einer billigeren Wohnung umschauen mußt, da sie nach Ablauf des halben Jahres nur noch die Kosten einer angemessenen Wohnung übernimmt.

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Antwort #11 - 29.07.2007 um 20:07:58
 
Muleta schrieb am 29.07.2007 um 19:58:11:
Du meinst, wenn die Wohnung angemessen ist, dann kann der Leistungsempfänger darin eine Wohngemeinschaft einrichten (ohne Mieteinnahmen zu erhalten) und ihm wird hinsichtlich der Miete von der ARGE nichts abgezogen? 


Das habe ich nicht gesagt. Im Gegenteil. Wenn er eine BG begründet, hat er dies der ARGE mitzuteilen. Nur heißt es nicht, dass bei einem Mitbewohner automatisch eine BG begründet wird.

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Antwort #12 - 29.07.2007 um 20:15:19
 
ok zum jetzigen Zeitpunkt werden 300 euro für die genannte Wohnung übernommen. Das wird sich dann wenn die Frau hier wohnt wohl nicht sonderlich ändern?
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Antwort #13 - 29.07.2007 um 20:29:27
 
Du erhältst von der ARGE die Miete mit Nebenkosen bezahlt, den sie für eine 2-Personen-BG als angemessen festgelegt hat. Wieviel das in deinem Fall ist, kann dir nur die ARGE sagen.

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Antwort #14 - 29.07.2007 um 23:28:21
 
Es wird erstmal immer eine Bedarfsgemeinschaft vermutet. Sobald eine Person mit in Deiner Wohnung wohnt, die laut Deiner Auskunft nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört (also eine Wohngemeinschaft mit sonst getrennter Haushaltsführung) zahlt die ARGE immer nur anteilige Mietkosten. Eine Wohngemeinschaft wo einer die volle Miete von der ARGE bekommt gibt es nicht, wird immer pro Kopf berechnet.
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Antwort #15 - 30.07.2007 um 00:11:10
 
xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 23:28:21:
Es wird erstmal immer eine Bedarfsgemeinschaft vermutet
besonders, wenns die eigene Ehefrau ist...
Und natürlich, "man wird dem Ehemann schlichtweg die halben Mietkosten von seinen Leistungen abziehen." (muleta), wenn die Ehefrau sich nicht arbeitslos melden würde.
Außerdem entstünde sehr die Frage, wovon sie eigentlich lebt - neben der Frage, wovon der Ehegatte bisher schon die Differenz von 370.- (Warmmiete 670.-;übernommen 300.-??) finanziert.
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Antwort #16 - 30.07.2007 um 09:07:57
 
@ neben der Frage, wovon der Ehegatte bisher schon die Differenz von 370.- (Warmmiete 670.-;übernommen 300.-??) finanziert

Indem er einen Mitbewohner hat der 300 Euro zur Miete beiträgt, der ist berufstätig.
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Antwort #17 - 30.07.2007 um 09:27:39
 
Balitorsten schrieb am 30.07.2007 um 09:07:57:
Indem er einen Mitbewohner hat der 300 Euro zur Miete beiträgt, der ist berufstätig.


M. M. nach wären das wiederum Einkünfte, die vom Bedarf abgezogen werden müssen.

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Antwort #18 - 30.07.2007 um 09:54:33
 
Allerdings! Und mit noch einem "Mitbewohner" (der eigenen Ehefrau) wird hier nach weiteren Vergünstigungen gefragt.
Aber davon mal ganz abgesehen: Ich in dieser Situation hätte mich mal vor einer Heirat erkundigt, wieviel Unterstützung ich zusammen mit meinem Ehepartner zu erwarten habe.
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Antwort #19 - 30.07.2007 um 10:37:24
 
@ Trixi

Ich habe ein Zimmer untervermietet um die Mietkosten zu senken, also genau das gemacht was die Arbeitsagentur verlangt hat. Entweder günstigere Wohnung suchen oder Mietkosten senken indem zb ein Zimmer untervermietet wird.
Daraufhin und es ist der Agentur auch so bekannt wurden keinerlei Einkünfte berechnet die abgezogen werden müssten!
Also kann Deine Aussage so nicht stimmen?
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Antwort #20 - 30.07.2007 um 10:55:32
 
Hier noch der Text der Arbeitsagentur

angerechnet wird,Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (wenn es sich nicht um die Untervermietung der selbst bewohnten Wohnung zur Reduzierung der Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II handelt),

Also und in diesem Fall ist es eine Vermietung zur REDUZIERUNG der Unterkunftskosten!

Um zum Thema zurückzukommen die Krankenkasse übernimmt auch die Versicherung ( Familienversicherung ) des zuziehenden Ehegatten! Habe die Info gerade von der versicherung bekommen. Dabei ist es nicht wichtig ob die Person auch Harz IV Empfänger ist oder nicht.
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Antwort #21 - 30.07.2007 um 11:04:12
 
@ Balitorsten

Es wäre halt sinnvoll, gleich den ganzen Sachverhalt zu schildern, damit man nicht immer bruchstückartig an neue Infos kommen muß. Somit wären Rückfragen oder Spekulationen überflüssig.

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Antwort #22 - 30.07.2007 um 11:35:21
 
Richtig. Aber @ trixi
. M. nach wären das wiederum Einkünfte, die vom Bedarf abgezogen werden müssen.

Das war Deine Aussage und die ist natürlich schlichtweg nicht richtig.
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Antwort #23 - 30.07.2007 um 11:43:11
 
@ Balitorsten

Hättest du gleich geschrieben, dass es sich hier um eine von der ARGE angeordnete/empfohlene Untervermietung handelt, hättest du mich nicht auf Glatteis geführt und der Sachverhalt wäre von vorn herein klar gewesen  Zwinkernd

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Antwort #24 - 30.07.2007 um 13:12:15
 
Wenn der zuziehenden Ehepartner nunmehr in die bereits untervermietete Wohnung aufgenommen wird, gibt es da (räumlich und persönlich) keine Schwierigkeiten?
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Antwort #25 - 30.07.2007 um 13:36:58
 
Dann zieht ja die Person aus an die Untervermietet wurde.

Zudem ist es einfach kein Einkommen wenn man Untervermietet um die Mietkosten zu senken, egal ob es eine behörde anordnet oder nicht.
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Antwort #26 - 30.07.2007 um 15:03:14
 
Die Ausgangsfrage war ...

Zitat:
Aber, wie schaut es mit der Krankenversicherung aus? Ist es
richtig das ich sie und auch eventuelle Kinder nicht mitversichern
kann solange ich Harz IV empfange?


Trixie hat in Antwort 3 das Thema Miete aufgebracht und darüber
wird nunmehr Ping Pong gespielt.

Das Ursprungsthema - Krankenkasse - ist nicht mehr aktuell.
Dafür sind wir bei Antwort 25 ....   boah

Wir haben da was Neues .....

...

Hier ist nun Ende Gelände

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