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Krankenversicherung , Harz IV, Ehegattin (Gelesen: 4.354 mal)
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 30.07.2007 um 00:11:10
 
xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 23:28:21:
Es wird erstmal immer eine Bedarfsgemeinschaft vermutet
besonders, wenns die eigene Ehefrau ist...
Und natürlich, "man wird dem Ehemann schlichtweg die halben Mietkosten von seinen Leistungen abziehen." (muleta), wenn die Ehefrau sich nicht arbeitslos melden würde.
Außerdem entstünde sehr die Frage, wovon sie eigentlich lebt - neben der Frage, wovon der Ehegatte bisher schon die Differenz von 370.- (Warmmiete 670.-;übernommen 300.-??) finanziert.
thom

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Balitorsten
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Antwort #16 - 30.07.2007 um 09:07:57
 
@ neben der Frage, wovon der Ehegatte bisher schon die Differenz von 370.- (Warmmiete 670.-;übernommen 300.-??) finanziert

Indem er einen Mitbewohner hat der 300 Euro zur Miete beiträgt, der ist berufstätig.
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trixie
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Antwort #17 - 30.07.2007 um 09:27:39
 
Balitorsten schrieb am 30.07.2007 um 09:07:57:
Indem er einen Mitbewohner hat der 300 Euro zur Miete beiträgt, der ist berufstätig.


M. M. nach wären das wiederum Einkünfte, die vom Bedarf abgezogen werden müssen.

trixie
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Wassermann
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Antwort #18 - 30.07.2007 um 09:54:33
 
Allerdings! Und mit noch einem "Mitbewohner" (der eigenen Ehefrau) wird hier nach weiteren Vergünstigungen gefragt.
Aber davon mal ganz abgesehen: Ich in dieser Situation hätte mich mal vor einer Heirat erkundigt, wieviel Unterstützung ich zusammen mit meinem Ehepartner zu erwarten habe.
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Balitorsten
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Antwort #19 - 30.07.2007 um 10:37:24
 
@ Trixi

Ich habe ein Zimmer untervermietet um die Mietkosten zu senken, also genau das gemacht was die Arbeitsagentur verlangt hat. Entweder günstigere Wohnung suchen oder Mietkosten senken indem zb ein Zimmer untervermietet wird.
Daraufhin und es ist der Agentur auch so bekannt wurden keinerlei Einkünfte berechnet die abgezogen werden müssten!
Also kann Deine Aussage so nicht stimmen?
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Balitorsten
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Antwort #20 - 30.07.2007 um 10:55:32
 
Hier noch der Text der Arbeitsagentur

angerechnet wird,Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (wenn es sich nicht um die Untervermietung der selbst bewohnten Wohnung zur Reduzierung der Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II handelt),

Also und in diesem Fall ist es eine Vermietung zur REDUZIERUNG der Unterkunftskosten!

Um zum Thema zurückzukommen die Krankenkasse übernimmt auch die Versicherung ( Familienversicherung ) des zuziehenden Ehegatten! Habe die Info gerade von der versicherung bekommen. Dabei ist es nicht wichtig ob die Person auch Harz IV Empfänger ist oder nicht.
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trixie
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Antwort #21 - 30.07.2007 um 11:04:12
 
@ Balitorsten

Es wäre halt sinnvoll, gleich den ganzen Sachverhalt zu schildern, damit man nicht immer bruchstückartig an neue Infos kommen muß. Somit wären Rückfragen oder Spekulationen überflüssig.

trixie
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Balitorsten
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Antwort #22 - 30.07.2007 um 11:35:21
 
Richtig. Aber @ trixi
. M. nach wären das wiederum Einkünfte, die vom Bedarf abgezogen werden müssen.

Das war Deine Aussage und die ist natürlich schlichtweg nicht richtig.
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trixie
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Antwort #23 - 30.07.2007 um 11:43:11
 
@ Balitorsten

Hättest du gleich geschrieben, dass es sich hier um eine von der ARGE angeordnete/empfohlene Untervermietung handelt, hättest du mich nicht auf Glatteis geführt und der Sachverhalt wäre von vorn herein klar gewesen  Zwinkernd

trixie
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Antwort #24 - 30.07.2007 um 13:12:15
 
Wenn der zuziehenden Ehepartner nunmehr in die bereits untervermietete Wohnung aufgenommen wird, gibt es da (räumlich und persönlich) keine Schwierigkeiten?
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Balitorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #25 - 30.07.2007 um 13:36:58
 
Dann zieht ja die Person aus an die Untervermietet wurde.

Zudem ist es einfach kein Einkommen wenn man Untervermietet um die Mietkosten zu senken, egal ob es eine behörde anordnet oder nicht.
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Tippi
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Antwort #26 - 30.07.2007 um 15:03:14
 
Die Ausgangsfrage war ...

Zitat:
Aber, wie schaut es mit der Krankenversicherung aus? Ist es
richtig das ich sie und auch eventuelle Kinder nicht mitversichern
kann solange ich Harz IV empfange?


Trixie hat in Antwort 3 das Thema Miete aufgebracht und darüber
wird nunmehr Ping Pong gespielt.

Das Ursprungsthema - Krankenkasse - ist nicht mehr aktuell.
Dafür sind wir bei Antwort 25 ....   boah

Wir haben da was Neues .....

...

Hier ist nun Ende Gelände

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