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Krankenversicherung , Harz IV, Ehegattin (Gelesen: 4.338 mal)
Balitorsten
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29.07.2007 um 17:59:49
 
Hallo

tolles Forum hier!!!!
Meine Frage, ich habe geheiratet im Außland bin nun aber durch Krankheit Harz IV Empfänger. Meine Frau hat einen Visaantrag gestellt, es läuft also alles gut.
Aber, wie schaut es mit der Krankenversicherung aus? Ist es richtig das ich sie und auch eventuelle Kinder nicht mitversichern kann solange ich Harz IV empfange?
Was könnt Ihr empfehlen? Eine seperate Versicherung abschließen?
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trixie
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Antwort #1 - 29.07.2007 um 18:15:59
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 17:59:49:
Ist es richtig das ich sie und auch eventuelle Kinder nicht mitversichern kann solange ich Harz IV empfange? 


Ich gehe davon aus, dass deine Frau ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt hat.
Wenn deine Frau nun mit den Kindern nach Deutschland kommt, dann bildet ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Sollte deine Frau keine Arbeit haben und ihr weiterhin ALG II Leistungen beziehen, dann sind alle Bedarfsmitglieder über die ARGE/Jobcenter krankenversichert. Eine extra Krankenversicherung ist nicht nötig.

trixie
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Balitorsten
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Antwort #2 - 29.07.2007 um 18:22:30
 
Danke für die Antwort.
Es betrifft allein meine Frau Kinder sind noch nicht vorhanden. Also wird sie nicht bei mir im Ramen der Familienversicherung mitversichert sondern über die Arbeitsagentur?
Wenn sie sich nun nicht arbeitslos meldet?
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trixie
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Antwort #3 - 29.07.2007 um 18:37:04
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 18:22:30:
Also wird sie nicht bei mir im Ramen der Familienversicherung mitversichert sondern über die Arbeitsagentur?  


Wenn du ALG II Bezieher bist, ist für die nicht mehr die Agentur für Arbeit zuständig, sondern die ARGE/Jobcenter.

Zitat:
Wenn sie sich nun nicht arbeitslos meldet?


dann bekommt sie:

1. keine Leistungen zur Grundsicherung
2. Keine Kosten der Unterkunft (Mietnebenkosten werden sich sicherlich erhöhen)
3. ist sie nicht über die ARGE krankenversichert.

Inwieweit deine Krankenkasse eine kostenfreie Mitversicherung akzepiert, ist dort zu klären.

Da aber alle Bedarfmitglieder der ARGE zu melden sind, hast du ohnedies keine langfristige Wahlmöglichkeit, wenn du aufenthaltsrechtlich angibst, dass du eine Ehegemeinschaft führst.

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Muleta
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Antwort #4 - 29.07.2007 um 18:49:03
 
trixie schrieb am 29.07.2007 um 18:37:04:
2. Keine Kosten der Unterkunft (Mietnebenkosten werden sich sicherlich erhöhen)


es geht nicht nur um die Nebenkosten. Man wird dem Ehemann schlichtweg die halben Mietkosten von seinen Leistungen abziehen.

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Antwort #5 - 29.07.2007 um 19:07:01
 
Muleta schrieb am 29.07.2007 um 18:49:03:
es geht nicht nur um die Nebenkosten. Man wird dem Ehemann schlichtweg die halben Mietkosten von seinen Leistungen abziehen.  

Da muß ich dir wiedersprechen. Wenn keine BG gegeben ist, dann wird ihm auch nichts abgezogen. Die Fälle bei denen trotz BG die anteiligen Mietkosten abgezogen werden, treffen hier nicht zu.

Unabhängig davon macht es keinen Sinn, seine Frau nicht bei der ARGE anzumelden.

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Antwort #6 - 29.07.2007 um 19:11:53
 
Das heisst in Zahlen.
Sie würde zu mir ziehen, wir wohnen zusammen. Sie bekommt 90% vom Regelsatz sowie ich auch, also jeder 312,30 € ?
Welche Kosten für die Unterkunft werden dann noch erstattet?
Für die Wohnung müssen wir zahlen Kaltmiete 550 € + 120 € Nebenkosten.
Merci für eine Antwort.
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Antwort #7 - 29.07.2007 um 19:22:04
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:11:53:
Sie würde zu mir ziehen, wir wohnen zusammen. 

Eigentlich sollte das normal sein, oder hast du eine "Scheinehe" geplant?

Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:11:53:
Sie bekommt 90% vom Regelsatz sowie ich auch, also jeder 312,30 € ? 

Das ist richtig.

Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:11:53:
Welche Kosten für die Unterkunft werden dann noch erstattet?
Für die Wohnung müssen wir zahlen Kaltmiete 550 € + 120 € Nebenkosten.

Wenn die Miet- und Mietnebenkosten angemessen sind, werden diese von der ARGE übernommen. Durch deine Frau werden sich normalerweise die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr usw.) erhöhen.

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Antwort #8 - 29.07.2007 um 19:48:21
 
NEIN das ist keine Scheinehe!!!

Also würde die Miete übernommen werden oder was genau gilt als angemessen?
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Muleta
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Antwort #9 - 29.07.2007 um 19:58:11
 
trixie schrieb am 29.07.2007 um 19:07:01:
Da muß ich dir wiedersprechen. Wenn keine BG gegeben ist, dann wird ihm auch nichts abgezogen.


Du meinst, wenn die Wohnung angemessen ist, dann kann der Leistungsempfänger darin eine Wohngemeinschaft einrichten (ohne Mieteinnahmen zu erhalten) und ihm wird hinsichtlich der Miete von der ARGE nichts abgezogen?

Da ich (zumindest auf die Schnelle) keine entgegenstehende Rechtsnorm finden kann, akzeptiere ich das erst mal.

Zitat:
Unabhängig davon macht es keinen Sinn, seine Frau nicht bei der ARGE anzumelden.


das ist klar.

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Antwort #10 - 29.07.2007 um 20:00:58
 
Balitorsten schrieb am 29.07.2007 um 19:48:21:
Also würde die Miete übernommen werden oder was genau gilt als angemessen?  

Die Angemessenheit eine Wohnung kann man nicht in Euro beziffern, weil eine Zweizimmerwohnung in Hamburg mehr kosten als in Schwed/Oder.
Den angemessenen Betrag erfährst du aber bei der für dich zuständigen ARGE. Solltest du schon vor Bezug von ALG II Leitungen in der Wohnung wohnen, hat die ARGE die Möglichkeit, die erhöhten Mietkosten bis zu einem halben Jahr weiter zu übernehmen. Sie wird dich aber darauf hinweisen, dass du dich nach einer billigeren Wohnung umschauen mußt, da sie nach Ablauf des halben Jahres nur noch die Kosten einer angemessenen Wohnung übernimmt.

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Antwort #11 - 29.07.2007 um 20:07:58
 
Muleta schrieb am 29.07.2007 um 19:58:11:
Du meinst, wenn die Wohnung angemessen ist, dann kann der Leistungsempfänger darin eine Wohngemeinschaft einrichten (ohne Mieteinnahmen zu erhalten) und ihm wird hinsichtlich der Miete von der ARGE nichts abgezogen? 


Das habe ich nicht gesagt. Im Gegenteil. Wenn er eine BG begründet, hat er dies der ARGE mitzuteilen. Nur heißt es nicht, dass bei einem Mitbewohner automatisch eine BG begründet wird.

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Antwort #12 - 29.07.2007 um 20:15:19
 
ok zum jetzigen Zeitpunkt werden 300 euro für die genannte Wohnung übernommen. Das wird sich dann wenn die Frau hier wohnt wohl nicht sonderlich ändern?
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Antwort #13 - 29.07.2007 um 20:29:27
 
Du erhältst von der ARGE die Miete mit Nebenkosen bezahlt, den sie für eine 2-Personen-BG als angemessen festgelegt hat. Wieviel das in deinem Fall ist, kann dir nur die ARGE sagen.

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Antwort #14 - 29.07.2007 um 23:28:21
 
Es wird erstmal immer eine Bedarfsgemeinschaft vermutet. Sobald eine Person mit in Deiner Wohnung wohnt, die laut Deiner Auskunft nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört (also eine Wohngemeinschaft mit sonst getrennter Haushaltsführung) zahlt die ARGE immer nur anteilige Mietkosten. Eine Wohngemeinschaft wo einer die volle Miete von der ARGE bekommt gibt es nicht, wird immer pro Kopf berechnet.
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