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Scheidungsurteil legalisieren (Gelesen: 1.508 mal)
nessaja
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28.07.2007 um 20:21:56
 
Hallo an alle,ich hoffe es kann mir jemand helfen??!!
Ich möchte mein dt.Scheidungsurteil(übersetzt in arabisch und vom Landgericht beglaubigt)im marokkanischem Generalkonsulat Frankfurt legalisieren lassen,jetzt sagte mir eben ein Kumpel(Marokkaner),das ich dafür auch noch eine BESCHEINIGUNG GEM. ARTIKEL 39 brauche,habe davon noch NIE was gehört.Ist das wirklich notwendig?Kennt sich da jemand aus?Möchte nicht zum Heiraten nach MA fliegen und dann wegen dieser Bescheinigung unverrichteter Dinge wieder Heim müssen.
Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
Liebe Grüsse
Dany
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nessaja2669  
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andromeda33
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Antwort #1 - 28.07.2007 um 22:48:01
 
Hallo Nessaja,
habe mein Scheidungsurteil zwar in der maroccanischen Botschaft in Berlin leaglisieren lassen aber denke mal die Anforderungen sind die selben.
Also musste es weder übersetzen lassen noch benötigte ich irgend eine Bescheinigung.(Übersetzung wurde erst in Morocco benötigt.)
Bin nur mit der orginal Scheidungsurkunde in die Botschaft und habe 11€ bezahlt.
Nach 2 Stunden sollte ich wieder kommen.
Dann haben sie noch ein paar Fragen zu meinem Exmann gestellt und 2 Marken aufgeklebt und somit die Echtheit bestätigt.
Das war alles.
Um sicher zu gehen würde ich auf jeden Fall vorher im Generalkonsulat anrufen und fragen.
Lg.Andromeda
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nessaja
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Antwort #2 - 29.07.2007 um 13:41:09
 
Hallo,vielen Dank für die Antwort,ich kann mir auch nichts unter dieser Bescheinigung vorstellen,aber ich werde morgen im Konsulat anrufen und nochmals nachfragen.
Viele Grüsse
Dany
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nessaja2669  
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nessaja
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Antwort #3 - 02.08.2007 um 15:48:33
 
Hallo,
habe mich nochmal schlau gemacht,die Apostille vom LG reicht aus,da sie die Rechtskraft des Urteils bescheinigt.

Liebe Grüsse
Dany
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nessaja2669  
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