Ist bestimmt richtig über den Abgleich der Daten, was Du schreibst @Thom
Kann sich aber logischerweise nur um einen Abgleich Standesamt/Meldebehörde innerhalb D. handeln!
Also rein theoretisch hätte ich ca. 17 mal im Ausland heiraten können...
Als ich zurück nach D. kam, bin ich (freiwillig
zur Meldebehörde gedackelt und habe über meine Hochzeit in Ru "berichtet" äh. sie "gemeldet". Man nahm wie gesagt meine russische Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung entgegen, freute sich und tipperte meinen neuen Familienstand ins System.
Ob ich nun mit ´ner Dk Urkunde oder der Ru Urkunde gekommen wäre
(Die russische Apostille hat zwar schön die Echtheit meiner Urkunde dokumentiert, aber mehr auch nicht)
Naja selbst mit
EFZ: Kann ich ja auch mehrfach für eine Heirat im Ausland beantragen.. bischen mühseliger, aber auch mit dem Ding
muß ich ja nicht heiraten.. bzw. keiner in D. weiß,
ob ich auch wirklich geheiratet habe (bzw.
wen).....
Ich sehe da immer noch nicht den Sinn des
FZF Verfahrens in meinem Falle....(In Bezug auf mein Bsp. weiter oben)
Liebe Grüße
Jetflyer