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Sprachkenntnisse  bei Visaantragstellung! (Gelesen: 22.870 mal)
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #30 - 30.07.2007 um 15:11:29
 
trixie schrieb am 30.07.2007 um 11:37:41:
Die Dänen akzeptieren als sog. "Ledigikeitsbescheinigung" die deutsche Meldebescheinigung, auf der der Familienstand des Drittstaatlers mit "ledig" vermerkt ist. Doch ob das stimmt oder nicht, hat das Meldeamt in Deutschland nicht geprüft.

Das ist eine Behauptung, die so nicht stimmen kann.
Die Richtigkeit und Aktualität der Melderegister wird durch einen internen Datenabgleich sicher gestellt, den die Meldebehörden unverzüglich nach der Anmeldung am neuen Wohnsitz durchführen. Die Standesämter melden Änderungen des Familienstandes grundsätzlich an die Meldeämter.
Die Aufenthalts- und Meldebescheinigung wird also nicht ohne Grund auch als "Ledigkeitsbescheinigung" benutzt, somit wäre es sicher ein "Problem, dass Verheiratete nochmals heiraten."

Es gibt auch kein nachgeschobenes Prüfungsverfahren.
muletas diesbezügliche Anmerkung hast Du sicher mißverstanden, trixie.
Vielleicht meinst Du die Möglichkeit, dass ein Standesbeamter z.B. beim Antrag auf Anlegen eines Familienbuch bei begründetem Zweifel am Dokumentierten entspr. Prüfungen auslöst.
thom
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #31 - 30.07.2007 um 15:30:45
 
Ist bestimmt richtig über den Abgleich der Daten, was Du schreibst @Thom
Kann sich aber logischerweise nur um einen Abgleich Standesamt/Meldebehörde innerhalb D. handeln!

Also rein theoretisch hätte ich ca. 17 mal im Ausland heiraten können... Zwinkernd
Als ich zurück nach D. kam, bin ich (freiwillig Smiley zur Meldebehörde gedackelt und habe über meine Hochzeit in Ru "berichtet" äh. sie "gemeldet". Man nahm wie gesagt meine russische Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung entgegen, freute sich und tipperte meinen neuen Familienstand ins System.

Ob ich nun mit ´ner Dk Urkunde oder der Ru Urkunde gekommen wäre
(Die russische Apostille hat zwar schön die Echtheit meiner Urkunde dokumentiert, aber mehr auch nicht)

Naja selbst mit EFZ: Kann ich ja auch mehrfach für eine Heirat im Ausland beantragen.. bischen mühseliger, aber auch mit dem Ding muß ich ja nicht heiraten.. bzw. keiner in D. weiß, ob ich auch wirklich geheiratet habe (bzw. wen).....


Ich sehe da immer noch nicht den Sinn des FZF Verfahrens in meinem Falle....(In Bezug auf mein Bsp. weiter oben)

Liebe Grüße
Jetflyer
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trixie
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Antwort #32 - 30.07.2007 um 17:27:28
 
thom schrieb am 30.07.2007 um 15:11:29:
Die Richtigkeit und Aktualität der Melderegister wird durch einen internen Datenabgleich sicher gestellt, den die Meldebehörden unverzüglich nach der Anmeldung am neuen Wohnsitz durchführen.


Da du meine Aussage nur teilweise zitiert hast, verfälscht du meine Aussage.
Ich habe davon gesprochen, dass ein Drittstaatler bei der Anmeldung seinen Familienstand als ledig angeben kann. Ob dieser richtig ist, kann keine deutsche Meldebehörde überprüfen.  Zwinkernd

trixie
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #33 - 30.07.2007 um 17:53:59
 
trixie, sorry,
das habe ich voll übersehen.
thom

p.s. jetflyers post zeigt, dass bei vielen Auslandsheiraten die Registrierung grundsätzlich nicht gesichert ist.
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xxl1969
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Antwort #34 - 30.07.2007 um 18:55:13
 
Ist ja auch irgendwie logisch, dass die Dänen der Deutschen Meldebescheinigung Glauben schenken. Warum soll eine Deutsche Meldestelle etwas bescheinigen was von einem Deutschen Standesamt hinterher angezweifelt wird? Das ist doch total unlogisch, da muss ich den Dänen recht geben!
Tatsache ist: die Meldestellen in Deutschland nehmen die Angaben von zuziehenden Ausländern über deren Familienstand ohne Prüfung auf. Wenn sich einer hier als ledig meldet dann wird das so übernommen. Eine Prüfung kann nur an diesem Punkt etwas bewirken.
Kommt man erst mit einer Dänischen Heiratsurkunde an, muss diese akzeptiert werden. Das wird auch in Zukunft so sein, oder wurde das Abkommen gekündigt?Eine Überprüfung durch eine Behörde hier ohne eindeutigen Verdacht ist gar nicht zulässig. Und wenn stehen die Behörden hier in der Beweispflicht, z.B. wenn Sie sichere Informationen darüber haben das die Person doppelt verheiratet ist....
Letztendlich ist das alles wieder typisch Deutsch, Dänemark ist ein Land in bester Ordnung, dort gibt es auch nicht mehr Heiratsschwindler als hier. Und nicht zu vergessen: es ist eine Straftat. Man kann eben nicht jede verhindern. Mehrfach verheiratet zu sein (gleichzeitig) spricht schon für eine gewisse kriminelle Energie...
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Mikael321
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Antwort #35 - 30.07.2007 um 19:25:46
 
xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 18:55:13:
Mehrfach verheiratet zu sein (gleichzeitig) spricht schon für eine gewisse kriminelle Energie...
   Laut lachend Na ja, viele Menschen und auch Länder, sehen das anders ! Einige dieser Länder, sehen übrigens Homosexualität als Kriminalität an.
Ich finde beides, nicht so tragisch.

Michael
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xxl1969
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Antwort #36 - 30.07.2007 um 19:40:08
 
Wie gesagt, möglich ist es. Da man es nicht verbieten kann in Dänemark ohne weitere Legalisierungen zu heiraten, muss man hier die Überprüfung bei der Anmeldung vornehmen, damit die Meldebescheinigung mit Familienstandsanzeige auch wirklich wirklich stimmt...
Man kann den Dänen aber auch keine Nachlässigkeit unterstellen. Einem offiziellen Papier einer Deutschen Behörde muss man Glauben schenken dürfen.
Übrigens prüfen die Dänen genau das Scheidungsurteil, wenn jemand schonmal verheiratet war. In diesem Fall geht's mit der Heirat gar nicht mal so schnell.

Ich würde gerne mal wissen, wie oft solche Betrügerein vorkommen. Ich könnte mir vorstellen das die Zahl verschwindend gering ist.

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proll
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Antwort #37 - 30.07.2007 um 19:49:15
 
xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 18:55:13:
Wenn sich einer hier als ledig meldet dann wird das so übernommen. Eine Prüfung kann nur an diesem Punkt etwas bewirken.

Ich möchte den Aufschrei der Bürger nicht hören, wenn bei einem so einfachen Vorgang wie beieiner melderechtlichen Anmeldung plötzliche alle Angaben einem genauen Prüfverfahren unterzogen werden.

Gott sei Dank wissen die Deutschen, dass ein melderechtlicher Vorgang nicht so weitreichende Folgen wie eine Eheschließung hat und beschränkt deshalb die Prüfung der Angaben auf die anzahlmäßig wesentlich geringeren Eheschließungen beschränkt.

Vielleicht hat Deutschland auch schon eher erkannt, dass mit Eheschließungen mehr Schindluder getrieben wird.

xxl1969 schrieb am 30.07.2007 um 18:55:13:
dort gibt es auch nicht mehr Heiratsschwindler als hier

Gibt es Statistiken ?
In Deutschland gibt es nicht so viele Heiratsschwindler, weil die VOR Eheschließung keine Erlaubnis zur Eheschließung bekommen  Zwinkernd
Das liegt am Prüfverfahren.

proll
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xxl1969
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Antwort #38 - 31.07.2007 um 09:24:38
 
Zitat:
Gibt es Statistiken ?
In Deutschland gibt es nicht so viele Heiratsschwindler, weil die VOR Eheschließung keine Erlaubnis zur Eheschließung bekommen   
Das liegt am Prüfverfahren. 


Kannst Du das statistisch belegen?
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proll
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Antwort #39 - 31.07.2007 um 10:21:35
 
xxl1969 schrieb am 31.07.2007 um 09:24:38:
Kannst Du das statistisch belegen? 

Natürlich nicht, deshalb war ja auch ein zwinkernder Smiley dahinter !
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DonCamillo
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Antwort #40 - 31.07.2007 um 10:25:07
 
xxl1969 schrieb am 31.07.2007 um 09:24:38:
Kannst Du das statistisch belegen? 


jepp, aus eigenen Fällen resultieren ca. 3 von 10 Fällen  Zwinkernd


DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 31.07.2007 um 11:04:35
 
Wir sind mal wieder vom Ausgangsthema Lichtjahre
entfernt.

Thema Scheinehenstatistik oder so ähnlich ggf im
Userforum fortsetzen

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Aurillac
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Antwort #42 - 27.08.2007 um 15:01:51
 
Die deutsche Botschaft in Bangkok schreibt in ihrem Newsletter bereits, dass Deutschkenntnisse nur noch durch einen Test beim Goetheinstitut nachgewiesen werden koennen.

http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/Botschafts__Newsletter/08__Aug...
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