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Sprachkenntnisse  bei Visaantragstellung! (Gelesen: 22.868 mal)
Mahalo
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25.07.2007 um 20:19:44
 
Anbei ein Link der wohl deutlich macht das auch bei Nachzug von ausländischen Ehegatten zu deutschen ohne einfachste Sprachkenntnisse wohl weniger oder kein Visa mehr ausgestellt wird?
Denn es heisst ja so schön wenn ein Ehegatte vor hat nach Deutschland nachzuziehen muss er bereits bei der Beantragung des Visa einfache Sprachkenntnisse nachweisen!

Was meint Ihr?

http://www.info4alien.de/yabbfiles/Attachments/00-familiennachzug-flyer.pdf
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shibumi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.07.2007 um 20:53:34
 
Ich sehe das völlig eindeutig : Bei Beantragung des Visums muß ein Zertifikat des
Goethe- Institutes über " A 1 "- Kenntnisse vorgelegt werden.
Das Zertifikat ist also zwingend vorgeschrieben.
Ohne Zertifikat streben wohl die Chancen auf Erteilung eines Visums gegen 0.
LG, shibumi
PS: Mit bereits erworbenen Deutschkenntnissen ist es jedenfalls bedeutend leichter, sich hier zu integrieren.
Deshalb sehe ich diesen Teil der Gesetzesänderung durchaus positiv.

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Mahalo
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Antwort #2 - 25.07.2007 um 21:14:49
 
PS: Mit bereits erworbenen Deutschkenntnissen ist es jedenfalls bedeutend leichter, sich hier zu integrieren.
Deshalb sehe ich diesen Teil der Gesetzesänderung durchaus positiv.


Sehe ich auch so, ohne wenn und aber, denn möchte ich zb in die USA muss ich auch Sprachkenntnisse nachweisen.
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Rhia_nnon
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Antwort #3 - 25.07.2007 um 21:40:33
 
Ich habe da etwas geteilte Meinungen zum einen sehe ich die Notwendigkeit Deutsch zu sprechen, wenn man nach Deutschland zieht, bezueglich Arbeitssuche etc. Nach dem Motto je frueher desto besser

Zum andern denke ich dass man die Sprache in dem Land sehr viel besser lernt,
weil

ich in England mit meinem Schulenglish nicht sehr weit kam
ich in Franzoesisch Kurs after Kurs gemacht habe und einfach die Motivation fehlt, nach all den Jahren sollte ich eigentlich in der Lage zu sein es fliessend zu sprechen, aber niente.

Rhia_nnon
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Sind Christ und Jude eher Christ und Jude, als Mensch?
 
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trixie
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Antwort #4 - 25.07.2007 um 22:32:27
 
Rhia_nnon schrieb am 25.07.2007 um 21:40:33:
Zum andern denke ich dass man die Sprache in dem Land sehr viel besser lernt,


Da stimme ich dir zu. Ich denke, die notwendigen (einfachen) Sprachkenntnisse sollen auch zeigen, inwieweit sich jemand intergrieren möchte. Wenn du hier im Forum liest, mit welchem Desinteresse manche Menschen im Intergrationskurs sind, dann ist doch eine gewisse Vorabprüfung notwendig. Aber hier sollte man sich eigentlich selber einmal fragen, ob man in ein Land gehen würde, ohne auch nur die notwendigsten Sprachkenntnisse zu haben. Und mehr wird doch von den Neubürgern auch im Moment nicht verlangt.

trixie
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shibumi
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Antwort #5 - 25.07.2007 um 22:32:42
 
Zum Erlernen der Sprache " vor Ort " ist ja der Integrationskurs angedacht.
LG, shibumi
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anke81
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Antwort #6 - 26.07.2007 um 21:13:27
 
Ich finde es auch wichtig, dass der nachziehende ausländische Ehegatte deutsch lernt. Ich bin aber gerade in dieser Situation, dass ich meinem Partner deutsch beibringen will, damit er das Visum bekommt. Er hat keine Möglichkeit an einem Kurs teilzunehmen, da der nächste in einer 3 Stunden entfernten Stadt wäre. Das kann er sich nicht leisten. Ich will mich mal bei der Botschaft in Indien erkundigen, ob es nur mit einem Zertifikat geht. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

Gruß, Anke
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xxl1969
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Antwort #7 - 29.07.2007 um 10:01:02
 
Die Erforderlichkeit von Sprachkenntnissen beim Ehegattenachzug sieht zwar auf den ersten Blick sinnvoll aus, der Nachweis über einen kostenpflichtigen Test versperrt aber den Zugang für Ausländer die nicht über die Mittel verfügen oder schwer Zugang zu dieser Möglichkeit haben. Es werden, wie auch in anderen Teilen des neuen Zuwanderungsgesetzes, Ausländer erster und zweiter Klasse geschaffen.
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Schleswiger
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Antwort #8 - 29.07.2007 um 10:08:38
 
@xxl1969,

das änderungsgesetz wird eine Ausführungsverordnung beinhalten. In dieser Verodnung werden dann die Details zu Anwendung etc. stehen. Ich glaube, dass auch öfter Ausnahmen gemacht werden, wo sich eine möglichkeit bietet. Also keinen Stress.


Gruss
Slesviger
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trixie
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Antwort #9 - 29.07.2007 um 10:38:23
 
xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 10:01:02:
Es werden, wie auch in anderen Teilen des neuen Zuwanderungsgesetzes, Ausländer erster und zweiter Klasse geschaffen.  


Diese unterschiedlichen Klassen von Ausländern gibt es doch bereits heute schon, bei dem noch geltenden Recht, wobei du diese in vier Klassen unterteilen kannst.

trixie
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Antwort #10 - 29.07.2007 um 10:42:19
 
@trixie,

könntest du diese Klassen mal erläutern?
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trixie
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Antwort #11 - 29.07.2007 um 10:51:10
 
@ slesviger

Ausländerklassen:

1. Klasse: EU-Ausländer mit Ehepartner
2. Klasse: Ausländer nach § 41 AufentV
3. Klasse: Ausländer die mit einen Deutscher verheiratet sind; aber nicht zu Kl 1+2 zählen
4. Klasse: Ausländer die mit einem Ausländer verheiratet sind; aber nicht zu Kl 1+2 zählen

trixie
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Antwort #12 - 29.07.2007 um 11:10:40
 
@trixie,

und das pradoxale daran ist, dass sogar Dritstaatler, die Ehegatten von EU-Ausländer sind auch unter Klasse 1 einzuordnen sind.


Gruss
Slesviger
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Antwort #13 - 29.07.2007 um 13:17:10
 
Ich meinte eigentlich eher daß man bei zuziehenden Ausländern (nicht EU) zwei Klassen schafft: die die es sich leisten können und die die nicht über die Mittel verfügen und daher draussen bleiben müssen (selbst wenn sie deutschverheiratet sind). Ich halte das für diskriminierend und hoffe auch das die Ausführungsverordnung Ausnahmeregelung für sozial Schwache schafft.

Außerdem gibt es ja vorher auch noch eine Trennung zwischen visumspflichtigen und frei reisenden Ausländern, aufgrund von Abkommen.
Ich halte den Einwand türkischer Verbände für richtig, dass auch hier eine Zweiklassengesellschaft hergestellt wird. Ein Brasilianer z.B. kann hier ohne Deutschkenntnisse zuziehen, ein Türke nicht weil er ein Visum braucht.
Ich denke das hier die angekündigte Klage im Falle einer Unterzeichnung durch Köhler durchaus Erfolg haben könnte.
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Antwort #14 - 29.07.2007 um 13:33:21
 
xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 13:17:10:
die es sich leisten können und die die nicht über die Mittel verfügen und daher draussen bleiben müssen (selbst wenn sie deutschverheiratet sind).


Dieses Argument kann ich nicht gelten lassen. Wenn jemand das Geld für die Unterlagenbeschaffung, Beglaubigungen und das Flugticket hat, warum sollte nicht auch dann ein Sprachkurs bezahlt werden. Bei den drei erst genannten Punkten gibt es auch keine Sozialtarife.

xxl1969 schrieb am 29.07.2007 um 13:17:10:
Ein Brasilianer z.B. kann hier ohne Deutschkenntnisse zuziehen,
 
Diese Aussage stimmt doch gar nicht. Auch ein Brasilianer braucht für einen Daueraufenthalt eine AE, die in seinem Heimatland beantragen muß, verbunden mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.

trixie
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