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Beabsichtigte Eheschließung mit einem Marokkaner (Gelesen: 6.329 mal)
marokko-rose01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch/er marokkaner
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23.07.2007 um 19:27:44
 
Hallo alle miteinand Smiley

Ich habe da auch jetzt mal eine dringende Frage :

Ich war jetzt 2x in Marokko und habe meinen Verlobten besucht,
wollte ihn beim 2. Besuch heiraten - wir kennen uns 1 1/2 Jahre,
chatten und tel. jeden Tag und wir haben schon einiges durchgemacht - ich weiß er liebt mich und ich liebe ihn.

Leider bin ich Aufgrund langer Krankheit 7 Jahre in Erwerbsunfähigkeitsrente die jetzt noch bis August 08 befristet ist.

Eigentlich hatte ich geplant, ab August diesen Jahres nochmal 2 Jahre Schule zumachen...

Nun haben Zeit und Geld zum heiraten nicht gereicht und ich mußte unverrichteter Dinge wieder abfliegen - damit alle unsere Papiere nicht verfallen werde ich aber Mitte August nochmal hinfliegen um nun endlich die Ehehschließung komplett zumachen.

Da es nun ja eine Reihe neuer Gesgetze geben soll - er wird nach der Heirat in Rabat einen Deutschkurs machen - hab ich schreckliche Angst, das Aufgrund meiner finanziellen Situation - ich bekomme den Mindestsatz an Rente und Miete zahlt das Sozielamt nach STGB § 12 - meine liebster vielleicht kein Visa bekommt um hier mit mir zuleben - ich vermisse ihn unendlich und jeder Flug nach Marokko ist eine immense finanzielle Belastung - wer kann mir nun sagen ob ich mit ihm trotzdem eine Chance auf Familienzusammenführung habe oder nicht?

Ich weiß es gibt bestimmt schon eine Menge Threads zum Thema - aber ich bin
jetzt echt verzweifelt und brauche eine direkte genaue Antwort.

Wer kann mir vielleicht noch Tipps geben was nach der heitat an Beafragung auf uns zukommt - möchte nix falsch machen und so schnell als möglich hier meine Zukunft mit meinem Habibi aufbauen...



Vielen lieben Dank an alle und
Lhamdollillah für Info4alien  Laut lachend
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 23.07.2007 um 20:09:03
 
Hallo,

weil Du neu hier bist,hab ich mal Hilfestellung geleistet Zwinkernd

Ein neues Thema beginnt man in einem Unterforum (hier z.B.: Ehe und Familie) mit der Schaltfläche www.info4alien.de/yabbfiles/Buttons/German_Du/new_thread.png.

Ausserdem gibt es für solche Fragen noch die Hilfefunktionen, die man/ frau auch mal lesen könnte www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgiaction=help
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« Zuletzt geändert: 24.07.2007 um 07:35:19 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Lemon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.07.2007 um 20:29:42
 
Kann dir nicht zu allen eine Antwort geben, aber schreibe trotzdem

Also, da du Deutsche bist...sind Wohungsgröße und Einkommen völlig egal.
Es gibt natürlich ABH die diese Unterlagen verlangen...(so auch bei mir)

Ich lebte damals bei meiner Ma und verdiente nicht mal 800Euro...und mein GG ist auch hier...


Eine Befragung kann natürlich auf dich zukommen...das weiß man ja nicht vorher.
Mein Mann hatte nur eine kleine bei der Benatrgaung der FZF aber danach gar nix mehr...auch mir wurden keinerlei Fragen gestellt.
meist kommt es aber auch darauf an wie groß der Altersunterschied ist...also wenn die ABH einen verdacht auf Scheinehe hegt...

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen
Das mit den Gesetzen sollen lieber die Profis tun*g*
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.07.2007 um 20:39:11
 
Lemon schrieb am 23.07.2007 um 20:29:42:
Also, da du Deutsche bist...sind Wohungsgröße und Einkommen völlig egal.


Hallo,

das stimmt so absolut zukünftig nicht mehr , da ein Anspruch bei fehlender Sicherung des LU im zukünftigen § 28 nicht mehr besteht .

Und irgendeine Wohnung mußte bereits unter Geltung der alten Regelung nachgewiesen werden Zwinkernd

Grüß
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.07.2007 um 20:50:36
 
marokko-rose01 schrieb am 23.07.2007 um 19:27:44:
Ich weiß es gibt bestimmt schon eine Menge Threads zum Thema - aber ich bin  
jetzt echt verzweifelt und brauche eine direkte genaue Antwort.


Mit dem ersten Teil deiner Aussage hast du absolut recht, aber die Verzweiflung sollte nicht der Mittelpunkt deines Alltags sein.

Der Heirat würde in gelassen gegenüberstehen, auch wenn deine finanzielle Situation im Moment alles andere als rosig ist. Das Visum zur FZF kann nur dann in Frage gestellt werden, wenn der Verdacht einer Scheinehe gegeben ist. Das wiederum wird u. a. dann vermutet, wenn der Altersunterschied zwischen dir und deinem Verlobten sehr groß ist (z. B. du 40, er 20). Eine nach der Eheschließung durchgeführte Befragung sollte eben auch diese Zweifel ausräumen; also wenn es keine Scheinehe ist, kannst du dich ruhig zurücklehnen und der Sache gelassen in die Augen schauen. Durch die geänderte Gesetzeslage muß dein Mann einfache Deutschkenntnisse vorweisen; also wäre ein Sprachkurs schon einmal zweckmäßig.

trixie
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marokko-rose01
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Antwort #5 - 24.07.2007 um 12:25:16
 
Smiley

Hallo Ihr lieben Smiley

Ersteinmal vielen Dank an ronny,
das ist super lieb von Dir und so langsam krieg ich den Dreh
raus mit den Threads und allem  Augenrollen

Und vielen Dank an alle anderen die so schnell
geantwortet haben -

@ Trixie - naja, Altersunterschied gibts schon - bin 33 und er 25 - aber das liegt daran das er einfach älter wirkt und ich die 33
irgendwie auch nur auf der Urkunde erreicht hab  Laut lachend


Aber Scheinehe ist es definitiv nicht - und wir haben auch schon einiges miteinander durchgemacht - so das ich mir sicher bin,
das von ihm aus auch keine unlauteren Absichten bestehen *g*

Ich werd also jetzt ersteinmal gaaanz beruhigt zu ihm fliegen und ihn endlich heiraten - das ist ja auch schon der reinste Spießrutenlauf  Laut lachend


Ich hoffe sehr das dann alles gutgeht und meinen Schatz dann bald hier bei mir begrüßen kann - diese Fliegerei und Beziehung per PC
ist ja auf dauer echt nicht auszuhalten  weinend


Vielen lieben Dank nochmals an alle -

werd mich dann erstmal den vielen Threads widmen,
die es ja schon gibt  Schockiert/Erstaunt

Liebe Grüße,
marokko-rose01
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fryderyk
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Antwort #6 - 24.07.2007 um 15:47:56
 
Sorry, aber:
Wenn Du DEUTLICH älter bis als Dein Zukünftiger, dan wird man wohl eien Scheinehe aufgrund seines Herkunftslandes AUTOMATISCH (und übrigens nicht ohne Hintergrund) unterstellen....................
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Wassermann
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Antwort #7 - 25.07.2007 um 09:05:34
 
Mich hat man bei der AB auch darauf hingewiesen, dass ich einen deutlich jüngeren Mann heirate: fünf Jahre Altersunterschied, und das auch nur auf dem Papier (die wenigstens haben das Alter, das in ihren Ausweispapieren steht!).
Also ein deutlicher Altersunterschied fängt nach meinem Empfinden ab 10 Jahren an ...
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Rhia_nnon
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Antwort #8 - 25.07.2007 um 10:03:38
 
Wassermann schrieb am 25.07.2007 um 09:05:34:
Also ein deutlicher Altersunterschied fängt nach meinem Empfinden ab 10 Jahren an ...


Also wenn ich das richtig verstehe dann wird argumentiert dass wenn der Mann um einiges jünger ist als die Frau (wie in meinem Fall 12 Jahre) führen wir eine Scheinehe, aber wenn ich 12 Jahre jünger bin als der Mann ist es eine richtige Ehe, oder ist das nur bei rein deutschen Ehen der Fall?

Im Zeitalter der "Gleichberechtigung" sollte das doch keinen Unterschied mehr machen.
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trixie
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Antwort #9 - 25.07.2007 um 10:20:35
 
Rhia_nnon schrieb am 25.07.2007 um 10:03:38:
Also wenn ich das richtig verstehe dann wird argumentiert dass wenn der Mann um einiges jünger ist als die Frau (wie in meinem Fall 12 Jahre) führen wir eine Scheinehe, aber wenn ich 12 Jahre jünger bin als der Mann ist es eine richtige Ehe, oder ist das nur bei rein deutschen Ehen der Fall?  


Auch wenn der deutsche Mann wesentlich älter ist, als die ausländische Frau (mir wurde einmal der Altersunterschied von 15 Jahren genannt) wird auf eine Scheinehe geprüft.

trixie
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Antwort #10 - 25.07.2007 um 10:54:52
 
Rhia_nnon schrieb am 25.07.2007 um 10:03:38:
Also wenn ich das richtig verstehe dann wird argumentiert dass wenn der Mann um einiges jünger ist als die Frau (wie in meinem Fall 12 Jahre) führen wir eine Scheinehe, aber wenn ich 12 Jahre jünger bin als der Mann ist es eine richtige Ehe, oder ist das nur bei rein deutschen Ehen der Fall?


In diesem Kulturkreis ist es nahezu undenkbar, daß ein Mann eine ältere Frau heiratet, somit drängt sich unweigerlich der Verdacht auf, daß primär der Erhalt des Aufenthaltsrechts im Vordergrund steht.

Zitat:
Im Zeitalter der "Gleichberechtigung" sollte das doch keinen Unterschied mehr machen.


Der Gedanke der "Gleichberechtigung" von Mann und Frau dürfte in diesen (muslimischen) Regionen (noch) nicht angekommen sein.
.


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Mikael321
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Antwort #11 - 25.07.2007 um 11:06:50
 
trixie schrieb am 25.07.2007 um 10:20:35:
Auch wenn der deutsche Mann wesentlich älter ist, als die ausländische Frau (mir wurde einmal der Altersunterschied von 15 Jahren genannt) wird auf eine Scheinehe geprüft.
Bei mir sind es bis Dezember 16 Jahre und dann bis April 17 Jahre Unterschied. Bei uns wurde nie geprüft !

Es geht wohl ehr darum, das es absolut unüblich ist, das ein Moslem eine ältere Frau heiratet. Erklärung : www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170113054/1#1

Michael
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Antwort #12 - 25.07.2007 um 11:27:42
 
Mikael321 schrieb am 25.07.2007 um 11:06:50:
Es geht wohl ehr darum, das es absolut unüblich ist, das ein Moslem eine ältere Frau heiratet. Erklärung : www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170113054/1#1

Michael


Hallo Michael,

in dem von dir geposteten Link hast du aber von Arabern gesprochen, nicht von Muslimen:

Mikael321 schrieb am 31.01.2007 um 00:40:53:
Also ich habe nicht von Moslems geredet. Nur von Arabern !


In Marokko leben übrigens größtenteils Berber, keine Araber.

Bei meinem Mann und mir ist der Altersunterschied zwar kaum vorhanden, aber in seiner (sehr weitläufigen) Familie in Marokko gibt es einige Ehen, bei denen die Frau ein paar Jahre älter ist. Rein marokkanisch-marokkanische Ehen, bei denen die Frau auch nicht besonders reich ist, wohlgemerkt.

Mit solchen Pauschalaussagen wie der obigen von dir tu ich mich deshalb immer ein bisschen schwer.

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Mikael321
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Antwort #13 - 25.07.2007 um 11:44:23
 
barbarella schrieb am 25.07.2007 um 11:27:42:
Mit solchen Pauschalaussagen wie der obigen von dir tu ich mich deshalb immer ein bisschen schwer.
Ich mich eigentlich auch. Aber das es unüblich ist, wirst du nicht bestreiten können. (was anders habe ich nicht geschrieben) Und eine Frau, wie teilweise hier in Forum mit 10..15...20 Jahre älter ..... Da würde ich schon Wetten darauf annehmen, das die Ehe 2 Jahre und 1 Tag hält ! Ich will aber nicht bestreiten, das es auch da einige (sehr wenige) Ausnahmen gibt . Das sich da die ABH und Botschaften etwas quer stellen, kann ich sogar verstehen. (trotz meiner liberalen Einstellung)

Michael
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Antwort #14 - 25.07.2007 um 14:20:24
 
Nee, ist klar, aber bei Altersunterschieden wie bei Deiner Ehe von 16/17 Jahren ist natürlich von reiner Liebe auszugehen?
Das ist es ja gerade: ist der Mann um so vieles älter, scheint das auf der ganzen Welt und insbesondere in Deutschland "normal" zu sein. M. E. werden "Scheinehen" zwecks Familiengründung auch an das gebährfähige Alter der Frau geknüpft, und da haben wir leider in muslimischen Ländern und auch hier als Frau eher schlechte Karten (nimmt diese Fähigkeit beim Mann nicht auch mit zunehmenden Alter ab?)
Als ob eine Ehe nicht auch ohne Kinder wunderbar funktionieren könnte. Aber das ist wohl wegen der sinkenden Geburtenrate nicht mal in Deutschland gewollt. Dann lieber die hier oft auftretenden Problemfälle: schwanger + ohne Sicherung des LU, Vater wir aufgrund z. B. Einreisesperre dem Kind anfangs vorenthalten etc.?
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