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Recht für Drittstaatsangehörige. (Gelesen: 5.336 mal)
hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.07.2007 um 13:14:24
 
@Trixie,

Das neue Gesetz betrifft die Drittstaatenangehörigen, die erstmals einen Daueraufenthalt in Deutschland anstreben.

trixie


Diese Aussage trifft bei Drittstaatsangehörigen von EU-Bürgern nicht zu!

Hansedk
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Zeppelin
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Antwort #1 - 22.07.2007 um 13:42:08
 
Zitat:
Diese Aussage trifft bei Drittstaatsangehörigen von EU-Bürgern nicht zu!

Hansedk

Soll das heißen, das Du Nichtdeutscher EU-Bürger in D bist?
Ergänze doch mal Dein Profil.

Zeppelin
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hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.07.2007 um 13:52:33
 
@ Zeppelin,

ich habe eigentlich nur eine generelle Antwort gegeben, auf den Kommentar von Trixie. Ausgangslage war die Annahme, dass Drittstaatsangehörige von EU-Bürgern in D beim Nachzug keine Sprachenkenntnisse vorweisen müssen, weil sie Freizügigkeit geniessen. (Ich bin EU-Bürger)
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #3 - 22.07.2007 um 13:59:11
 
Zitat:
@ Zeppelin,

ich habe eigentlich nur eine generelle Antwort gegeben, auf den Kommentar von Trixie. Ausgangslage war die Annahme, dass Drittstaatsangehörige von EU-Bürgern in D beim Nachzug keine Sprachenkenntnisse vorweisen müssen, weil sie Freizügigkeit geniessen. (Ich bin EU-Bürger)

Schön und gut. Aber z.B. ich bin Deutscher und EU-Bürger und als solcher in D nicht freizügikeitsberechtigt.
Stichwort Inländerdiskriminierung.

Gruß,
Zeppelin
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hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.07.2007 um 14:20:19
 
Ich verstehe nicht recht, was du damit bezwecken willst? Du kannst ja auch in ein EU-Land umsiedeln und dort Freizügigkeit geniessen.
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Zeppelin
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Antwort #5 - 22.07.2007 um 14:33:11
 
Zitat:
Ich verstehe nicht recht, was du damit bezwecken willst? Du kannst ja auch in ein EU-Land umsiedeln und dort Freizügigkeit geniessen.

Was soll denn das jetzt? Was sollte ich "bezwecken", als Deine krypischen Aussagen etwas erhellen zu wollen?

Natürlich könnte ich in jedem anderen EU-Staat FreiZüg nutzen. Aber eben nicht als Deutscher in Deutschland!

Wenn Du z.B. als Däne hier lebst, sieht die Rechtslage nat. anders aus.

Aber Du weigerst Dich ja offenbar, Deine StAng. zu nennen.
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hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.07.2007 um 14:40:54
 
@Zeppelin,

du bist ja ein witziger. Natürlich bin ich Däne. Sieht man wohl auch an den Buchstaben dk!

Mein Kommentar hatte nichts mit inländerdiskriminierung zu tun, sondern nur mit den Vorraussetzungen für FZF zu EU-Bürgern. Ob diese Vorraussetzungen jetzt günstiger als die der Deutschen Bürger sind war nicht Ziel oder Sinn dieses Threads!

Gruss
Hansedk
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Zeppelin
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Antwort #7 - 22.07.2007 um 15:02:21
 
Zitat:
Natürlich bin ich Däne. Sieht man wohl auch an den Buchstaben dk! ht Ziel oder Sinn dieses Threads!

Nö. So eindeutig sind Nicknames nicht zu dechiffrieren. Dafür sind die Angaben da, die man in seinem Profil hinterlegen kann und sollte.

Und was Du eigentlich wolltest, geht aus Deinem Eingangsposting hier leider nicht hervor. Um solches zuvermeiden, ist die Zietierfunktion hilfreich.

Ebenso hast Du es unterlassen, Dein Anliegen dahingehend zu konkretisieren, dass offenkundig nur EU-Bürger nichtdeutscher StaAng. gemeint waren (sind.) Zitat:
nur mit den Vorraussetzungen für FZF zu EU-Bürgern


Soweit ich es überblicken kann, betrifft das allenfalls die Frage der Sprachkenntnisse.

Zeppelin

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hansedk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.07.2007 um 15:07:18
 
Na dann.........einen Punkt weniger....... Laut lachend
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Ralf
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Antwort #9 - 22.07.2007 um 16:04:56
 
Zitat:
Na dann.........einen Punkt weniger....... Laut lachend



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