nel schrieb am 19.07.2007 um 22:39:33:Wie läuft es dann mit der Scheidung? Wenn er gar nicht mehr hier ist? Muß es alles vorher über die Bühne gehen? Welche Schritte muß ich einleiten?
Bevor du an eine Scheidung denken kannst, mußt du erst einmal ein Jahr getrennt lebend sein, außer es käme eine Härtefallscheidung in Betracht. Wenn das sog. Trennungsjahr erfüllt ist - oder auch ein paar Wochen vorher - kann dein Anwalt (Anwaltszwang) die Scheidung bei dem für dich zuständigen Familiengericht (beim Amtsgericht) eingereichen. Auch wenn er nicht mehr in Deutschland lebt, erfolgt die Zustellung an seine Heimatadresse.
nel schrieb am 19.07.2007 um 22:39:33:Ich werde morgen die Wohnung kündigen, muß aber noch 3 Monate Miete bezahlen. Wenn er aber in einem Monat abhaut, dann stehe ich alleine damit da. Wie soll ich das denn dann bezahlen? Gespartes aben wir kaum, und ich brauche dann ja auch Geld für den Umzug... ich kann versuchen, einen Nachmieter zu finden, aber wenn es nicht klappt? *grübelgrübel*
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Wenn er abhaut, dann bist du dem Vermieter trotzdem die Miete schuldig. Wenn es finanziell bei dir eng wird, dann mußt du notfalls auf die Unterstützung nach ALG II zurückgreifen (Hartz IV). Einen Nachmieter zu finden ist immer eine Glücksache. Und wenn du einen gefunden hast, ist es trotzdem nicht sicher, dass der Vermieter ihn nehmen muß, wenn Bedenken an seiner Bonität bestehen und du wärst weiter in der Mieterhaftung.
trixie