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Sorgerecht (Gelesen: 2.364 mal)
Steffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.07.2007 um 14:24:50
 
Einmal kurz zu mir ,ich habe vier Kinder.Das kleinste um das es geht ist 14 Monate,ihr Daddy ist Afrikaner(ghana).Wir haben letztes das gemeinsame Sorgerecht gemacht.Das war der grösste fehler meines Lebens.Nun jetzt möchte ich wieder das alleinige Sorgerecht,habe am Montag auch schon einen termin beim Anwalt.jetzt möchte ich von euch wissen (falls jemand Erfahrung damit hat),wie meine Chancen stehen.Wenn ihr noch mehr über mich erfahren wollt ,dann fragt nur einfach nach.

Lg Steffi
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.07.2007 um 14:36:02
 
Steffi schrieb am 19.07.2007 um 14:24:50:
Das war der grösste fehler meines Lebens.Nun jetzt möchte ich wieder das alleinige Sorgerecht,


Du bist uns leider - noch - die Information schuldig, warum du das alleinige SR wieder haben möchtest. Ohne Hintergrundinfo über die Gesamtsituation kann man schlecht etwas dazu sagen.

trixie
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Steffi
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Antwort #2 - 20.07.2007 um 14:10:31
 
Sorry konnte mich leider nicht früher melden, hab zur Zeit viel um die Ohren. also mal zvon Anfang an .Mein Freund und ich lernten uns Anfang März 2004 kennen.Dann Funkstille bis September .Ende November ist er dann zu mir und meinen Kindern gezogen,da ging es dann los mit Anfrufen von Frauen die er bis da hatte(nicht eine gleich fünf).Plötzlich riefen Damen von meiner nähe an.Naja es war dann Ruhe er war immer zuhause ,dann wurde ich im September schwanger.Sein Aufenthaltsrecht war mittlerweile 1 Jahr abgelaufen,davon ich allerdings nichts wusste.Im Mai kam dann unsere gemeinsame Tochter zur Welt.Juli Machten wir das gemeinsame Sorgerecht,er bekam dann erstmal 1jahr Aufenthalt und seine Arbeitserlaubnis.Von da an gings dann richtig los.Er fand zwar schnell Arbeit,aber Geld sah ich auch nur 200 euro im monat.Wochenende kam er meist gar nicht heim.von der Bank kamen dann Abrechnungen von Hotel.....
Wenn er da war kamen nur Beleidigungen ich hätte einen anderen ,erzählte meinen Eltern und im ganzen Dorf wie Scheisse ich doch sei. im Dezember rief dann meine Freundin die Polizei weilö er wieder mal rum schrie vor den Kindern .Im Mai dieses Jahres konnte ich nicht mehr,trotz mehrfachen bitten zog er nicht aus.Also sagte ich es meinen Eltern (denen gehört das Haus in dem Wohne).Also ging er dann.Wir wollten zusammen bleiben.Naja er sprach von Heirat und und und ,jetzt kam raus (was ich schon lange ahnte),er hat eine neue und wohnt auch da sie würde ihm auch alles bezahlen (mittlerweile hat er auch keine Arbeit mehr).Als ich ihn darauf ansprach tickte er v ollig aus.Ich würde ihn ständig betrügen,er weiss genau das ich das nie machen würde ,mittlerweile kenne ich ihn so gut das er von sich auf andere lenkt.-Der streit wurde so heftig das die Polizei mit 2 Autos kam.jetzt droht er mir er bringt die kleine weg. der mann ist so krank damit ich ihm alles zutraue.Er macht mich überall schlechtz ich würde trinken.ich wäre Aggresiv ,würde die Kinder alleine lassen und vieles mehr.Kein Funken davon ist war.und das weiss er auch.Bitte helft mir
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trixie
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Antwort #3 - 20.07.2007 um 16:48:21
 
Da die "Partnerschaft" scheinbar nicht mehr gegeben ist und er auch dir und deinen Kindern gegenüber aggressiv auftritt, bleibt nur der Weg zum Jugendamt und zum Anwalt. So lange er nicht ständig versucht, sein Sorgerecht streitbar einzusetzen und du weitest gehend entscheiden kannst, wie und was du mit euerem gemeinsamen Kind machst, dürfte der Entzug des SR schwierig sein.
Laß dich trotzdem einmal beim Anwalt beraten, wann ein Entzug des SR möglich ist. Unabhängig hat er natürlich ein Umgangsrecht zu seinem Kind. Wenn aber Gefahr besteht, dass er dem Kind etwas antut, kann u. U. auch ein begleiteter Umgang angeordnet werden. Hierzu brauchst du allerdings wieder einen Gerichtsbeschluß.
Auch gegenüber einer üblen Nachrede könntest du dich wehren, indem du Strafantrag stellst. Inwieweit die Staatsanwaltschaft aber zur Strafverfolgung ein öffentliches Interesse sieht, ist eine andere Frage; sie kann es auch als eure private Streitigkeit sehen und von einer Strafverfolgung absehen und die Sache einstellen. Dann könntest du nur noch auf dem Zivilweg vorgehen. Ob das allerdings nicht unnötig vergeudete Energie ist, bleibt allerdings offen.

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Muleta
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Antwort #4 - 20.07.2007 um 18:25:09
 
trixie schrieb am 20.07.2007 um 16:48:21:
... bleibt nur der Weg zum Jugendamt ...


das würde ich mir aber sehr gut überlegen und in diesem Fall überhaupt nicht in Erwägung ziehen. Wie sollte das JA der Mutter helfen?

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trixie
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Antwort #5 - 20.07.2007 um 18:32:18
 
Muleta schrieb am 20.07.2007 um 18:25:09:
Wie sollte das JA der Mutter helfen?  

Da in SR- und Umgangsfragen das JA vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert wird, ist ein Weg dorthin unabdingbar. Außerdem konnte das JA im Moment einen begleiteten Umgang auf freiwilliger Basis dem KV nahelegen; als neutrale Stelle könnte das JA etwas die Luft aus den Streitigkeiten herausnehmen.

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Antwort #6 - 20.07.2007 um 19:44:05
 
trixie schrieb am 20.07.2007 um 18:32:18:
Da in SR- und Umgangsfragen das JA vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert wird, ist ein Weg dorthin unabdingbar.


Würde ich auch so sehen, weil das FamGericht das JA erfahrugsgemäß in die Entscheidung mit einbezieht.

Ist auch logisch wegen der Voraussetzungen unter denen die elterliche Sorge überhaupt wieder einem Elternteil zugesprochen wird:

Zitat:
§ 1671
Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

       1.      der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
       2.      zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.


So einfach wird das nicht werden, weil Euer Ehren (der Richter) beachten muß, dass gemeinsame Sorge als Regelfall eigentlicher  Wille des Gesetzgebers ist .

Sonst würde es den unverheirateten nicht so einfach gemacht, mal eben die Sorgeerklärung abzugeben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Muleta
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Antwort #7 - 20.07.2007 um 19:50:11
 
trixie schrieb am 20.07.2007 um 18:32:18:
Da in SR- und Umgangsfragen das JA vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert wird, ist ein Weg dorthin unabdingbar. Außerdem konnte das JA im Moment einen begleiteten Umgang auf freiwilliger Basis dem KV nahelegen; als neutrale Stelle könnte das JA etwas die Luft aus den Streitigkeiten herausnehmen.


das Jugendamt wird die Vorwürfe des Ehemannes prüfen (müssen), Hausbesuche bei der Mutter machen, evtl. Gutachten erstellen etc. Und wenn's dumm läuft das Kind (um die Luft herauszunehmen) solange in einer Pflegefamilie unterbringen.

Das ist zumindest ein realistisches Szenario.

Muleta
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Antwort #8 - 20.07.2007 um 19:54:58
 
Muleta schrieb am 20.07.2007 um 19:50:11:
Und wenn's dumm läuft das Kind (um die Luft herauszunehmen) solange in einer Pflegefamilie unterbringen.  

Wenn bei der Mutter keine Anzeichen einer Erziehungsunfähigkeit vorliegen, ist eine Pflegefamilie kein Argument, nur um die Luft herauszunehmen. Da die Mutter noch weitere Kinder hat, wird man das Geschwisterkind nicht alleine wegen Streitigkeiten mit dem KV aus seiner gewohnten Umgebung herausreißen.

trixie
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