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deutsch-tunesische Ehe (Gelesen: 7.613 mal)
nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.07.2007 um 09:45:08
 
Hallo, ich bin deutsche und mit einem Tunesier verlobt. Seine Situation ist etwas schwierig. Er lebt seit 3 Jahren in Deutschland und hat einen Sprachkurs gemacht und dann ein Studum angefangen. Inzwischen ist er von der Fachhochschule eximmatrikuliert worden. Sein Visum läuft noch bis Oktober 07, wobei ich nicht weiss inwiefern dieses an das Studium gekoppelt war. Er möchte nun ab Oktober wieder studieren. Wir wissen nicht ob es klappt und er einen Studienplatz bekommt. Wir möchten auf jeden Fall (in Deutschland) zusammen bleiben und heiraten. Inwieweit ist aber eine Heirat eine Sicherheit dafür dass er auch in Deutschland bleiben kann? Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus und bitte um Eure Hilfe. Nicht dass wir heiraten und er muss trotzdem nach Tunesien zurück?? Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.07.2007 um 09:55:39
 
Vorsicht!
Wenn seine AE mit dem Zusatz "Erlischt mit Ende oder Abbruch des Studiums" versehen ist, dann hat er jetzt schon ein mittelschweres Problem ...
Und einfach mal eben schnell woanders einschreiben (evtl. sogar anderes Fach) geht ausländerrechtlich auch nicht SO einfach!
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.07.2007 um 10:07:24
 
Zitat:
Inzwischen ist er von der Fachhochschule eximmatrikuliert worden. Sein Visum läuft noch bis Oktober 07, wobei ich nicht weiss inwiefern dieses an das Studium gekoppelt war.


Wenn bei der AE z. B. die Nebenbestimmung "AE erlischt mit der Beendigung des Studiums" steht, dann wäre das eine auflösende Bedingung und die AE ist mit der Exmatrikultion erlöschen. Ob diese dann für das angedachte Studium im Oktober von der ABH neu erteilt wird, liegt in deren Entscheidung.

Ohne gültige AE wäre auch eine Heirat in Deutschland nicht möglich. Nur mit einer gültigen AE könntet ihr in Deutschland heiraten. Dann wäre auch der Aufenthalt in Deutschland dauerhaft möglich.

trixie
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2007 um 10:39:12
 
hm, ich weiß nicht ob so etwas in seiner AE steht. Wenn ja dann muss er sofort ausreisen und von Tunesien aus eine neue AE beantragen richtig? Wenn kein Zusatz drinn steht kann er bis Oktober bleiben und müsste dann eine Verlängerung beantragen die er nur dann bekommt wenn der neue Studienplatz gesichert ist. Ach oh jeh.
Mal angenommen die AE gilt weiterhin bis Oktober und wir heiraten bis dahin. Kann die Ausländerbehörde ihn dann trotzdem zurück schicken? Ich weiß nicht genau inwieweit eine Heirat auch wirklich seinen Aufenthalt hier sichert.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.07.2007 um 10:45:33
 
Zitat:
hm, ich weiß nicht ob so etwas in seiner AE steht. 


Um nicht tausend Möglichkeiten zu diskutieren, von denen dann doch 999 falsch sind, wäre es sinnvoll, erst nachzusehen, was in der AE steht. Über alles andere zu reden, macht keinen Sinn.

trixie
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.07.2007 um 10:54:55
 
da hast Du wohl Recht. Danke
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.07.2007 um 14:02:01
 
Hallo, weiß Jemand ob eine in Deutschland mit einem Tunesier geschlossene Ehe auch in Tunesien "gültig" ist. Und anders herum: Wenn ich als Deutsche meinen tunesischen Verlobten in Tunesien heirate, wird die Ehe in Deutschland anerkannt? Wir wollen auf jeden Fall in Deutschland leben. Mein Verlobter lebt zur Zeit mit Visum in Deutschland.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 18.07.2007 um 16:24:36
 
Letztmalig ein gut gemeinter Hinweis :

Bitte nicht für jede Frage einen neuen Thread aufmachen sondern an den bestehenden anhängen.

Und gestellte Fragen auch mal beantworten, wenn man Antworten will.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 18.07.2007 um 16:43:53
 
ronny schrieb am 18.07.2007 um 16:24:36:
Und gestellte Fragen auch mal beantworten, wenn man Antworten will.  


Vielleicht macht die Hitze das Verstehen und Beantworten von Fragen so schwer,   Laut lachend

Take it easy ronny!

Zitat:
Mein Verlobter lebt zur Zeit mit Visum in Deutschland.

Das halte ich allerdings für ein Gerücht, denn mit einem Visum könnte nicht studieren.  Zwinkernd

trixie
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.07.2007 um 17:48:11
 
Ich war nicht online, und außerdem habt ihr mir doch gar keine Frage gestellt.
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 18.07.2007 um 17:52:18
 
@Trixie: Wieso kann man mit einem Visum nicht studieren? Dann habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Er hat eine Aufenthaltsgenehmigung gekoppelt an den Studienplatz.
Tut mir auch Leid wenn ich mich hier zu blöd anstelle, aber ihr habt mir doch wirklich keine Fragen gestellt die ich noch beantworten könnte.
Eine Antwort auf meine Frage ob die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird habt ihr mir leider auch nicht gegeben.
Ich würde mich wirklich über Eure Hilfe freuen.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.07.2007 um 18:03:32
 
Zitat:
Eine Antwort auf meine Frage ob die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird habt ihr mir leider auch nicht gegeben.  


Wenn die Ehe in Tunesien in einem ordentlichen Standesamt geschlossen wird, steht einer Anerkennung nichts im Wege.

Wenn wir uns darauf verständigen können, dass dein Freund zum Studieren eine Aufenthaltserlaubnis hat/hatte, wäre das eine tolle Sache.  Zwinkernd

trixie
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nemril
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 18.07.2007 um 18:06:22
 
@Trixie: Ja er hat eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium.  Augenrollen
Weisst Du ob es ein Problem ist die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anzuerkennen? Hat da Jemand Erfahrungen mit?
Kann er dann nach Deutschland einreisen?
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.07.2007 um 18:15:24
 
trixie schrieb am 18.07.2007 um 16:43:53:
Das halte ich allerdings für ein Gerücht, denn mit einem Visum könnte nicht studieren.  Zwinkernd
Wie letztens in der Doku "SCHATTENMENSCHEN" zu sehen war, ist es selbst für illegale möglich in Deutschland zu studieren.  Zwinkernd

Michael


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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 18.07.2007 um 18:18:01
 
Zitat:
Ich war nicht online, und außerdem habt ihr mir doch gar keine Frage gestellt

ok, es war kein Fragezeichen dahinter, aber diese Information wäre trotzdem sehr wichtig:
trixie schrieb am 18.07.2007 um 10:45:33:
wäre es sinnvoll, erst nachzusehen, was in der AE steht.

damit ist die genaue Auflage gemeint, die in der AE drin steht, schau bitte einfach mal nach Zwinkernd

Zitat:
Weisst Du ob es ein Problem ist die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland anzuerkennen? Hat da Jemand Erfahrungen mit?  

Liest du die Antworten, die du bekommst?
trixie schrieb dir folgendes:
trixie schrieb am 18.07.2007 um 18:03:32:
Wenn die Ehe in Tunesien in einem ordentlichen Standesamt geschlossen wird, steht einer Anerkennung nichts im Wege.  

warum fragst du das gleiche noch einmal?
Zitat:
Kann er dann nach Deutschland einreisen?

wenn er ein entsprechendes Visum zur Familienzusammenführung bekommt, ja

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