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Getrenntleben und harz IV (Gelesen: 1.785 mal)
Nebelwaldgeist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Getrenntleben und harz IV
17.07.2007 um 21:49:51
 
Hallo,
eine Frau aus Polen ist mit einem Deutschen verheiratet. Sie sind und wohnen seit 7 Monaten zusammen. Beide sind arbeitslos und beziehen Harz IV. Jetzt geht die Ehe schlecht und sie wollen sich scheiden lassen. Sie werden bald 1 Jahr lang getrennt leben. Diese Frau will mit diesem Mann nicht mehr zu tun haben, aber sie will in Deutschland bleiben. Meine Frage: wenn sie ihren wohnort ändert und  zu ihrer Familie in Hamburg einzieht, kann sie dort harz IV wieder beantragen? Wird ihr dann eine Wohnung und Deutschkurs weiter finanziert, obwohl sie nicht mehr mit ihrem Man zusammenlebt?
Nette Grüße
Nebelwaldgeist
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 17.07.2007 um 22:06:36
 
Hallo Nebelwaldgeist,

was hat sie denn jetzt für eine AE?
Und was für eine AE hatte sie vor der Ehe?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.07.2007 um 22:11:54
 
Nebelwaldgeist schrieb am 17.07.2007 um 21:49:51:
Sie sind und wohnen seit 7 Monaten zusammen. ... Sie werden bald 1 Jahr lang getrennt leben.


die Angaben erscheinen irgendwie nicht plausibel. Bitte prüfen und korrigieren.

Muleta
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Nebelwaldgeist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.07.2007 um 22:32:21
 
die Scheidung dauert 1 Jahr. Die Frage: kann sie weiter Sozialhilfe bekommen, obwohl sie nicht mehr mit dem Man zusammenlebt? Sie sind noch verheiratet, aber sie werden getrenntleben, weil sie sich scheiden lassen.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.07.2007 um 23:12:09
 
Nebelwaldgeist schrieb am 17.07.2007 um 22:32:21:
[Sie sind und wohnen seit 7 Monaten zusammen. ... Sie werden bald 1 Jahr lang getrennt leben.]
die Scheidung dauert 1 Jahr. Die Frage: kann sie weiter Sozialhilfe bekommen, obwohl sie nicht mehr mit dem Man zusammenlebt? Sie sind noch verheiratet, aber sie werden getrenntleben, weil sie sich scheiden lassen.


wollen sie schon zusammen leben, verheiratet?

SCNR...

Muleta
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.07.2007 um 23:24:41
 
Nach SGB II § 7.1.4 stehen ihr keine Leistungen zu.

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm

trixie
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Nebelwaldgeist
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 17.07.2007 um 23:26:43
 
[inv]Muleta[/inv] bist du duff oder beklopt?

Mick:
Ich kenne zwar kein "duff" und/oder "beklopt",
aber Du machst dennoch eine Pause.

[warnred=Nebelwaldgeist,14]14 Tage[/warnred]

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« Zuletzt geändert: 18.07.2007 um 01:04:57 von Mick »  
 
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