trixie schrieb am 17.07.2007 um 23:33:34:Eine entsprechende Beschwerde beim AA dürfte hier wohl angebracht sein;
Ich halte eine Beschwerde beim Ausw.Amt für überflüssig, weil sich das Ausw.Amt da sicher nicht über die Botschaft hinwegsetzen wird.
Die Frage der Akzeptanz einer Beurkundung, Übersetzung etc. stelllt sich mir fast täglich, nach dem Motto:
Machen Sie was dagegen, dass der Standesbeamte die und die Urkunde etc. nicht akzeptiert.Ich kann dann jedes Mal nur antworten:
Ob eine Urkunde als ordnungsgemäß anzusehen ist, liegt einzig und allein in der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung desjenigen der die Urkunde berücksichtigen muß, in Empfang nehmen muß.
Ich habe auch schon erleben müssen, dass die Auslandsvertretung eine Urkunde "anerkannt" hat, und hier im Inland wurde ein Hinweis auf nicht ordnungsgemäße Ausstellung festgestellt.
Fazit:
Es gibt bei der Akzeptanz einer Beurkundung keine Präzedenzwirkung und vor allem kein Weisungsrecht.
Es sind durchaus auch Fälle denkbar, dass von einem
genehmen Notar ausgestellte Urkunden nicht akzeptiert werden, weil im Einzelfall Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten festgestellt werden...
Grüße
Ronny