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Unterschiedliche Namenslisten AA / Botschaftshomepage (Gelesen: 2.227 mal)
shibumi
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im schwarzen Wald, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.07.2007 um 21:45:41
 
Hello again,
anbei folgender Sachverhalt : Ausländische Verlobte aus Staat X möchte Verlobten aus D heiraten. Verlobter aus D erkundigt sich bei Standesamt über die
erforderlichen Dokumente, um in D zu heiraten.
Verlobte aus dem Staate X beantragt / beschafft diese Dokumente.
Verlobter aus D prüft anhand Homepage der Botschaft, welche Notare seitens
Botschaft anerkannt werden. Beurkundungen von 9 Notaren werden nicht anerkannt, Namen dieser Notare stehen auf Liste. Also wird anderer Notar mit Beurkundung beauftragt...
Jetzt folgt der "casus knacktus "  Ärgerlich    : Deutsche Botschaft Staat X bemängelt
in Anschreiben an Standesamt, daß "Dokument durch nicht anerkannten Notar beurkundet wurde". Beurkundender Notar stand aber nicht auf besagter Liste !
Tel. Anruf bei AA ergab : SB des AA verfügt über Liste mit 14 (!!!)Namen " nicht  erwünschter "Notare. Beurkundender Notar auch nicht auf dieser Liste !!! Ärgerlich
Und nun ? Äußerst viele Fragezeichen....hüstel, hüstel...
LG, shibumi
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.07.2007 um 23:33:34
 
Meiner Meinung nach ist die Bemängelung der Botschaft bezüglich des Notars nicht relevant, nachdem nicht ersichtlich ist/war, dass dieser besagte Notar nicht von der Botschaft akzeptiert wurde. Eine entsprechende Beschwerde beim AA dürfte hier wohl angebracht sein; hoffentlich mit dem Ergebnis, dass die Beurkundungen des Notars, den die Botschaft ablehnt, anerkannt werden.

trixie
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.07.2007 um 08:03:10
 
Vorsicht mit Umkehrschlüssen! Wenn ein Notar nicht auf der Liste der 'unerwünschten Notare' erscheint, muss das nicht bedeuten, dass er deshalb 'erwünscht' ist. Hinweise auf der Homepage einer Botschaft haben orientierenden Charakter, sind aber rechtlich nicht verbindlich. Letztlich entscheidet die Botschaft nach eigenem Ermessen, ob sie eine Urkunde für echt erachtet. Beurkundungen durch Notare können hierfür nur eine Entscheidungshilfe sein. Es wird wohl schon Gründe geben, warum die Botschaft auch diesen Notar ablehnt. Anscheinend muss die Liste ständig ergänzt und erweitert werden, was wohl eher ein Licht auf die Arbeit der Notare als auf die der Botschaft wirft

Ich würde die Botschaft um eine Stellungnahme bitten. Schließlich will man ja wissen, wie man sich verhalten soll, um den Vorstellungen der Botschaft zu entsprechen. Andererseits will die Botschaft aber auch zuverlässig arbeiten und lehnt 'Gefälligkeitsbeurkundungen' zu Recht ab.

Mono
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.07.2007 um 08:31:30
 
trixie schrieb am 17.07.2007 um 23:33:34:
Eine entsprechende Beschwerde beim AA dürfte hier wohl angebracht sein;  


Ich halte eine Beschwerde beim Ausw.Amt für überflüssig, weil sich das Ausw.Amt da sicher nicht über die Botschaft hinwegsetzen wird.

Die Frage der Akzeptanz einer Beurkundung, Übersetzung etc. stelllt sich mir fast täglich, nach dem Motto:

Machen Sie was dagegen, dass der Standesbeamte die und die Urkunde etc. nicht akzeptiert.

Ich kann dann jedes Mal nur antworten:

Ob eine Urkunde als ordnungsgemäß anzusehen ist, liegt einzig und allein in der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung desjenigen der die Urkunde berücksichtigen muß, in Empfang nehmen muß.

Ich habe auch schon erleben müssen, dass die Auslandsvertretung eine Urkunde "anerkannt" hat, und hier im Inland wurde ein Hinweis auf nicht ordnungsgemäße Ausstellung festgestellt.

Fazit:

Es gibt bei der Akzeptanz einer Beurkundung keine Präzedenzwirkung und vor allem kein Weisungsrecht.

Es sind durchaus auch Fälle denkbar, dass von einem genehmen Notar ausgestellte Urkunden nicht akzeptiert werden, weil im Einzelfall Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten festgestellt werden...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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kwaku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.07.2007 um 10:49:13
 
...ich habe aus Shibumis Beitrag und früheren Beiträgen herausgelesen,
daß dt. Botschaft in Ghana die Affidavit nur mit der Begründung
abgelehnt hat, weil der Notar auf der Liste der Notare erscheint,
die von der dt. Botschaft nicht mehr anerkannt werden.
Das war wohl der def. Grund der Ablehnung.

Diese Liste wurde seiner Verlobten anscheinend (ich gehe davon aus)
von der dt. Botschaft nicht gegeben,
der Notar steht selbst nicht auf der Website der dt. Botschaft in Accra
und selbst auf der aktuellen Liste des AA über Accra findet sich der Namen nicht.

Wo ist den nun ein Verschulden zu sehen?
Wer übernimmt die Kosten falls neue Dokumente nötig sind?

Ich denke schon, daß da eine kräftige Beschwerde angebracht ist
zumindest sollte das AA vielleicht daran Interessiert sein,
was da wohl passiert ist.
Also einfach mal aufklären und es dann so an Shibumi weiterleiten.

BTW: Warum hat sich deine Verlobte nicht in der Zwischenzeit einfach mal direkt
bei der dt. Botschaft in Accra auf Anfrage hin eine Liste geben lassen?

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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.07.2007 um 11:38:09
 
Ich sehe es auch so. Als Bürger verlässt man sich schließlich auf die offiziellen Web-Sites von Behörden, zumal wenn man darauf bedacht ist, sich absolut korrekt zu verhalten.
Dass die Botschaft womöglich nicht die Kapazitäten hat, um ihre öffentlich zugänglichen Informationen aktuell und vollständig zu halten - sebst in Bereichen mit solcher Tragweite, wie in Shibumis Angelgenheit - kann ja wohl nicht rechtmäßig zu finanziellen und zeitlichen Lasten der Bürger gehen.

Zumindest wäre es nach meinem Rechtsverständnis geboten, auf solchen Internetseiten ganz deutlich den Hinweis anzubringen, dass man sich auf die dortigen Angaben nicht verlassen kann.

Um auf Ronnys Hinweis einzugehen: Es wurde ja offenbar kein Mangel an der Urkunde moniert, sondern lediglich die Person des Notars.
Dass auch ein "genehmer" Notar evtl. eine nicht korrekte Urkunde ausstellen könnte, ist ja eine ganz andere "Baustelle" und bei inhaltlichen Fehlern ist der Einwand durchaus verständlich.

Aber irgendwie kann es ja nicht sein, dass man "auf gut Glück" - sich dabei an den o.g. Infos orientierend - mit viel Geld und Zeit Urkunden beschafft, um dann hinterher zu erleben, dass man unwissentlich "mit Zitronen gehandel" hat.

Zeppelin
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shibumi
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Antwort #6 - 18.07.2007 um 12:54:13
 
Zeppelin schrieb am 18.07.2007 um 11:38:09:
Aber irgendwie kann es ja nicht sein, dass man "auf gut Glück" - sich dabei an den o.g. Infos orientierend - mit viel Geld und Zeit Urkunden beschafft, um dann hinterher zu erleben, dass man unwissentlich "mit Zitronen gehandel" hat.

Zeppelin

Genau so ist es !
Zu dem Zeitverlust ( wir wollten im September heiraten ) kommen die Kosten für
die " Notaraktion " hinzu, bestehend aus Gebühren für Erstellung der Urkunden,
Notargebühren, gerichtlich beeidigter Übersetzer, Vertrauensanwalt.
Da kommen mal ganz schnell über 600 € zusammen, Telefonkosten nicht mitgerechnet. Emails meinerseits an die Botschaft ( Bitte um Mitteilung, welche
Notare gemäß Botschaft beurkunden dürfen ) blieben bis heute unbeantwortet.
LG, shibumi
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Rolsoft
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Antwort #7 - 18.07.2007 um 12:55:34
 
Moin,

Ich würde gegen die Ablehnung des Notars remonstrieren. Die Botschaft soll ja schliesslich die Urkunde prüfen und nicht den Notar. "Schwarze Listen" können ja wohl nur ein Anhaltspunkt sein aber doch wohl niemals ein Ablehnungsgrund  Schockiert/Erstaunt
M.E. genügt es nicht wenn die Botschaft die Urkunde mit der Begründung "Der Notar gefällt mir nicht" ablehnt. Vielmehr muss die Urkunde ja wohl dem jeweiligen Landesrecht entsprechen.

@Ronny
Zitat:
Es sind durchaus auch Fälle denkbar, dass von einem genehmen Notar ausgestellte Urkunden nicht akzeptiert werden, weil im Einzelfall Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten festgestellt werden...


Ja, durchaus. Aber das belegt ja nur dass auch genehme Notare Fehler machen können. Den nicht genehmen wird ja keine Gelegenheit gegeben 'Fehler' zu machen. M.E. ein Nichtargument  Zwinkernd
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Antwort #8 - 18.07.2007 um 17:06:38
 
Öhhm,

Getreu meiner Devise (flacher Ball):
Rolsoft schrieb am 18.07.2007 um 12:55:34:
Ich würde gegen die Ablehnung des Notars remonstrieren.


DAS würde ich lastürnich erst nach geglückter Visaerteilung machen. Jetzt solltest du lieber das Verhältnis zur Botschaft nicht unnötig belasten Zwinkernd.

Es ist halt leider so daß man manche Frösche quer schlucken muss, und der Klageweg ist eigentlich immer die letzte Alternative. Die Mühlen der Gerechtigkeit sind vor allem eines für uns Normalsterbliche ................
laaaaaaaaangsam
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Antwort #9 - 18.07.2007 um 19:09:49
 
@ Rolsoft : Da ist was dran... Zwinkernd
Mitte August werden hoffentlich die neu beantragten/ beschafften Dokumente bei mir im Briefkasten sein. Hoffentlich klappt dann alles ohne
weitere Verzögerungen !
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Antwort #10 - 24.07.2007 um 23:44:41
 
Anbei Neuigkeiten betr. Notarliste der Deutschen Botschaft ( Westafrika )...
Erhielt heute vormittag eine Antwortemail ( nach 13 Tagen) seitens der Botschaft.
Die Mail beinhaltete 10 Namen von Notaren, deren Beurkundungen von der Botsch. nicht anerkannt werden.
Der Notar, welcher die Ledigkeitserklärung meiner Verlobten beurkundete, war nicht auf dieser Liste  hä? 
Ein Unbeteiligter würde sich veräppelt vorkommen  Lippen versiegelt
Was nun ? In Demut üben ? Oder angemessene Maßnahmen ergreifen ?
LG, shibumi
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Antwort #11 - 28.07.2007 um 22:16:05
 
Ich lehne es generell ab, " im Trüben zu fischen ".
Damit die o.g. Angelegenheit etwas in Bewegung gerät, habe ich nun ( gezwungenermaßen ) eine mir pers. bekannte MdB sowie das zuständige Referat beim AA über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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PS : Stillstand ist Rückschritt.
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